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2010/56 Abstimmung: Gesetz für den Emissionshandel (2010/53)

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 19:33
von Gerhard Cheman
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Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter,

ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:
Gesetz für den Emissionshandel

§ 1 - Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz regelt den Emissionshandel innerhalb der Demokratischen Union.

§ 2 - Zuständige Behörde

Zuständige Behörde ist das einzurichtende Unionsamt für Umwelt- und Naturschutz.

§ 3 - Festlegung der Obergrenzen

Die zuständige Behörde legt für regionalabgegrenzte Bereiche die Emissionsobergrenzen für Kohlenstoffdioxid, Methan, Distickstoffoxid, Schwefelhexafluorid, Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Ozon und Aerosole verbindlich fest. Dazu wird entsprechend ausgebildetes Personal eingestellt.

§ 4 - Ausgabe von Zertifikaten

Die zuständige Behörde versteigert höchstbietend für die regionalabgegrenzten Bereiche Zertifikate, welche zur Emission der angegebenen Schadstoffmenge für den angegebenen Bereich berechtigt.

§ 5 - Handel von Zertifikaten

Der Erwerber eines Zertifaktes ist berechtigt das erworbene Zertifikat nach eigenem Ermessen weiterzuverkaufen. Ein Weiterverkauf muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.

§ 6 - Kontrolle

(1) Betriebe, welche Emissionen erzeugen müssen geeichte Messapperaturen unterhalten, welche die Emissionsmenge festhalten.
(2) Die zuständige Behörde kontrolliert die Messungen in unregelmäßigen Abständen und führt eigene Messungen durch. Die Kontrollen und eigenen Messungen können ohne Vorankündigung durchgeführt werden.

§ 7 - Verstöße

Verstöße gegen das Gesetz werden mit Geldbußen von bis zu 100.000 Bramer geahndet.

§ 8 - Übergangsbestimmungen

Das Unionsministerium für Umwelt, bzw. das Unionsministerium des Inneren ist zuständige Behörde im Sinne Gesetzes, solange kein Unionsamt für Umwelt- und Naturschutz eingereichtet ist.

§ 9 - Schlussbestimmung

Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Soll der Unionsrat Einspruch gegen diesen Antrag einlegen?
Sie haben die Möglichkeit, einem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung). Die Abstimmung wird spätestens am 27. Juli 2010 um 13:30 Uhr beendet.

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 19:52
von Gerhard Cheman
Nein

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 21:00
von Bodo von Kurzschluss
Nein

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 21:02
von Palin Waylan-Majere
Nein

Verfasst: Do 22. Jul 2010, 12:12
von Joeli Veitayaki
nein

Verfasst: Fr 23. Jul 2010, 17:24
von Pandora Friedmann
Enthaltung.

Verfasst: Di 27. Jul 2010, 15:37
von Bodo von Kurzschluss
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Ich beende die Abstimmung.

Ich stelle fest, das der Unionsrat mit 4 Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung, keinen Einspruch gegen dieses Gesetz erhebt.

Ich werde dem Unionspräsidenten das Gesetz zur Ausfertigung zukommen lassen.