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2010/54 Aussprache: Gesetz zur Ergänzung der Verschollenheitsvorschriften des ZGB (Unionsparlament)

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 15:33
von Gerhard Cheman
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Das Unionsparlament hat beschlossen:
Gesetz zur Ergänzung der Verschollenheitsvorschriften des ZGB

§ 1 Änderungsvorschriften
Dem § 2 des II. Buches des ZGB wird folgender Absatz vier hinzugefügt:
"Hat eine Person ihre Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union verloren und wird ihr diese nicht binnen drei Monaten erneut zugesprochen, so gilt sie als verschollen. Zeitpunkt des letzten nachweisbaren Lebenszeichens im Sinne dieses Gesetzes ist dann der Tag des Verlustes der Staatsbürgerschaft."

§ 2 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 15.07.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 28.7.2010. Die Aussprache ist eröffnet.

Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 15:53
von Palin Waylan-Majere
Gibt es eine Begründung zu dem Entwurf?

Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 16:00
von Pandora Friedmann
Ich halte diese Vorschrift für problematisch. Warum sollte man nachdem man der Unionsstaatsbürgerschaft verlustig gegangen ist, nicht auch weiterhin sein Eigentum bewirtschaften sollen? Ich bitte hier um die Konsultation des sich verantwortlich zeichenenden Ministers.

Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 21:09
von Gerhard Cheman
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Ich erteile dem Unionsminster der Justiz, Herrn Franz Sperling, in dieser Aussprache das Rederecht für die Beantwortung der Fragen bzw. Nachfragen der Unionsratsmitglieder in dieser Sache.

Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 01:55
von SRM
Es handelt sich hierbei um einen Entwurf des Ministeriums für Finanzen, Wirtschaft und Soziales. Hier kurz zur Begründung: Im Kontensystem finden sich zahlreiche Konten von Ex-Bürgern, die bereits seit Jahren nicht mehr aktiv waren. Dieses "tote" Kapital ist dem Geldkreislauf wieder zuzuführen, um eine langfristige Funktionsfähigkeit zu sichern.

Eine Verschollenheitserklärung ist hierfür ein probates Mittel. Taucht ein Bürger wieder auf, so ist das treuhänderisch verwaltete Kapital zurückzuerstatten, da der Todesfall nicht eingetreten ist. Entsprechend entsteht keine Entrechtung, sondern vielmehr eine Stärkung des Kontensystems.

Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 02:18
von Gerhard Cheman
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Dann erteile ich hiermit dem Unionsminister für Wirtschaft, Finanzen und Soziales, Prof. Rousseau-Mason, rückwirkend für diese Aussprache und die Beantwortung der Fragen das Rederecht. Trotzdem bitte ich in Zukunft um vorherige Information durch die Unionsregierung, in Beantwortung meiner Aufforderung, wer der zuständige Minister ist und wer im Unionsrat sprechen möchte/muss.
Da der Unionsminister der Justiz hier, wie nun bekannt wurde nicht zuständig ist, entziehe ich ihm hiermit das Rederecht in dieser Aussprache wieder und nehme die Aufforderungen um Beantworung der Fragen an dieser Stelle, an ihn, wieder zurück

Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 02:38
von Gerhard Cheman
Ich halte das Gesetz nach den Erläuterungen des zuständigen Minister für sinnvoll und notwendig, sehe aber auch den Einwurf der Kollegin Friedmann als wichig an.
Fällt auch der 2. (3., usw.) Wohnsitz eines Bürger unter den Begriff "Staatsbürgerschaft" laut diesem Gesetz?
Dann wäre es gut und richtig, müsste aber dort veranktert werden, denn es muss ja auch möglich sein, dass jemand weiterhin seinen Besitz pflegt und hier investiert, auch wenn er hier nicht seinen Hauptwohnsitz hat, ohne das man ihm sofort sein Konto plündert und danach umgehend und umständlich zurücküberweisen muss.
Wie könnte man es besser ausdrücken im Gesetz, damit diese Personen, die wirklich verschollen sind getroffen werden und die richtigen Massnahmen eingeleitet werden können und nicht die wie oben beschrieben Anderen.

Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 05:51
von Palin Waylan-Majere
Grundsätzlich stimme ich der Intention des Vorschlags zu. Totes Kapital in den Wirtschaftskreislauf zurückzuholen ist absolut sinnvoll - ich befürworte das schon lange.

Man sollte die Verschollenheitserklärung jedoch so definieren, dass auch eine Kontaktierung der Person über eine gewisse Frist nicht möglich war. Wer jetzt eine ausländische Staatsbürgerschaft annimmt (oder behält) während er/sie die Ratelonische verliert, sollte nicht gleich sein Konto verlieren. Wie wird diese Treuhandschaft denn geregelt?

Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 16:13
von SRM
Original von Gerhard Cheman
Fällt auch der 2. (3., usw.) Wohnsitz eines Bürger unter den Begriff "Staatsbürgerschaft" laut diesem Gesetz?
Ich kann Ihnen jetzt hier nicht ganz folgen. Die Anzahl der Wohnsitze eines Bürgers hat keinen Einfluss auf die Staatsbürgerschaft. Ausländische Bürger mit Wohnsitz in der DU sind von diesem Entwurf nicht betroffen, da diese ja eben nicht die unionsdemokratische Staatsbürgerschaft besitzen.

Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 16:17
von Palin Waylan-Majere
Es kann ja trotzdem jemand weiterhin hier wohnen oder sich zumindest zeitweise hier aufhalten, ohne Staatsbürger zu sein.