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2010/53 Aussprache: Gesetz für den Emissionshandel (Unionsparlament)

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 15:30
von Gerhard Cheman
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Das Unionsparlament hat beschlossen:
Gesetz für den Emissionshandel

§ 1 - Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz regelt den Emissionshandel innerhalb der Demokratischen Union.

§ 2 - Zuständige Behörde

Zuständige Behörde ist das einzurichtende Unionsamt für Umwelt- und Naturschutz.

§ 3 - Festlegung der Obergrenzen

Die zuständige Behörde legt für regionalabgegrenzte Bereiche die Emissionsobergrenzen für Kohlenstoffdioxid, Methan, Distickstoffoxid, Schwefelhexafluorid, Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Ozon und Aerosole verbindlich fest. Dazu wird entsprechend ausgebildetes Personal eingestellt.

§ 4 - Ausgabe von Zertifikaten

Die zuständige Behörde versteigert höchstbietend für die regionalabgegrenzten Bereiche Zertifikate, welche zur Emission der angegebenen Schadstoffmenge für den angegebenen Bereich berechtigt.

§ 5 - Handel von Zertifikaten

Der Erwerber eines Zertifaktes ist berechtigt das erworbene Zertifikat nach eigenem Ermessen weiterzuverkaufen. Ein Weiterverkauf muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.

§ 6 - Kontrolle

(1) Betriebe, welche Emissionen erzeugen müssen geeichte Messapperaturen unterhalten, welche die Emissionsmenge festhalten.
(2) Die zuständige Behörde kontrolliert die Messungen in unregelmäßigen Abständen und führt eigene Messungen durch. Die Kontrollen und eigenen Messungen können ohne Vorankündigung durchgeführt werden.

§ 7 - Verstöße

Verstöße gegen das Gesetz werden mit Geldbußen von bis zu 100.000 Bramer geahndet.

§ 8 - Übergangsbestimmungen

Das Unionsministerium für Umwelt, bzw. das Unionsministerium des Inneren ist zuständige Behörde im Sinne Gesetzes, solange kein Unionsamt für Umwelt- und Naturschutz eingereichtet ist.

§ 9 - Schlussbestimmung

Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 15.07.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 28.7.2010. Die Aussprache ist eröffnet.

Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 02:31
von Gerhard Cheman
Ich signalisiere hier grundsätzlich meine Zustimmung, möchte aber das Gesetz durch die Mitarbeiter der freisteinischen Staatskanzlei noch kurz prüfen lassen, da es hier evtl. noch einige wenige, kleine Nachfragen geben könnte.
Ansonsten ein notwendiges Gesetz.

Verfasst: Di 20. Jul 2010, 21:09
von Gerhard Cheman
Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Gesetz wie angekündigt geprüft und somit ergeben sich hier für mich keine weiteren Nachfragen.
Der Freistaat Freistein wird dem Gesetz zustimmen.

Verfasst: Di 20. Jul 2010, 21:13
von Gerhard Cheman
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Gibt es hier weiteren Aussprachebedarf? Ansonsten würde ich in Kürze hier gerne zur Abstimmung kommen, um die Fristen für einen evlt. Einspruch zu wahren und eine angenehme Abstimmungsdauer zu gewährleisten.

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 19:28
von Gerhard Cheman
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Ich beende hiermit die Aussprache und gehe zur Abstimmung über.