UGZ 2010/01: Connor ./. von Falkenstein
Verfasst: Sa 10. Jul 2010, 19:16
Bei Gericht ging folgende Klage ein:
Dr. Sean William Connor
-Rechtsanwalt-
843 Victoria Street
51600 Port Victoria
An das
Unionsgericht der Demokratischen Union
- Abteilung Zivilgericht I. Instanz -
Christopuerto
Westliche Inseln & Saint-Pierre
Demokratische Union
Port Victoria, July 10, 2010
Klage
des Herrn Sean William Connor
843 Victoria Street
Roldem - 51600 Port Victoria
-Kläger-
gegen
Herrn Johannes Georg Graf von Falkenstein
Imperia
Demokratische Union
- Beklagter -
wegen: Beseitigung, Unterlassung, Schmerzensgeld
A.
Antrag:
Es wird beantragt den Beklagten zu verurteilen
Dr. Sean William Connor
-Rechtsanwalt-
843 Victoria Street
51600 Port Victoria
An das
Unionsgericht der Demokratischen Union
- Abteilung Zivilgericht I. Instanz -
Christopuerto
Westliche Inseln & Saint-Pierre
Demokratische Union
Port Victoria, July 10, 2010
Klage
des Herrn Sean William Connor
843 Victoria Street
Roldem - 51600 Port Victoria
-Kläger-
gegen
Herrn Johannes Georg Graf von Falkenstein
Imperia
Demokratische Union
- Beklagter -
wegen: Beseitigung, Unterlassung, Schmerzensgeld
A.
Antrag:
Es wird beantragt den Beklagten zu verurteilen
- seine zum Nachteil des Klägers gemachte Äußerungen „Ja, er hat Krieg geführt, im Gegensatz zu anderen. Connor ging damals schon als Kriegskanzler in die Geschichte ein und ich bin der Meinung, dass sich diese Geschichte nicht wiederholen sollte.“ und „ Ach, ereifern Sie sich nicht so. Sie wissen ganz genau, dass die Geschichte, besonders die genaue Rolle von Connor und seiner verstorbenen Frau, welche eine Nichte Metternichs war, nicht komplett aufgearbeitet wurde. Es ist leider einiges an Beweismaterial verloren gegangen.“ aus dem Forum der Demokratischen Union zu entfernen;
- es künftig unter Androhung einer Ordnungsstrafe i.H.v. 10.000 Bramer; ersatzweise 30 Tage Ordnungshaft, zu unterlassen Behauptungen zu verbreiten der Kläger wäre ein Kriegskanzler und maßgeblich für den militärischen Konflikt verantwortlich und in diesem Zusammenhang zu suggerieren der Kläger hätte gegen geltende Gesetze und die Verfassung verstoßen. Ferner es zu unterlassen Behauptungen aufzustellen, die suggerieren der Kläger wäre in irgendeiner Weise als Täter oder Gehilfe am Oktoberputsch beteiligt gewesen;
- an den Kläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 7.000 Bramer zu zahlen;
- dem Beklagten Kosten und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen.
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B.
Begründung:
Am 09.07.2010 um 18:20 Uhr äußerte der Beklagte zu 1 gegenüber dem Kläger öffentlich und zur Kenntnis einer unbestimmten Zahl von Dritten: „Ja, er hat Krieg geführt, im Gegensatz zu anderen. Connor ging damals schon als Kriegskanzler in die Geschichte ein und ich bin der Meinung, dass sich diese Geschichte nicht wiederholen sollte.“
Statement des VL-Vorsitzenden
Der Beklagte zu 1 äußerte sich damit zur Kanzlerschaft des Klägers, in dessen Amtszeit auch der erfolglose Sezessionsversuch von drei Unionsländen (Imperia, Freistein, Heroth) fiel. Im Zuge dieser Sezession haben kam es u.a. zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit den Rädelsführern der kriminellen Organisation Namens „Kaiserreich Imperia“, die von einigen Nationen der µWelt unterstützt wurden.
Die Formulierung des Beklagten zu 1 geht über einen reine subjektive Einschätzung, Wertung oder Schlussfolgerung der historischen Ereignisse hinaus, weil der Beklagt zu 1 mit dem Nachsatz: „...,dass diese Geschichte sich nicht wiederholen sollte“ und der Bezeichnung des Klägers als „Kriegskanzler“ als unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet der Kläger hätte Schuld an der militärischen Auseinandersetzung getragen und wäre ein Kriegstreiber. Die gesamtheitlich betrachtete Aussage lässt die Vermutung zu der Kläger hätte wider Gewissen, Verfassung und Gesetz gehandelt.
Am gleichen Tag um 18:48 Uhr äußerte sich der Beklagte zu 1 wie folgt: „Ach, ereifern Sie sich nicht so. Sie wissen ganz genau, dass die Geschichte, besonders die genaue Rolle von Connor und seiner verstorbenen Frau, welche eine Nichte Metternichs war, nicht komplett aufgearbeitet wurde. Es ist leider einiges an Beweismaterial verloren gegangen.“
Auch hier bezog sich seine Äußerung auf die Oktobr-Sezession des Jahres 2007 jedoch mit der Anschuldigung der Kläger wäre in irgendeiner Form (strafrechtlicher Relevanz) an der Sezession beteiligt gewesen und hätte mit dem den Oktoberputschisten zusammengearbeitet.
Beide Aussagen entbehren jeglicher Wahrheit und sind geeignet den Kläger in seinem Achtungsanspruch nachhaltig zu schädigen.
gez.
Dr. iur. Sean William Connor

DEMOKRATISCHE UNION
- Unionszivilgericht -
Eröffnungsbeschluss
vom 10. Juli 2010
In der Zivilgerichtsstreitigkeit
des Dr.iur. Sean William Connor
gegen
den Unionsminister Johannes Georg Graf von Falkenstein
wegen
Beseitigung, Unterlassung, Schmerzensgeld
wird die Klage vom 10. Juli 2010 (Geschäftsnummer UGZ 2010/01) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die Hauptverhandlung findet vor dem Zivilgericht statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter im Nebenamte Dr. Janßen den Vorsitz führen.
Dr. Enno Janßen
Unionsrichter im Nebenamte
Die Parteien werden gebeten sich anwesend zu melden; der Kläger kann Ergänzungen zur Klageschrift vortragen. Der Beklagte wird gebeten dem Gericht anzuzeigen, ob er anwaltlich vertreten wird und ggf. durch wen oder ob er sich selbst vertritt.