Neue Gepflogenheiten
Verfasst: Sa 10. Jul 2010, 16:52
Herr Connor will jetzt zivilrechtlich gegen mich vorgehen, weil ich mich durch solche Briefe nicht erpressen/nötigen ließ:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Nachricht von: Sean William Connor
Gesendet: 10.07.2010 15:00
An: Johannes Georg Graf von Falkenstein
Betreff: Unterlassung
Sehr geehrter Herr Graf von Falkenstein,
Sie haben am 09. Juli 2010 um 18:20 Uhr (1*) und um 18:48 Uhr (2*) öffentlich [Link] folgende Äußerung zu meinem Nachteil getätigt:
(*1) „Ja, er hat Krieg geführt, im Gegensatz zu anderen. Connor ging damals schon als Kriegskanzler in die Geschichte ein und ich bin der Meinung, dass sich diese Geschichte nicht wiederholen sollte.“
(*2) „ Ach, ereifern Sie sich nicht so. Sie wissen ganz genau, dass die Geschichte, besonders die genaue Rolle von Connor und seiner verstorbenen Frau, welche eine Nichte Metternichs war, nicht komplett aufgearbeitet wurde. Es ist leider einiges an Beweismaterial verloren gegangen.“
Beide Äußerungen gehen über ein reines Werturteil im Sinne einer subjektiven persönlichen Einschätzung oder Wertung, Schlussfolgerung oder Ähnliches hinaus und enthalten als Kern die Behauptung ich hätte in der Zeit meiner Kanzlerschaft (1*) den Krieg vom Oktober 2007 provoziert haben und in kriegerischer Absicht und unter Missachtung der Verfassung die Truppen der Union in eine militärische Auseinandersetzung geführt und (2*) ich war in irgendeiner Weise als Täter am Oktoberverbrechen beteiligt.
Diese Behauptungen sind unwahr. Sie sind geeignet mich in meinem Achtungsanspruch in der Öffentlichkeit erheblich und nachhaltig zu treffen und sind daher gem. §§ 67, 68 StGB strafbar.
Im Zuge einer gütlichen Einigung schlage ich Ihnen vor, dass Sie diese Aussage öffentlich, ausdrücklich Richtigstellen und in der gemachten Form zurücknehmen und sich für die Zukunft verpflichten Aussagen dieser Art nicht mehr zu machen. Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 11.07.2010 – 18:00 Uhr die nachstehende Unterlassungserklärung unterschrieben an mich zurückzusenden und den Einigungsvorschlag anzunehmen, andernfalls sehe ich mich gezwungen rechtlich gegen Sie vorzugehen, was für Sie mit Unannehmlichkeiten und erheblichen Kosten verbunden wäre. Ich erwarte Ihre Entscheidung
mit freundlicher Hochachtung
Dr. Sean William Connor
Unterlassungserklärung
Ich, Johannes Georg Graf von Falkenstein (Unterlassungsschuldner) verpflichte mich – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich – gegenüber Dr. Sean William Connor (Unterlassungsgläubiger)
1. es zu unterlassen,
a.) durch Formulierungen, wie „Sie wissen ganz genau, dass die Geschichte, besonders die genaue Rolle von Connor und seiner verstorbenen Frau, welche eine Nichte Metternichs war, nicht komplett aufgearbeitet wurde. Es ist leider einiges an Beweismaterial verloren gegangen.“ zu suggerieren, dass Dr. Connor in irgendeiner Weise am Oktoberputsch als Täter beteiligt gewesen ist.
b.) durch Formulierungen zu suggerieren Dr. Connor hätte den Krieg vom Oktober 2007 provoziert oder verschuldet und die Truppen der Union verfassungswidrig in eine militärisch Auseinandersetzung geführt.
2. für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens verpflichte ich mich an den Unterlassungsgläübiger eine Vertragsstrafe i.H.v. 10.000,00 Bramer zu zahlen. Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung abgegeben.
3. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.
Ich frage mich, wo wir mittlerweile angekommen sind, wenn man hier nicht mehr seine Meinung frei äußern darf. Will Herr Connor jetzt während des Wahlkampfs und danach das halbe politische Etablissement verklagen?
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Nachricht von: Sean William Connor
Gesendet: 10.07.2010 15:00
An: Johannes Georg Graf von Falkenstein
Betreff: Unterlassung
Sehr geehrter Herr Graf von Falkenstein,
Sie haben am 09. Juli 2010 um 18:20 Uhr (1*) und um 18:48 Uhr (2*) öffentlich [Link] folgende Äußerung zu meinem Nachteil getätigt:
(*1) „Ja, er hat Krieg geführt, im Gegensatz zu anderen. Connor ging damals schon als Kriegskanzler in die Geschichte ein und ich bin der Meinung, dass sich diese Geschichte nicht wiederholen sollte.“
(*2) „ Ach, ereifern Sie sich nicht so. Sie wissen ganz genau, dass die Geschichte, besonders die genaue Rolle von Connor und seiner verstorbenen Frau, welche eine Nichte Metternichs war, nicht komplett aufgearbeitet wurde. Es ist leider einiges an Beweismaterial verloren gegangen.“
Beide Äußerungen gehen über ein reines Werturteil im Sinne einer subjektiven persönlichen Einschätzung oder Wertung, Schlussfolgerung oder Ähnliches hinaus und enthalten als Kern die Behauptung ich hätte in der Zeit meiner Kanzlerschaft (1*) den Krieg vom Oktober 2007 provoziert haben und in kriegerischer Absicht und unter Missachtung der Verfassung die Truppen der Union in eine militärische Auseinandersetzung geführt und (2*) ich war in irgendeiner Weise als Täter am Oktoberverbrechen beteiligt.
Diese Behauptungen sind unwahr. Sie sind geeignet mich in meinem Achtungsanspruch in der Öffentlichkeit erheblich und nachhaltig zu treffen und sind daher gem. §§ 67, 68 StGB strafbar.
Im Zuge einer gütlichen Einigung schlage ich Ihnen vor, dass Sie diese Aussage öffentlich, ausdrücklich Richtigstellen und in der gemachten Form zurücknehmen und sich für die Zukunft verpflichten Aussagen dieser Art nicht mehr zu machen. Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 11.07.2010 – 18:00 Uhr die nachstehende Unterlassungserklärung unterschrieben an mich zurückzusenden und den Einigungsvorschlag anzunehmen, andernfalls sehe ich mich gezwungen rechtlich gegen Sie vorzugehen, was für Sie mit Unannehmlichkeiten und erheblichen Kosten verbunden wäre. Ich erwarte Ihre Entscheidung
mit freundlicher Hochachtung
Dr. Sean William Connor
Unterlassungserklärung
Ich, Johannes Georg Graf von Falkenstein (Unterlassungsschuldner) verpflichte mich – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich – gegenüber Dr. Sean William Connor (Unterlassungsgläubiger)
1. es zu unterlassen,
a.) durch Formulierungen, wie „Sie wissen ganz genau, dass die Geschichte, besonders die genaue Rolle von Connor und seiner verstorbenen Frau, welche eine Nichte Metternichs war, nicht komplett aufgearbeitet wurde. Es ist leider einiges an Beweismaterial verloren gegangen.“ zu suggerieren, dass Dr. Connor in irgendeiner Weise am Oktoberputsch als Täter beteiligt gewesen ist.
b.) durch Formulierungen zu suggerieren Dr. Connor hätte den Krieg vom Oktober 2007 provoziert oder verschuldet und die Truppen der Union verfassungswidrig in eine militärisch Auseinandersetzung geführt.
2. für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens verpflichte ich mich an den Unterlassungsgläübiger eine Vertragsstrafe i.H.v. 10.000,00 Bramer zu zahlen. Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung abgegeben.
3. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.
Ich frage mich, wo wir mittlerweile angekommen sind, wenn man hier nicht mehr seine Meinung frei äußern darf. Will Herr Connor jetzt während des Wahlkampfs und danach das halbe politische Etablissement verklagen?