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Verfassungsänderndes Gesetz zur Förderung der Volkspartizipation

Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 14:46
von Mona Isaakson
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage das folgende Gesetz und erteile mir hiermit das Wort. :P

Verfassungsänderndes Gesetz zur Förderung der Volkspartizipation

§1 Artikel 51, Absatz 2 der Unionsverfassung wird gestrichen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

[/quote]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Artikel 51, Absatz 2 der Unionsverfassung steht folgendes geschrieben:
"Gesetzesentwürfe mit verfassungsänderndem Charakter sind unzulässig."

Das bezieht sich auf das Volksbegehren, welches in diesem Artikel 51 behandelt wird. In unserer Nation kriselt es gewaltig. Es wird deshalb seit Jahren diskutiert, ob und wie man unseren Staat reformieren könnte und sollte. Außer einer Sitzreduzierung im Parlament ist bisher nichts zu Stande gekommen. Das liegt meiner Meinung nach vor allem an den ratelonischen Parteien, die allesamt mehr oder weniger differente Positionen zu diesen wichtigen Fagen beziehen. In diesem Kleinkrieg der Parteien wurde oft der Wille des Volkes vergessen. Ich bin mir sicher, dass wir einfacher zu einer Reform gelangen könnten, wenn das ganze Volk sich einmischen und abstimmen darf.
Mehr Partizipation! Das ist das entscheinde in diesen Tagen. Ich bitte Sie aufrichtig, diesen Absatz in der Verfassung zu streichen.
Danke.

Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 23:22
von Franz Sperling
Wenn bislang keine große Verfassungsreform bzw. Institutionenreform zustandegekmmen ist, dann nicht deswegen, weil die Abgeordneten den Willen des Volkes missachtet hätten, sondern weil die Zusammensetzung des UP die uneinheitliche Meinungsvielfalt in der Demokratischen Union widerspiegelt.
Für die vorgeschlagene Verfasungsänderung sehe ich daher keine Notwendigkeit, es sei denn, wir wollen uns als Abgeordnete vor der Verantwortung der Diskussion und Abstimmung drücken.

Verfasst: Do 8. Jul 2010, 13:20
von Pandora Friedmann
Ich werde mich aus den genannten Gründen des Kollegen Sperling im Unionsrat ebenfalls gegen das Gesetz stellen.

Verfasst: Do 8. Jul 2010, 14:38
von Mona Isaakson
Woher wissen Sie das denn? Ich gehe davon aus, dass Sie keine hellseherischen Fähigkeiten haben, meine Damen und Herren.
In Wahrheit wissen wir überhaupt nicht, ob die Mehrheit des Volkes auch im Parlament widergespiegelt werden. Umfragen kann man nicht werten, da die Art und Weise der Erfassung sehr unzureichend waren und keine Rückschlüsse erlauben.

Der einzige Weg um rauszubekommen, welche strukturellen Änderungen im Staat wirklich notwendig sind, muss auch das gesamte Volk partizipieren können.

Ganz unabhängig von der Reformfrage stellt sich mir aber auch noch die Frage, warum sie die Bürger für nicht fähig halten, über Verfassungsänderungen selbstständig zu entscheiden. Die Entscheidung ist für das Volk gedacht, nicht für die Politikerklasse.

Verfasst: Do 8. Jul 2010, 17:22
von Pandora Friedmann
Frau Isaakson, sind Sie sich im Klaren, was Sie da gerade sagen? Sie sehen sich selbst nicht vom Volk legitimiert. Wozu gibt es denn Wahlen?

Verfasst: Do 8. Jul 2010, 17:31
von Mona Isaakson
Ich selbst bin nicht legitimiert, da ich nicht vom Volk gewählt wurde, sondern von meiner Partei nachgesandt wurde. ;)

Die gewählten Unionsparlamentarier sind aber selbstredend vom Volk legitimiert, das steht außer Frage.
Es geht in dieser Debatte aber darum, die Volksbegehren in Ratelon zu stärken. Volksbegehren stärken die Demokratie und sind eine ideale Ergänzung zum Parlamentsbetrieb.

Ich warte immer noch auf Argumente, die dagegen sprechen.

Verfasst: Do 8. Jul 2010, 17:56
von Pandora Friedmann
Ich warte immer noch auf Gründe, wozu wir gerade Verfassungsänderungen in die Volksgesetzgebung geben müssen. Es gibt doch so schon keine Volksbegehren, zu Fachthemen. Warum sollte sich die Bevölkerung dann jetzt mit der Verfassung beschäftigen?

Verfasst: Fr 9. Jul 2010, 14:47
von Hajo Poppinga
Ich lehne die Änderung aus genannten Gründen ab.

Verfasst: Sa 10. Jul 2010, 12:35
von Christopher Adomeit
Die Sitzverteilung in diesem Parlament ist schon seit seinem Bestehen das sichtbar gemachte Spiegelbild der politischen Meinungslage in der Demokratischen Union. Wenn das politische Hauptthema eine Verfassungsreform werden soll, die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger das einfordern und sich dementsprechend auch Verhalten, so werden sich auch die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause dementsprechend anpassen.

Ich sehe daher, ganz ähnlich wie alle meine Vorredner, keine Notwendigkeit, diesem offensichtlich mit der heißen Nadel gestrickten Antrag zuzustimmen.

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 13:04
von Mona Isaakson
Ich leite die Abstimmung ein.