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2010/50 Anfrage an die Unionsregierung (Roldem)
Verfasst: So 4. Jul 2010, 15:31
von Gerhard Cheman
Die Vertreterin der Republik Roldem beantragte gemäß § 6 Abs. 1 GOUR eine Anfrage an die Unionsregierung. Die Anfrage wird zugelassen.
Am 21. Juni 2010 wurde Verordnung über besondere Befugnisse von Soldatinnen und Soldaten der [D]emokratischen Union durch den Unionspräsident im Unionsgesetzblatt veröffentlicht. Die Administration der Republik Roldem kritisierte dieses am am 29. Juni 2010 als verfassungswidrig. Darum stelle ich die folgende Anfrage an die Unionsregierung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage (Verfassung, formelle Gesetze) wurde die oben genannte Rechtsverordnung erlassen?
2. Warum wurde bei der oben genannten Rechtsverordnung die Form der Rechtsverordnung statt der eines formellen Gesetzes gewählt?
3. Teilen Sie die Auffassung der Administration der Republik Roldem zur Verfassungswidrigkeit der oben genannten Rechtsverordnung? Wenn nein, warum nicht?
Die Unionsregierung hat nun eine Woche Zeit, die Fragen zu beantworten. Danach sind eventuelle Nachfragen gestattet.
Verfasst: Sa 10. Jul 2010, 17:41
von Franz Sperling
Herr Präsident, Hohes Haus,
in meiner Eigenschaft als Unionsjustizminister beantworte ich die gestellte Anfrage an die Unionsregierung fristgemäß:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage (Verfassung, formelle Gesetze) wurde die oben genannte Rechtsverordnung erlassen?
Jede Rechtsverordnung, die eine oberste Unionsbehörde erlässt, hat als Rechtsgrundlage das
=verordnungen]Unionsverwaltungsgesetz aus dem Jahre 2006.
2. Warum wurde bei der oben genannten Rechtsverordnung die Form der Rechtsverordnung statt der eines formellen Gesetzes gewählt?
Das hängt einfach mit der Materie zusammen, die in der Verordnung geregelt wird, als da wäre die kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, das alleinige Recht zum Tragen von Wappen und Kennzeichen der Unionsstreitkräfte oder die kostenfreie Nutzung von Sport- und Freizeiteinrichtung auf dem Kasernengelände oder in eienr Entfernung von bis zu 50 Kilometern von der Kaserne.
3. Teilen Sie die Auffassung der Administration der Republik Roldem zur Verfassungswidrigkeit der oben genannten Rechtsverordnung? Wenn nein, warum nicht?
Die Auffassung der roldemischen Landesregierung, wonach die zur Diskussion stehende Rechtsverordnung verfassungswidrig ist, wird von der Unionsaregierung nicht geteilt, weil keine Verfassungswidrigkeit der Rechtsverordnung gegeben ist.
Verfasst: Sa 10. Jul 2010, 18:01
von Pandora Friedmann
Vielen Dank zunächst für die - zugegeben unbefriedigenden - Antworten. Ich habe deswegen folgende Nachfragen:
Zur Antwort zur Frage 1: Das Unionsverwaltungsgesetz benennt für Verordnungen zwei Optionen an Anforderungen für diese: Bestimmung der Organisation und Struktur der Obersten Unionsbehörden oder aber eine gesetzliche Grundlage. Welches dieser beiden Anforderungen liegt vor? Bitte nennen Sie auch die genauen Fundstellen.
Zur Antwort zur Frage 2: Herr Minister, das ist keine Antwort auf die Frage, aber ich stelle diese konkreter: Warum bedarf es beim Regelungsgehalt der Rechtsverordnung nicht eines formellen Gesetzes?
Zur Antwort zur Frage 3: Auch hier kann das gesagte nicht ernsthaft als eine Antwort verstanden werden. Sie sagen, Sie sähen, dass es A ist, weil es A ist. Das ist argumentativer Unsinn. Ich bitte Sie doch sehr um eine juristische Expertise, Sie sind immerhin der Justizminister...
Verfasst: Sa 10. Jul 2010, 23:27
von Franz Sperling
Original von Pandora Friedmann
Vielen Dank zunächst für die - zugegeben unbefriedigenden - Antworten.
Da bislang niemand die Behauptung aufgestellt hat, meine Antworten seien unbefriedigend gewesen, brauchen Sie auch nicht zugeben, dass meine Antworten unbefriedigend gewesen seien.
Original von Pandora Friedmann
Ich habe deswegen folgende Nachfragen:
Zur Antwort zur Frage 1: Das Unionsverwaltungsgesetz benennt für Verordnungen zwei Optionen an Anforderungen für diese: Bestimmung der Organisation und Struktur der Obersten Unionsbehörden oder aber eine gesetzliche Grundlage. Welches dieser beiden Anforderungen liegt vor? Bitte nennen Sie auch die genauen Fundstellen.
Die Rechtsverordnung des Unonsministers der Verteidigung betrifft die Strukturen der Unionsstreitkräfte.
Original von Pandora Friedmann
Zur Antwort zur Frage 2: Herr Minister, das ist keine Antwort auf die Frage, aber ich stelle diese konkreter: Warum bedarf es beim Regelungsgehalt der Rechtsverordnung nicht eines formellen Gesetzes?
Weil § 11 Unionsverwaltungsaktsgesetz die dafür ausreichende Rechtsgrundlage bietet.
Original von Pandora Friedmann
Zur Antwort zur Frage 3: Auch hier kann das gesagte nicht ernsthaft als eine Antwort verstanden werden. Sie sagen, Sie sähen, dass es A ist, weil es A ist. Das ist argumentativer Unsinn. Ich bitte Sie doch sehr um eine juristische Expertise, Sie sind immerhin der Justizminister...
Das ist falsch. Ich habe gesagt, dass die These, wonach A nicht-y ist, von der Unionsregierung nicht geteilt wird, weil die Voraussetzungen für A gleich nicht-y nicht gegeben sind.
Verfasst: So 11. Jul 2010, 12:36
von Pandora Friedmann
Original von Franz Sperling
Die Rechtsverordnung des Unonsministers der Verteidigung betrifft die Strukturen der Unionsstreitkräfte.
... was ich in Frage stellen möchte, Struktur ist etwas anderes. Aber abgesehen davon handelt es sich bei den Unionsstreitkräften nicht um eine Oberste Unionsbehörde, diese ist nämlich das Unionsministerium der Verteidigung - die Frage, die auch noch zu beantworten ist, sie jene, ob die Streitkräfte eine Behörde sind. Damit wäre auch geklärt, dass Sie mit den weiteren Fragen falsch liegen. Ich bitte Sie hierzu um Stellungnahme.
Verfasst: So 11. Jul 2010, 16:51
von Franz Sperling
Eine Behörde, Frau Premierministerin, ist eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von Aufgaben der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Das Unionsministerium der Verteidigung und die ihm untergeordneten Unionsstreitkräfte bilden eine solche Behörde.
Verfasst: So 11. Jul 2010, 16:55
von Pandora Friedmann
Sie weichen immer noch aus: Selbst wenn, dann sind die Unionsstreitkräfte keine oberste Unionsbehörde oder sind die Militärangestellten als Staatssekretäre, Referenten, und Sekretären dem Ministerium der Verteidigung zugeordnet?
Verfasst: So 11. Jul 2010, 17:39
von Franz Sperling
Die Unionsstreitkräfte unterliegen der Weisungsbefugnis des Unionsverteidigngsministers und können, da sie Bestandteil, nämlich ausführendes Organ, des Unionsverteidigungsministeriums sind, vom Uninosverteidigungsminister per Rechtsverordnung in ihrer Struktur und in ihrem Verhältnis der Soldaten zu den Unionsstreirkräften als Arbeitgeber geregelt werden.
Verfasst: So 11. Jul 2010, 17:46
von Pandora Friedmann
Die Frage ist einfach, aber ich stelle Sie Ihnen nochmal konkret, sie ist nur mit ja oder nein zu beantworten und die Antwort ist eigentlich klar: Sind die Unionsstreitkräfte eine oberste Unionsbehörde?
Verfasst: So 11. Jul 2010, 17:59
von Franz Sperling
Sehen Sie, Frau Premierministerin, nicht immer ist alles mit einem Ja oder einem Nein zu beantworten. Die Unionsstreitkräfte sind Bestandteil der Unionsbehörde Unionsverteidigungsministerium.