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Gesetz zur Änderung des Unionshaushaltsgesetzes

Verfasst: Di 15. Jun 2010, 21:03
von Christopher Adomeit
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Werte Kolleginnen und Kollegen,

wir stimmen über den Antrag der Unionsregierung ab:
Gesetz zur Änderung des Unionshaushaltsgesetzes

§ 1 Zweck

Dieses Gesetz ändert das bisherige Unionshaushaltsgesetz im Sinne eines Bürokratieabbaus.

§ 2 Änderung der Modalitäten der Haushaltserstellung

Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:

(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.

§3 Änderung der Modalitäten der Berichtserstellung

Der bisherige §4 des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:

§4 Berichte
Die Unionsregierung ist verpflichtet, dem Unionsparlament nach vorangegangenem Antrag über die Einnahmen und Ausgaben des Monats sowie das Vermögen der Demokratischen Union zu berichten.

§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie bitte mit Ja oder Nein ab; kennzeichnen Sie eine aktive Enthaltung als solche.

Verfasst: Di 15. Jun 2010, 22:24
von SRM
Ja

Verfasst: Mi 16. Jun 2010, 00:41
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ja.

Verfasst: Mi 16. Jun 2010, 17:52
von Pierre Lemarchal
Nein

Verfasst: Do 17. Jun 2010, 07:31
von Helen Bont
Ja.

Verfasst: Do 17. Jun 2010, 16:42
von Franz Sperling
Ja.

Verfasst: Do 17. Jun 2010, 22:36
von Hans Sack
Ja

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 21:58
von Christopher Adomeit
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Ich beende diese Abstimmung und stelle fest, dass das Gesetz bei fünf Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme die notwendige Mehrheit erreicht hat. Der Antrag ist damit angenommen.