Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Free City of Huangzhou
Die Unterzeichner erklären im beiderseitigen Einvernehmen, dass im Zuge der Schaffung eines partnerschaftlichen Verhältnisses der nachfolgende Vertrag als Grundlage einer engeren Beziehung zwischen der Demokratischen Union und der Free City of Huangzhou beschlossen und umgesetzt wird.
§ 1 - Anerkennung
Die Demokratische Union und die Free City of Huangzhou erkennen sich als souveräne, gleichberechtigte Staaten an.
§ 2 - Hoheitsgebiete
(1) Die Demokratische Union und die Free City of Huangzhou erkennen die Grenzen und Hoheitsgewässer der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an.
(2) Die Vertragspartner erkennen bis auf Widerruf jede Veränderung der Hoheitsgebiete des anderen an.
(3) Die Free City of Huangzhou erkennt bis auf Widerruf die Gebiets- und Interessenansprüche der Demokratischen Union in der Antarktis an, die auf Deklarationen bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages basieren.
§ 3 - Einmischung
Die Partner pflegen in politischen Fragen einen engen Dialog. Von der Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.
§ 4 - Diplomatische Kontakte
Die Vertragspartner vereinbaren, Botschafter in den Staat des anderen zu entsenden.
§ 5 - Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.
Beiträge: 544
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:04
Ich eröffne die Aussprache zu nachfolgendem Thema:
Jasmin van Rotstein
Unionsministerin für Arbeit, Soziales, Familie, Bildung und Touristik a.D.
MdUP a.D.
Prima Ministra di Heroth a.D.
Unternehmerin a.D.
Unionsministerin für Arbeit, Soziales, Familie, Bildung und Touristik a.D.
MdUP a.D.
Prima Ministra di Heroth a.D.
Unternehmerin a.D.
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Ich weise die Kollegin van Rotstein freundlich darauf hin, dass der Unionsrat nicht entscheidungsbefugt ist:
In diesem Sinne wurde der betreffende Vertrag vom Unionspräsidenten bereits verkündet.Artikel 36 - Aufgaben des Unionspräsidenten
[...] (7) Der Unionspräsident schließt im Namen der Union die Verträge mit auswärtigen Staaten, die von der Unionsregierung ausgehandelt wurden. Diese brauchen zuvor die einfache Mehrheit der Abgeordneten des Unionsparlamentes.
Zuletzt geändert von Jonathan Metternich Hughes am Do 3. Mai 2007, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Beiträge: 544
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:04
Vielen Dank Herr von Metternich. :O Ich hatte mich schon gewundert warum Herr Dowan dies beantragt hat aber selbst nicht noch einmal nachgesehen. Ich habe mich auf die Kompetenz von Herrn Dowan verlassen, leider. Ich beende daher die Aussprache.
[so]An die Admins, bitte zuschließen.[/so]
[so]An die Admins, bitte zuschließen.[/so]
Jasmin van Rotstein
Unionsministerin für Arbeit, Soziales, Familie, Bildung und Touristik a.D.
MdUP a.D.
Prima Ministra di Heroth a.D.
Unternehmerin a.D.
Unionsministerin für Arbeit, Soziales, Familie, Bildung und Touristik a.D.
MdUP a.D.
Prima Ministra di Heroth a.D.
Unternehmerin a.D.
3 Beiträge • Seite 1 von 1