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2010/41 (2.) Aussprache: G z Verlängerung d Einspruchsfrist d UR im Gesetzgebungsprozess (Roldem)
Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 11:33
von Pandora Friedmann
Die Vertreterin der Republik Roldem beantragte gemäß § 2 Abs. 4 GOUR eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf. Dem Antrag wird stattgegeben.
Gesetz zur Verlängerung der Einspruchsfrist des Unionsrates im Gesetzgebungsprozess
§ 1 - In Artikel 50 (2) wird das Wort "vierzehn" durch das Wort "einundzwanzig" ersetzt.
§ 2 - Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache dauert gemäß § 7 Abs. 1 GOUR mindestens fünf Tage. Die Antragstellerin hat das Wort.
Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 11:35
von Pandora Friedmann
Sehr geehrte Kollegen,
ich möchte gern alle Vertreter nochmals dazu befragen, ob sie dem Gesetz ihre Zustimmung geben können. Wir sind derzeit nur fünf von regulär sieben Vertretern in diesem Haus, da die Republiken Imperia und Salbor derzeit niemanden entsenden. Somit müssten in einer weiteren Abstimmung auch alle anwesenden Vertreterinnen und Vertreter abstimmen.
Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 14:04
von Joeli Veitayaki
Ich sehe die Einspruchsfrist von 14 Tagen durchaus als ausreichend an. Man muss einen Gesetzgebungsprozess nicht künstlich in die Länge ziehen.
Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 14:06
von Pandora Friedmann
Darum geht es doch gar nicht, Herr Kollege, sondern viel mehr um die qualifizierte Auseinandersetzung mit den zunehmende schlechten Gesetzen, die aus dem Unionsparlament kommen.
Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 20:49
von Palin Waylan-Majere
Meine Meinung dazu ist bekannt. Nur sollten wir schreiben "§ 1 - In Artikel 50 (2) der Unionsverfassung wird das Wort "vierzehn" durch das Wort "einundzwanzig" ersetzt." Mea culpa.
Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 23:32
von Hans Sack
In letzter Zeit scheint es dem Rat nichteinmal Schwer zu fallen, innerhalb einer Woche Einspruch eunzulegen.
Aber nun mal Ernsthaft. Eine dauer von 21 Tagen währe Verwaltungstechnischer Wahnsinn und würde den Gesetzgebungsprozess, gänzlich Sinnlos behindern.
Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 23:46
von Pandora Friedmann
Ich verweise hiermit Hans Sack des Plenarbereichs. Nehmen Sie auf der Besuchertribüne Platz oder verlassen Sie dieses Haus. Mit der nächsten Auffälligkeit werden Sie des Hauses verwiesen.
Verfasst: So 30. Mai 2010, 13:14
von Joeli Veitayaki
Original von Pandora Friedmann
Darum geht es doch gar nicht, Herr Kollege, sondern viel mehr um die qualifizierte Auseinandersetzung mit den zunehmende schlechten Gesetzen, die aus dem Unionsparlament kommen.
Das ist ihre rein subjektive Ansicht Frau Präsidentin. Nur weil ihnen die Gesetze des UP nicht passen, müssen wir hier die Arbeit nicht solange in die Länge ziehen, bis sie alle überzeugt haben, den roldemischen (egoistischen) Ansichten zu folgen.
Verfasst: So 30. Mai 2010, 16:17
von Gerhard Cheman
Ich stimme dem Kollegen Veitayaki zwar zu, die Ansicht es würden schlechte Gesetze aus dem Parlament kommen, ist wirklich rein subjektiv und nur die einer einzelnen Person bzw. Partei.
Zum Thema allerdings stimme ich der Verlängerung der Einspruchsfrist auf 21 Tage weiterhin zu, wie in den bisherigen Debatten bereits von mir angekündigt.
Verfasst: So 30. Mai 2010, 16:32
von Palin Waylan-Majere
Original von Joeli Veitayaki
Ich sehe die Einspruchsfrist von 14 Tagen durchaus als ausreichend an. Man muss einen Gesetzgebungsprozess nicht künstlich in die Länge ziehen.
Die Intention war nicht die Verlängerung des Gesetzgebungsprozesses an sich, sondern vielmehr die Wahrung der Interessen des Unionsrates bzw. der in ihm versammelten Ländervertreter.
Im Unionsparlament gibt es nahezu keine Debattenkultur mehr: die Oppositionsfraktion tendiert zur Ohnmacht ("Wir können ja eh nichts ändern") und die Regierungsfraktion besteht zum Löwenanteil aus den Ministern, die das jeweilige Gesetz schon im Kabinett besprochen haben.
Erschwerend kommt hinzu, dass seit langer Zeit schon nicht mehr die Verfassungsvorgabe beachtet wird, nach dem Gesetzesanträge dem Unionsrat schon bei der Beantragung zuzuleiten sind, um eine Stellungnahme zu ermöglichen (die dann auch gehört werden muss). Ich habe das schon bei den Koalitionsverhandlungen mit der KDU und FLA zur vorherigen Legislaturperiode, damals als Vertreter der Grünen Partei, angemahnt. Daraufhin entstand ja dieser Papiertiger "Unions-Länder-Arbeitsgruppe" - wobei es allerdings bis heute weder eine Gruppe noch eine Arbeit gibt, wie die Unionskanzlerin neulich in Beantwortung auf meine Anfrage zu Protokoll gab.
Wenn dann noch eine Phase der Abwesenheit des Präsidiums in ebenjene 14-Tages-Frist fällt, bleibt kaum noch Zeit und Gelegenheit zu einer wirklichen Auseinandersetzung mit dem Gegenstand des Antrages - was entweder zu einer trotzigen Ablehnung führen kann oder einem gänzlichen Ausfall der Diskussion. Für eine gelebte Demokratie kann es doch nichts Gutes bedeuten, wenn der Diskurs ausfällt und durch eine im Hinterzimmer der jeweiligen Unionsregierung ausgehandelte Gesetzesvorlage ersetzt wird.
(*simoff* Zumal darauf die Sim beruht: auf Labern *simon*)