2010/38 Abstimmung: G z Verlängerg d Einspruchsfrist d Unionsrates i Gesetzgebungsprozess (2010/36)
Verfasst: So 23. Mai 2010, 12:39

Sehr geehrte Vertreter,
ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:
Gesetz zur Verlängerung der Einspruchsfrist des Unionsrates im Gesetzgebungsprozess
§ 1 - In Artikel 50 (2) wird das Wort "vierzehn" durch das Wort "einundzwanzig" ersetzt.
§ 2 - Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Sie haben die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).
Die Abstimmung dauert 120 Stunden. Ich möchte die Vertreter der Länder darauf hinweisen, dass es sich hier um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt. Der Unionsrat muss diesem demnach mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder zustimmen.