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Zurückweisung: Gesetz zur Abschaffung des Steueramnestiegesetzes

Verfasst: Di 11. Mai 2010, 23:15
von Christopher Adomeit
UNIONSPARLAMENT DER DEMOKRATISCHEN UNION
- Der Präsident -

Werte Kolleginnen und Kollegen,

der Unionsrat hat gegen das vom Unionsparlament beschlossene Gesetz zur Abschaffung des Steueramnestiegesetzes Einspruch eingelegt.

Die entsprechende Vorlage geht Ihnen aus dem Archiv zu.

Ich eröffne die Aussprache zur Sache und bitte das Unionsparlament um Entscheidungsfindung, ob eine sofortige Abstimmung zur Sache erfolgen soll, oder ob Änderungen vorgenommen werden sollen.

Verfasst: Di 11. Mai 2010, 23:30
von Hans Sack
Ich bin für eine Sofortige Abstimming.

Verfasst: Fr 14. Mai 2010, 21:19
von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich beantrage die Aussprache und Rederecht für die Unionsratsmitglieder.

Verfasst: Fr 14. Mai 2010, 22:07
von Târâ Kasturbai Gyatso
Der Unionsrat möchte, dass in dem Abschaffungsgesetz ein Abschaffungsdatum eingefügt wird, ab dem die Abschaffung gilt, und dass von vor diesem Datum keine Steuerschulden zurück gefordert werden dürfen.

Verfasst: Fr 14. Mai 2010, 22:35
von Pandora Friedmann
Die Mitglieder des Unionsrats haben ohnehin Rederecht, aber vielen Dank Gyatso. :)

Verfasst: Fr 14. Mai 2010, 22:37
von Christopher Adomeit
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich beantrage die Aussprache und Rederecht für die Unionsratsmitglieder.
Gemäß §8(2) unserer Geschäftsordnung ist dies bereits der Fall.

Ich möchte die Mitglieder des Unionsrates um Stellungnahme bezüglich konkreter Veränderungsvorschläge bitten.

Verfasst: Fr 14. Mai 2010, 22:55
von Melissa Adelaide
Herr Präsident,
werte Mitglieder des Unionsparlaments,

die vorliegende Gesetzesvorlage ist leider aus rechtsstaatlichen Gründen unzureichend. Sie errichtet eine sog. Steuerfahndung, sagt aber abseits ihrer Unterstellung unter das Unionsministerium der Finanzen nichts über diese aus.

Was genau ist diese Steuerfahndung? Welche Aufgaben obliegen ihr? Welche Befugnisse besitzt sie zur Erfüllung dieser Aufgaben? In welche Grundrechte ist die dabei befugt einzugreifen?

Mindestens der letztgenannte Punkt ist nach Artikel 1 Absatz 3 der Unionsverfassung keinesfalls selbsterklärend! Sofern die Steuerfahndung zum Eingriff in irgendwelche Grundrechte befugt sein soll, muss sie dazu gesetzlich ermächtigt werden. Wo steht diese Ermächtigung?

Wenn die Steuerfahndung keine solche Ermächtigung besitzen soll - was macht sie dann überhaupt, und wie?

In seiner geltenden Fassung fügt das Gesetz in das Gesetz über das Unionsamt für Finanzen lediglich einen weiteren Begriff ein, ohne dass diesem irgendeine rechtliche Bedeutung zukommt.

Verfasst: Sa 22. Mai 2010, 13:10
von Christopher Adomeit
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Ich schließe die Aussprache und leite die Abstimmung ein.