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Zurückweisung: Gesetz zur Einführung der Steuerfahndung
Verfasst: Di 11. Mai 2010, 23:15
von Christopher Adomeit
UNIONSPARLAMENT DER DEMOKRATISCHEN UNION
- Der Präsident -
Werte Kolleginnen und Kollegen,
der Unionsrat hat gegen das vom Unionsparlament beschlossene Gesetz zur Einführung der Steuerfahndung Einspruch eingelegt.
Die entsprechende Vorlage geht Ihnen aus dem Archiv zu.
Ich eröffne die Aussprache zur Sache und bitte das Unionsparlament um Entscheidungsfindung, ob eine sofortige Abstimmung zur Sache erfolgen soll, oder ob Änderungen vorgenommen werden sollen.
Verfasst: Fr 14. Mai 2010, 21:19
von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich beantrage die Aussprache und Rederecht für die Unionsratsmitglieder.
Verfasst: Fr 14. Mai 2010, 22:02
von Târâ Kasturbai Gyatso
Der Unionsrat möchte dass das Gesetz genauer formuliert wird, und schlage deshalb vor, dass die Unionsratsmitglieder an der Änderung des Gesetzes zu beteiligen.
Verfasst: Fr 14. Mai 2010, 22:38
von Christopher Adomeit
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich beantrage die Aussprache und Rederecht für die Unionsratsmitglieder.
Gemäß §8(2) unserer Geschäftsordnung ist dies bereits der Fall.
Ich möchte die Mitglieder des Unionsrates um Stellungnahme bezüglich konkreter Veränderungsvorschläge bitten.
Verfasst: Fr 14. Mai 2010, 23:07
von Melissa Adelaide
Herr Präsident,
werte Mitglieder des Unionsparlaments,
derzeit schützt das Steueramnestiegesetz Steuerschuldner vor dem Einzug bereits fälliger, zum Fälligkeitszeitpunkt jedoch nicht einzogener Steuern. Im Falle eines Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes könnten juristisch sämtliche seit Inkrafttreten des Unionssteuergesetzes fällig gewordenen, aber bisher nicht eingezogenen Steuern, rückwirkend eingezogen werden.
Der Unionsminister der Finanzen hat dazu in der parlamentarischen Aussprache erklärt, ein rückwirkender Steuereinzug sei nicht vorgesehen. Unter diesen Umständen fragt sich, warum der Gesetzentwurf keinen zuständigen Stichtag benennt, ab welchem Steuerschulden nicht mehr verfallen?
In seiner derzeitigen Fassung bedeutet das Gesetz eine bloße vertrauensschutzwidrige Schlechterstellung von Steuerschuldnern. Bislang schützt diese das Steueramnestiegesetz vor Nachforderungen. Mit dessen Inkrafttreten könnten solche rechtlich erhoben werden.
Wenn keine solchen Nachforderungen beabsichtigt sind, warum verbietet das Gesetz sie dann nicht? Wenn sie beabsichtigt sind, wie steht das Unionsparlament zu den Fragen des Vertrauensschutzes und der zwischenzeitlich erfolgten Entreicherung von Steuerschuldnern? Warum sollen Steuerschuldner plötzlich einer nachträglichen Steuererhebung unterliegen, wenn die zuständigen Behörden die von ihnen geschuldeten Steuern zur Fälligkeit nicht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen eingezogen haben?
Verfasst: Di 18. Mai 2010, 23:42
von Christopher Adomeit
Gibt es hier noch Aussprachebedarf?
Verfasst: Sa 22. Mai 2010, 13:08
von Christopher Adomeit
Ich beende die Aussprache und leite die Abstimmung ein.