2010/26 Aussprache: Gesetz zur Einführung der Steuerfahndung (Unionsparlament)
Verfasst: Sa 1. Mai 2010, 21:19

Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:
Gesetz zur Einführung der Steuerfahndung
§1 Das Gesetz zur Einführung der Steuerfahndung ändert das bestehende Gesetz zur Einrichtung eines Unionsamtes für Finanzen.
§2 Einführung der Steuerfahndung
Der bisherige §3 wird geändert in:
Das Unionsamt ist
a) mit dem Einzug und der Verwaltung von Steuern;
b) mit der Ausübung der Steuergesetze auf Unionsebene;
c) mit der Kontrolle und Verwaltung von Steuererklärungen;
d) mit der Kontrolle der Einhaltung der Steuergesetze auf Unionsebene;
e) mit der Steuerfahndung
beauftragt.
§3 Orthographische Korrekturen
Der bisherige §2 wird geändert in:
Das Unionsamt ist dem für Finanzen zuständigen Unionsministerium unterstellt.
Der bisherige §5 wird geändert in:
Eine Weiterleitung von Daten an das entsprechende Ministerium auf Unions- oder Landesebene sowie an die Strafbehörden ist rechtens. Für die Mitarbeiter im für Finanzen zuständigem Unions- oder Landesministerium gilt § 4 des Gesetzes zur Einrichtung einer Unionsbehörde für Finanzen.
Der bisherige §6 wird geändert in:
Das für Finanzen zuständige Unionsministerium ist berechtigt, sämtliche Unterlagen der Unionsbehörde für Finanzen einzusehen, zu vervielfältigen und zu verwerten.
§4 Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Einspruchsgesetz, die Einspruchsfrist endet am 12. Mai 2010.