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1. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 21:36
von Christopher Adomeit
UNIONSPARLAMENT
- Der Präsident -

Werte Kolleginnen und Kollegen,

wir stimmen über den vorliegenden Antrag ab.
1. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes

§1 Neufassung des §4 Wahl und Abberufung des Präsidenten der Unionsbank

(1) Der Unionsbankpräsident wird für die Dauer von sechs Monaten durch das Unionsparlament mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Wahl ist geheim. Die Aussprache dazu dauert höchstens zehn Tage.
(2) Wählbar ist, wer seinen Wohnsitz in der Demokratischen Union hat und wer kein anderes Exekutiv- oder Judikativamt in der Union besitzt.
(3) Eine vorzeitige Abberufung des gewählten Unionsbankpräsidenten ist möglich, wenn
1. der Unionsbankpräsident nach Amtsantritt aufgrund einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde,
2. der Unionsbankpräsident grob fahrlässig handelt oder
3. der Unionsbankpräsident offenkundig inaktiv ist und sein Amt inaktiv ausführt.
(4) Grob fahrlässiges Handeln stellt das Unionsgericht auf Antrag des Unionsparlaments oder der Unionsregierung fest.
(5) Trifft einer der in Absatz 3 genannten Fälle zu, ist das Unionsparlament auf Antrag eines Mitglieds oder der Regierung ermächtigt, den Unionsbankpräsidenten mit einfacher Mehrheit abzuwählen.

§ 2 Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie bitte mit Ja oder Nein ab; kennzeichnen Sie eine aktive Enthaltung als solche.

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 21:51
von SRM
Ja

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 00:45
von Hans Sack
Ja

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 16:33
von Pierre Lemarchal
Enthaltung

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 00:36
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ja

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 09:08
von Mona Isaakson
Nein.

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 14:05
von Helen Bont
Ja

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 15:26
von Târâ Kasturbai Gyatso
Nein

Verfasst: So 25. Apr 2010, 13:43
von Christopher Adomeit
UNIONSPARLAMENT DER DEMOKRATISCHEN UNION
- Der Präsident -

Ich beende diese Abstimmung und stelle fest, dass vier Abgeordnete dem Antrag zugestimmt haben. Zwei Abgeordnete lehnten den Antrag ab, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme.

Der Antrag wurde damit angenommen.