Verfassungsänderndes Gesetz zur Neuregelung der Mindestgröße des Unionsparlamentes
Verfasst: So 4. Apr 2010, 15:02
Liebe Mitglieder,
uns liegt ein Antrag des Unionsrates zur Abstimmung vor:
Verfassungsänderndes Gesetz zur Neuregelung der Mindestgröße des Unionsparlamentes
§ 1 Neuregelung Artikel 26
Artikel 26 Absatz 5 der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:
"Das Unionsparlament setzt sich aus sieben bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz."
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Die Abstimmung ist hiermit eröffnet, aktive Stimmenthaltung ist möglich.
uns liegt ein Antrag des Unionsrates zur Abstimmung vor:
Verfassungsänderndes Gesetz zur Neuregelung der Mindestgröße des Unionsparlamentes
§ 1 Neuregelung Artikel 26
Artikel 26 Absatz 5 der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:
"Das Unionsparlament setzt sich aus sieben bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz."
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Die Abstimmung ist hiermit eröffnet, aktive Stimmenthaltung ist möglich.