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1. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

Verfasst: Fr 2. Apr 2010, 17:29
von SRM
Liebe Mitglieder,

das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen hat folgende Vorlage eingebracht, zu der der Kollege Lemarchal Aussprache erbeten hat.

1. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

§ 1 Steuerpflicht
(1) Alle natürlichen und juristischen Personen, die innerhalb der Demokratischen Union einen Wohnsitz haben, sind unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Demokratischen Union zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder erschlossen werden.
(2) Unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind auch diejenigen natürlichen Personen, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Demokratischen Union haben, wenn sie zu einer inländischen natürlichen oder juristischen Person in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn beziehen.
(3)Von der Einkommenssteuer befreit sind Einnahmen gemeinnütziger Stiftungen, sofern diese bereits durch den Spender versteuert wurden.
(4) Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Unionsminister der Finanzen.
(5) Die Durchführung soll, soweit möglich, automatisiert erfolgen.

§ 2 Arten der zu versteuernden Einkommen
Der Einkommenssteuer unterliegen:
1. Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit,
2. Einkommen aus selbständiger Arbeit,
3. Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und Fischerei,
4. Einkommen aus Gewerbebetrieb,
5. Einkommen aus Kaptialvermögen,
6. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung,
7. sonstige Einkommen.

§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Monatliche Einkommen,
1. bis einschließlich 500,00 B sind steuerbefreit,
2. ab 500,01 B werden mit 10% besteuert,

§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 30.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 30.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 1% erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 100.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 100.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 1% erhoben.

§ 5 Körperschaftssteuer
(1) Von juristischen Personen wird eine Körperschaftssteuer erhoben.
(2) Von der Körperschaftssteuer befreit sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts.
(3) Über die Zu- oder Aberkennung des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts entscheidet das Unionsministerium der Finanzen durch Verordnung.
(4) Auf den Gewinn einer Körperschaft, also alle Einnahmen (Zahlungseingänge) abzüglich aller Ausgaben (Zahlungsausgänge) über alle Konten innerhalb eines Kalendermonats, werden Steuern erhoben.
(4a) Der Steuersatz beträgt ab einem monatlichen Gewinn in Höhe von:
1. ab einem monatlichen Gewinn in Höhe von 1000,01 B 5%

§6 Geldausfuhrzoll wird gestrichen

§ 7 Steuerbefreiung wird zu §6 Steuerbefreiung
(1) Zugelassene Rechtsanwälte oder Notare können für die vorübergehende treuhänderische Aufbewahrung von fremdem Geld ein besonderes Konto auf Antrag bei der Unionsbank steuerfrei schalten lassen.
(2) Der Kontoinhaber ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die fremden Geldbeträge unverzüglich an den Berechtigten ausgezahlt werden und ein Entzug von Vermögensteuern über einen nicht nur kurzen Zeitraum vermieden wird.

§ 8 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Der Antragsteller hat das Wort.

Verfasst: So 4. Apr 2010, 14:28
von Pierre Lemarchal
Warum sind diese Änderungen notwendig?

Verfasst: So 4. Apr 2010, 15:12
von SRM
Zuerst möchte ich die Änderungen in der Vorlage im Vergleich zum derzeit gültigen Gesetz aufzeigen:

- In §1 (3) sind die Stiftungen von der Einkommenssteuer zu befreien.
- In §3 wird der steuerfreie Betrag auf 500 Br angehoben und der Steuersatz auf 10% verankert.
- Die Vermögenssteuer bleibt als Instrument unangetastet.
- Die Körperschaftssteuer (derzeitig sind die Einnahmen der Union hier bei Null) wird auf 5% vereinfacht.
- §6 zu den Geldausfuhrzöllen wird gestrichen, da es sich hier um keine Besteuerung handelt. Ggfs. wird hier eine Regelung in einem separaten Gesetz getroffen.
- §7 ist aufgrund der Streichung von §6 umzubenennen.

Zur Begründung: Der Anteil des frei verfügbaren Einkommens für den privaten Konsum ist zu steigern. Da auf Sparguthaben keine Zinsen bezahlt werden, der Nutzen also gleich Null ist (sofern keine maximale Risikoaversion vorherrscht), ist der Steuersatz zu senken. Neben der Einführung dieser Flat-Tax ist die Anhebung des Grundfreibetrags um 150% vorgesehen, der Geringverdiener von der Steuerlast komplett entlastet.

Die anderen Änderungen sind lediglich kleine Korrekturen ohne große Auswirkung.

Verfasst: So 4. Apr 2010, 16:07
von Pandora Friedmann
Herr Präsident,
werte Damen und Herren,

die Republik Roldem kündigt Widerstand gegen dieses Gesetz an. Zunächst einmal sind die Begrifflichkeiten Stiftung und Gemeinnützigkeit nirgends allgemeingültig definiert. Die Stiftung kommt lediglich beim Gesetz über die Unionskulturstiftung zum tragen, dort ist sie aber auch nur als Rechtssubjekt sui generis definiert. § 1 Abs. 3 ist somit inhaltslos.

Zum weitaus schwerwiegenden Grund seien die Steuersätze genannt. Dieser scheint mir, wie auch schon bei der vorherigen Steuergesetzgebung als willkürlich festgelegt. Gäbe es einen Haushalt, könnte man sogar ablesen, wie viele Steuereinnahmen gebraucht würde. Dies ist nach wie vor nicht Fall, somit kann man mit dem hier genannten Satz nicht wirklich arbeiten. Vielleicht kann das Finanzministerium die Daten noch nachreichen.

Verfasst: So 4. Apr 2010, 16:28
von Pierre Lemarchal
Herr Professor Rousseau-Mason, ich danke für diese Erläuterungen. Ich werde mir zu diesem Gesetz bzw. den Änderungen noch einige Gedanken machen. Denn die Aussage von Frau Friedmann sind gar nicht so abwegig.

Verfasst: So 4. Apr 2010, 18:27
von SRM
Original von Pandora Friedmann
die Republik Roldem kündigt Widerstand gegen dieses Gesetz an. Zunächst einmal sind die Begrifflichkeiten Stiftung und Gemeinnützigkeit nirgends allgemeingültig definiert. Die Stiftung kommt lediglich beim Gesetz über die Unionskulturstiftung zum tragen, dort ist sie aber auch nur als Rechtssubjekt sui generis definiert. § 1 Abs. 3 ist somit inhaltslos.
Bezüglich §1.3 bin ich selbstredend für alternative Formulierungen offen.
Zum weitaus schwerwiegenden Grund seien die Steuersätze genannt. Dieser scheint mir, wie auch schon bei der vorherigen Steuergesetzgebung als willkürlich festgelegt. Gäbe es einen Haushalt, könnte man sogar ablesen, wie viele Steuereinnahmen gebraucht würde. Dies ist nach wie vor nicht Fall, somit kann man mit dem hier genannten Satz nicht wirklich arbeiten. Vielleicht kann das Finanzministerium die Daten noch nachreichen.
Hier muss ich widersprechen. Die hauptsächliche Stellschraube ist die Einkomenssteuer. Diese wird weitgehend aus den Staatsgehältern gespeist, die wir um 50 Prozentpunkte abzusenken gedenken. Somit sinkt auch der Refinanzierungsbedarf der Union. Sicheres Refinanzierungsinstrument ist die Vermögenssteuer, die sehr gut kalkulierbar ist und wenig schwankt. Die Körperschaftssteuer existiert auf dem Papier, die Einnahmen liegen also bei null.

Die Einzelpositionen an Einnahme der Einkommenssteuer liegen im Schnitt immer in dem bisherig progressiven Bereich um 10%. Konkrete Zahlen der Einzelpositionen kann ich Ihnen aufgrund des Datenschutzes leider nicht vorlegen. Fakt ist jedoch, dass die progessiv hochbesteuerten Einkommen so gut wie nicht vorkommen. Knapp 75% aller Positionen liegen im Steuersatzbereich zwischen 10 und 20%, wobei die Verteilung zwischen den beiden schwankt, tendenziell jedoch gegen den unteren Grenzwert strebt.

Nicht zuletzt räumen wir den Unionsländern durch diese Reform einen Raum für Landessteuern ein, der bei dem bisherigen progressiven Steuersystem nicht vorhanden war.

Verfasst: So 4. Apr 2010, 22:39
von Pandora Friedmann
Sie können im Text natürlich die Gemeinnützigkeit definieren und damit eine gesetzliche Grundlage für deren Anerkennung schaffen. Der Begriff wird von Ihrem Gesetz genannt und das war es. Ich denke, bei einem solchen wichtigen Grundsatz sollten Sie den Gerichten etwas unter die Arme greifen.

Wir brauchen einen Haushalt, in dem steht, welche Ausgaben die Union tätigt und wie diese gegenfinanziert werden. Bei den Steuern sollte das möglichst nach deren Herkunft und - sofern vorhanden - unterteilt nach Steuerklassen geschehen. Bereits die letzte Festlegung der Steuern war doch purer Hexenzauber, sich darauf zu berufen, hilft also nicht weiter.

Ihr Ziel, den Ländern Spielraum zur Besteuerung zu lassen, ist angekommen und ist auch ausdrücklich zu begrüßen. Dass Sie an den Gehältern sparen kann man gespalten sehen. Wir dürfen nicht aus den Augen lassen, dass die Union ihre Aufgaben erledigt bekommt. Dort sind elementare Politikfelder angesiedelt wie äußere Sicherheit oder das Rechtswesen. Dieses Gesetz hat nach dem, was Sie bereits geäußert haben, gutes vor - nur mir fehlt die Berechnungsgrundlage.

Verfasst: Mo 5. Apr 2010, 02:24
von Târâ Kasturbai Gyatso
Eine Flat Tax? - So etwas absolut unsoziales werde ich niemals zustimmen! Eine Flat Tax dient nur den Reichen, auf Kosten der Mittelschicht und der oberen Unterschicht, die untere Unterschicht ist nicht betroffen, wegen dem steuerfreien Betrag.

Verfasst: Mo 5. Apr 2010, 14:05
von SRM
Original von Pandora Friedmann
Sie können im Text natürlich die Gemeinnützigkeit definieren und damit eine gesetzliche Grundlage für deren Anerkennung schaffen. Der Begriff wird von Ihrem Gesetz genannt und das war es. Ich denke, bei einem solchen wichtigen Grundsatz sollten Sie den Gerichten etwas unter die Arme greifen.
Wird nachgereicht.
Wir brauchen einen Haushalt, in dem steht, welche Ausgaben die Union tätigt und wie diese gegenfinanziert werden. Bei den Steuern sollte das möglichst nach deren Herkunft und - sofern vorhanden - unterteilt nach Steuerklassen geschehen. Bereits die letzte Festlegung der Steuern war doch purer Hexenzauber, sich darauf zu berufen, hilft also nicht weiter.
Diese Unterteilung haben wir in jedem Haushalt (Vermögenssteuer, private Einkommenssteuer, sonstige Einkommenssteuer). Eine granularere Aufstellung ist nicht vom System ausgegeben und wäre nur durch tagelange Arbeit zu erstellen.

Fakt ist jedoch, dass die Union in den kommenden Monaten Kreativität zur Generierung weiterer Einnahmen an den Tag legen wird.
Ihr Ziel, den Ländern Spielraum zur Besteuerung zu lassen, ist angekommen und ist auch ausdrücklich zu begrüßen. Dass Sie an den Gehältern sparen kann man gespalten sehen. Wir dürfen nicht aus den Augen lassen, dass die Union ihre Aufgaben erledigt bekommt. Dort sind elementare Politikfelder angesiedelt wie äußere Sicherheit oder das Rechtswesen. Dieses Gesetz hat nach dem, was Sie bereits geäußert haben, gutes vor - nur mir fehlt die Berechnungsgrundlage.
Die Grundlage sind die einzelnen Steuerpositionen des letzten Jahres, die wie ich bereits skizziert hatte, zum überwiegenden Großteil in den unteren Steuersätzen angesiedelt sind.

Verfasst: Mo 5. Apr 2010, 14:06
von SRM
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Eine Flat Tax? - So etwas absolut unsoziales werde ich niemals zustimmen! Eine Flat Tax dient nur den Reichen, auf Kosten der Mittelschicht und der oberen Unterschicht, die untere Unterschicht ist nicht betroffen, wegen dem steuerfreien Betrag.
Jetzt schauen Sie sich mal den bisherigen Gesetzestext an und gehen nochmal in sich. Wenn Sie dann eine Schlechterstellung feststellen können, melden Sie sich nochmal.