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In Kürze findet hier, im großen Pressesaal des Unionskanzleramtes, die gemeinsame Pressekonferenz von FLA und KDU zur Regierungsbildung statt.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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SRM
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Beitrag von SRM »

macht es sich auf seinem Stuhl bequem und flaxt mit den Journalisten
 

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setzt sich, blättert in seinen Unterlagen, trinkt einen Schluck Wasser
 

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Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin





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Inselpräsident a.D.
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Beitrag von Helen Bont »

Tritt gemeinsam mit Herrn Rousseau-Mason vor die Presse.

Meine Damen und Herren,
nach langen und intensiven Verhandlungen, haben sich FLA und KDU auf die Fortführung ihrer guten Regierungsarbeit verständigt. Das Ergebnis liegt in Form des Koalitionsvertrages vor Ihnen.
Dass diese Verhandlungen nicht in der Schnelligkeit über die Bühne gebracht werden konnten, wie vielleicht allgemein erwartet wurde, liegt auch daran, dass hier immer noch zwei Parteien sich auf ein gemeinsames Regierungsprogramm einigen mussten. Und auch wenn sie in vielen Punkten übereinstimmen, gibt es Punkte, wo eine Einigung nicht so einfach ist, weil jeder Schritt, und sei er noch so klein, hin zu einem Kompromiss, an den Grundüberzeugungen rüttelt.
Sie sehen: die Unionsregierung ist präsent, wie sind da mit frischem Elan, wir freuen uns auf die Regierungsarbeit und auf die parlamentarische Arbeit, wir hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Opposition, wo es notwendig ist, wie zum Beispiel bei notwendigen Verfassungsänderungen, werden aber die Auseinandersetzung auch mit der ausserparlamentarischen Opposition nicht scheuen.
Für Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen nun zur Verfügung.

Vertrag über die Bildung einer Koalition während der 30. Legislaturperiode des Unionsparlaments
zwischen der

Freiheitlich Liberalen Allianz (FLA)

und der

Konservativ-Demokratischen Union (KDU)

I. Arbeitsgrundlagen
A. Vertrauen und Respekt
01. Die Koalitionäre sind sich darin einig, nach innen und außen ein koalitionsfreundliches Verhalten an den Tag zu legen:
a. Meinungsunterschiede werden koalitionsintern besprochen;
b. auf Kritik an einem Koalitionspartner in der Öffentlichkeit wird verzichtet.

B. Anträge und Abstimmungen
01. Die Koalitionspartner einigen sich darauf, Anträge erst im Koalitionsausschuss zu beraten;
02. Sie verzichten darauf, Anträge einzureichen, die bei den anderen Koalitionspartnern auf Widerstand stoßen;
03. Bei Anträgen der Oppsition werden sich die Koalitionspartner der Stimmen enthalten, wenn der Antrag Wort und Geist des Koalitionsvertrages widerspricht oder bei einem der Koalitionspartner auf Widerstand stößt;
04. Die grundsätzliche Freiheit des Mandats - insbesondere die Gewissensfreiheit - wird nicht berührt. Die Koalitionspartner sind sich aber darin einig, dass abweichendes Abstimmungsverhalten vorher im Koalitionsausschuss bekanntgegeben wird.

C. Koalitionsausschuss und Unionsregierung
01. An den Koalitionssitzungen nehmen die Mitglieder des Unionskabinetts und die Mitglieder des Unionsparlaments teil, die Mitglied einer Regierungsfraktion sind;
02. Beschlüsse werden im Konsens beschlossen. Ein Konsens ist hergestellt, wenn jeder Koalitionspartner seine Zustimmung gegeben hat;
03. Die Unionskanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik, die vom Koalitionsvertrag umrissen werden;
04. Innerhalb dieser Richtlinien agieren die Unionsminister eigenverantwortlich;
05. Im Falle von Inaktivität eines Unionsministers, kann das Kanzleramt vorübergehend Kompetenzen des betroffenen Ministeriums an sich ziehen und die zu erledigende Arbeit erledigen.

II. Innen- und Rechtspolitik
Eine wichtige Aufgabe bleibt nach wie vor die Verfassungs- und Strukturreform. FLA und KDU streben daher eine breit angelegte öffentliche Diskussion mit anschließender Volksbefragung an, deren Ergebnis anschließend Unionsparlament und Unionsrat zur Diskussion und Abstimmung gestellt werden soll. Beide Kolationspartner sind sich zudem darin einig, zwei Modellvorschläge zur Diskussion zu stellen:
1. Die Fusionslösung, bei der Unionsparlament und Unionsrat zu einer Parlamentskammer, der Unionsversammlung, fusioniert werden. Während die Länder wieder jeweils einen Ländervertreter stellen, werden weitere sieben Abgeordnete direkt vom Volk gewählt
2. Die Zwei-Kammer-Lösung, bei der Unionsparlament und Unionsrat erhalten bleiben. Die Zahl der Gesamtglieder des Unionsparlaments wird auf fünf bis sieben Abgeordnete verringert, jedoch unter der Maßgabe, dass die Stimme des Abgeordneten gemäß dem Stimmenergebnis seiner Liste (geteilt durch die Anzahl der gewonnenen Mandate) gewichtet wird.
Das Unionsgericht soll so strukturiert werden, dass es effizienter arbeiten kann. Daher soll in erster Instanz wie bisher ein Richter und in zweiter Instanz in Zukunft ein Richter und ein ad-hoc vom Unionsgericht bestellter Schöffe die Rechtsprechung vollziehen, wobei die Stimme des Richters den Ausschlag gibt.
Die von der Unionsregierung ins Leben gerufene Union-Länder-Arbeitsgruppe, die geschaffen wurde, um gemeinsame Gesetzesvorhaben, Projekte und Personalentscheidungen von Union und Ländern zu koordinieren, soll stärker genutzt und ihre Tagungsräume im Forum der DU verlegt werden.
Das Innenministerium wird im Verlauf der 30. Legislaturperiode den Bestand der Unionsbibliothek auf den neuesten Stand zu bringen.
Mit der katistianischen Landesregierung wird ein Staatsvertrag zwischen der Unionsebene und dem Land Katista angestrebt, der den Status, die Verwaltung usw. der Unionshauptstadt Manur regelt.
Die Botschafter sollen verpflichtet werden, einmal im Quartal einen Rechenschaftsbericht beim Auswärtigen Amt abzuliefern, das diese dann veröffentlicht.

III. Arbeit, Soziales und Bildung
Um unionsweite einhetliche Standards in der Sozialgesetzgebung zu gewählreisten, soll die Gesetzgebungskompetenz von den Ländern auf die Union büertragen werden.
Dabei soll sichergestellt werden, dass neben einer unionsweiten Versicherungsanstalt auch Landesversicherungsanstalten und private Versicherungsgesellschaften bestehen können.
Auf einem unionsweiter Bildungsgipfel sollen Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen, zur Gleichwertigkeit von Schulabschlüssen und andere Fragen geklärt werden.

IV. Umwelt
Die Koalitionspartner wollen ihre erfolgreiche Arbeit auf dem Gebiet der Umweltpolitik fortsetzen. Folgende Projekte wollen sie in der folgenden Legislaturperiode umsetzen:
- Die Einführung von Umweltrichtlinien für Privaten und Staatlichen Sektor und die Einführung handelbarer Emissionspapiere,
- die Einführung eines unionsweiten Umweltpreises,
- die Einrichtung von Naturschutzgebieten,
- die Erarbeitung eines Programm zur Förderung der Energieeffzienz und der Energieeinsparung durch Bereitstellung von kostengünstige Kredite und Zuschüsse für die Installation von Solaranlagen auf Dächern und Häserfassaden sowie zur Wärmeisolierungsmaßnahmen an Häusern.
Auf internationaler Ebene soll zudem eine internationale Artenschutzliste erarbeitet und in Kraft gesetzt werden.

V. Wirtschaft und Finanzen
Die Einführung der WiSim, die die Grundlage des Wirtschaftskreislaufs und Fundament der Fiskalpolitik ist, soll nach wie vor vorangetrieben werden.
Des weiteren soll eine Flat-Tax eingeführt, die sozial gerecht ist.
Es soll zudem ein Produktsiegel für alle Lebensmittel eingeführt werden, auf dem einfach und verständlich der Fett- und Zuckergehalt der Lebensmittel (Fett und Zuckerampel) angegeben werden soll sowie die Information, ob ein Produkt vegetarisch oder vegan ist.

VI. Aussen- und Sicherheitspolitik
Die Regierungspartner streben die Etablierung einer informellen G4-Staatengruppe, bestehens aus Astor, DU, Albernia, Vereinigtes Kaiserreich an, und Gründung einer ISO-Nachfolgeorganisation mit den Arbeitsthemen koordinierte (nicht gleichgeschaltete) Verteidigungs-, Aussen- und Sicherheitspolitik, Freihandelszone, Forschung und Entwicklung sowie Verkehr an.
Der Rat der Nationen soll gestärkt werden durch:
a. Schaffung einer RdN-Friedenstruppe (neue Initiative);
b. Schaffung eines RdN-Schiedsgerichtshofes auf freiwilliger Basis der Konfliktparteien;
c. Schaffung eines RdN-Menschenrechtsbeauftragten.

VII. Personelles
Unionskanzlerin und Unionsministerin des Auswärtigen: Helen Bont (KDU)
Unionsminister für Wirtschaft, Finanzen und Soziales und Vizekanzler: Sylvain Rousseau-Mason (FLA)
Unionsjustizminister: Hajo Poppinga (KDU)
Unionsinnenminister: Johannes Graf von Falkenstein (KDU)
Unionsverteidigungsminister: Tony Gold (FLA)

Manuri, den 24. März 2010

Für die Freiheitlich Liberale Allianz (FLA)

Sylvain M. Rousseau-Mason

Für die Konservativ-Demokratische Union (KDU)

Helen Bont
 

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Werden jetzt Kommentare erwartet? Dann gibt es von mir einen. ;)

Zwar ist es schön, dass man mögliche Reformen der Legislative ausloten möchte und dazu auch bereits zwei alternative Modelle vorschlägt, doch sehe ich die Thematik mit der Unionsratsinitiative zur Verkleinerung des Unionsparlaments bereits als weitgehend überholt an. Der wohl einzig sinnvolle Reformvorschlag ist bereits auf dem Weg.

Ein Einkammerparlament würde zwei kaum lösbare Probleme aufwerfen: erstens würde es den Ländern ihr bestehendes Recht nehmen, ihren Vertreter auf Unionsebene nach eigenem Verfahren zu bestellen und abzuberufen. Und zweitens würde es das Einkammerparlament selbst für den Fall eines Bevölkerungswachstums entweder auf 14 Mitglieder festdübeln, oder gleich den Sprung auf 28 Mitglieder erfordern. Denn erhöhte man nur die Zahl der unionsweit gewählten Abgeordneten, gerieten die Länder ins Hintertreffen. Da die Gleichberechtigung der Länder aber auch gleichmäßige Vertretung auf Unionsebene erfordert, könnte die Zahl ihrer Vertreter nur in Gestalt einer Verdoppelung erhöht werden. Um nun wiederum keine alleinige Mehrheit der Ländervertretet zun haben, bräuchte man auch gleich 7 weitere unionsweit gewählte Abgeordnete.

Eine Fusionsparlament ist weder wünschenswert noch machbar, den Teil hätte man sich sparen können. Interessanter wären Reformvorschläge betreffend die Exekutive gewesen, die aber leider völlig fehlen.

Auch die Pläne zum Unionsgericht überzeugen nicht. Der in zweiter Instanz zuständige Richter soll sich erst einen Schöffen aussuchen, den er dann überstimmen kann? Was soll das? Erstens ist es rechtsstaatlich geboten, dass die Besetzung des Gerichts vor Anhängigkeit eines Verfahrens feststeht. Und zweitens kann man sich einen Richter der im Zweifel sowie nichts zu sagen hat auch sparen. Besser ist es gleich auch die Entscheidung in zweiter Instanz einem Einzelrichter zu übertragen. Das gewährleistet immer noch eine unabhängige Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils durch eine bisher neutrale Person.

Unionsweite Versicherungsanstalt, Landesversicherungsanstalten, "daneben auch private Versicherungsgesellschaften" - klingt nach einem staatlich betriebenen Umlagesystem, in das alle zwangsweise einzahlen müssen. Nicht überzeugend.

Bildungs- und Umweltstandards sind sicherlich zu begrüßen, ebenso eine Flat-Tax. Produktsiegel hingegen nicht. Warum soll der Staat beurteilen, welches Lebensmittel wie gut oder schlecht ist? Das können die Verbraucher anhand der angegebenen Inhaltsstoffe auch selbst tun.

Kollektive Selbstverteidigung, gemeinsame Anstrengungen zur Friedenswahrung und Streitschlichtung sowie Freihandel sind wiederum gute Ideen.

Gesamturteil: nach ca. 3 Wochen Beratungszeit eine Enttäuschung. Einige gute Ideen, aber auch viel Unsinn und Überflüssiges.
 

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Beitrag von SRM »

Original von Melissa Adelaide
erstens würde es den Ländern ihr bestehendes Recht nehmen, ihren Vertreter auf Unionsebene nach eigenem Verfahren zu bestellen und abzuberufen.
Nein, warum?
Und zweitens würde es das Einkammerparlament selbst für den Fall eines Bevölkerungswachstums entweder auf 14 Mitglieder festdübeln, oder gleich den Sprung auf 28 Mitglieder erfordern.
Daher sind die 14 fix.
 

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Nein, warum?

Daher sind die 14 fix.
Weil ein Einkammerparlament nun mal zu einem fixen Zeitpunkt nach unionsweit einheitlichen Regeln gewählt werden müsste. Oder wie stellen Sie sich das vor? Alle vier Monate werden die Hälfte der Abgeordneten unionsweit gewählt, und zwischendurch heuern und feuern die Unionsländer die von ihnen entsandten Abgeordneten jeweils nach eigenen Regeln?

Und wie gesagt, wenn die Bevölkerung der Demokratischen Union wächst, können 7 unionsweit gewählte Abgeordnete irgendwann zu wenig sein.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Melissa Adelaide
Werden jetzt Kommentare erwartet? Dann gibt es von mir einen. ;)
Vielen Dank, Frau Adelaide.
Original von Melissa Adelaide
Zwar ist es schön, dass man mögliche Reformen der Legislative ausloten möchte und dazu auch bereits zwei alternative Modelle vorschlägt, doch sehe ich die Thematik mit der Unionsratsinitiative zur Verkleinerung des Unionsparlaments bereits als weitgehend überholt an. Der wohl einzig sinnvolle Reformvorschlag ist bereits auf dem Weg.
Natürlich ist auch der Unionsregierung die Unionsratsinitiative, die derzeit im Unionsparlament beraten wird, nicht entgangen. Hintergedanke dieser Vereinbarung ist folgender: nachdem der letzte Verfassungskonvent, zudem ja nur ein begrenzter Personenkreis eingeladen war, obwohl er wertvolle Diskussionsbeiträge lieferte, aufgrund mangelnder Beteiligung im Sande verlief, haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, den Bürgerinnen und Bürgern zwei mögliche Modelle zur Diskussion und Abstimmung zu stellen und das Ergebnis der Abstimmung Unionsparlament und Unionsrat zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten.
Der Alleingang des Unionsrates zeigt aber noch eines: wir brauchen in Verfassungsfragen, insbesondere dann, wenn es ein Unionsorgan bertrifft, ein einigermaßen koordiniertes Vorgehen von Union und Ländern, weshalb sich die Koalitionspartner auch auf eine stärke Nutzung der Unions-Länder-Arbeitsgruppe geeinigt haben.

...
Original von Melissa Adelaide
Auch die Pläne zum Unionsgericht überzeugen nicht. Der in zweiter Instanz zuständige Richter soll sich erst einen Schöffen aussuchen, den er dann überstimmen kann? Was soll das? Erstens ist es rechtsstaatlich geboten, dass die Besetzung des Gerichts vor Anhängigkeit eines Verfahrens feststeht. Und zweitens kann man sich einen Richter der im Zweifel sowie nichts zu sagen hat auch sparen. Besser ist es gleich auch die Entscheidung in zweiter Instanz einem Einzelrichter zu übertragen. Das gewährleistet immer noch eine unabhängige Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils durch eine bisher neutrale Person.
Frau Adelaide, Sie wissen sicherlich, wie schwierig es derzeit ist, erstens genügend für das Richteramt qualifizierte Juristen zu finden und zweitens stellt sich die Frage der Finanzierung. Von einem Schöffen wird eine Qualifizierung zum Richteramt nicht erwartet, er soll aber trotzdem dem Richter beratend zur Seite stehen und ihm bei der Urteilsfindung helfen. Wenn der Richter aber der Überzeugung ist, dass zum Beispiel die Vorschläge oder Empfehlungen mit geltendem Recht nicht übereinstimmen, dann muss er auch die Möglichkeit haben, sich gegen ihn durchzusetzen.
Original von Melissa Adelaide
Unionsweite Versicherungsanstalt, Landesversicherungsanstalten, "daneben auch private Versicherungsgesellschaften" - klingt nach einem staatlich betriebenen Umlagesystem, in das alle zwangsweise einzahlen müssen. Nicht überzeugend.
Das klingt zunächst einmal nach Wahlfreiheit. Jeder Bürger und jede Bürgerin soll die Möglichkeit haben, selber zu bestimmen, wo er sich versichern möchte. Über die Beitragsart sagt dies noch überhaupt nichts aus.
Original von Melissa Adelaide
Bildungs- und Umweltstandards sind sicherlich zu begrüßen, ebenso eine Flat-Tax. Produktsiegel hingegen nicht. Warum soll der Staat beurteilen, welches Lebensmittel wie gut oder schlecht ist? Das können die Verbraucher anhand der angegebenen Inhaltsstoffe auch selbst tun.
Es geht nicht darum eine normative Feststellung im Sinne von gut oder schlecht zu treffen, sondern darum, die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers zu stärken, indem ihm die notwendigen Informationen über die Beschaffenheit und Zusammensetzung von Lebensmitteln an die Hand gegeben wird. Natürlich sind viele Verbraucher in der Lage, anhand der angegebenen Inhaltsstoffe zu entscheiden, was für sie gesundheitlich gut ist oder nicht. Die Unionsregierung will aber denjenigen eine Handreichung geben, die dazu nicht in der Lage sind, weil sie sich mit den Begriffen nicht auskennen. Ich denke, dass dieses Produktsiegel eine solche einfache Handreichung ist.
[/quote]

...
Original von Melissa Adelaide
Gesamturteil: nach ca. 3 Wochen Beratungszeit eine Enttäuschung. Einige gute Ideen, aber auch viel Unsinn und Überflüssiges.
Auch mir sind drei Wochen zu lang, Frau Adelaide. Aber es gibt Situationen, in denen nicht alles so rund läuft, wie man es gerne hätte. Wenn man in Regierungsverantwortung wird man mit dieser Realität öfter konfrontiert als einem lieb ist.
 

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[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
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Beitrag von SRM »

Madame Adelaide, sieben Abgeordnete werden unionsweit zu einem Zeitpunkt gewählt, die anderen sieben Landesvertreter können entsprechend der lokalen Gesetzgebung wechseln.

Und Ihr skizziertes Bevölkerungswachstum ist eine rein hypothetische Vorstellung, die so niemals eintreten wird.
 

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