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ObUG spricht Urteil im Wahlprüfungsverfahren
Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 21:04
von Enno Janßen
Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 21:53
von Ot Helfsen
Klick? Was ist das denn für ein Urteil? Die Juristensprache ist auch was Recht Eigenes.

Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 22:36
von Richard Stresemann
Interessantes Urteil. Das umfassende obiter dictum bestätigt im Grunde die rechtliche Auffassung des Beschwerdeführers. Das schafft erhebliche Probleme, denn es ist nicht weniger als eine Steilvorlage, das nächste Wahlergebnis anzugreifen, ohne dass dem Gesetzgeber noch ausreichend Zeit bliebe, die Missstände zu korrigieren.
Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 22:39
von Hajo Poppinga
Ein Urteil, das zahlreiche Probleme klärt. Zum einen ist nun endlich geklärt, wie die einzelnen Rechtsmittel voneinander abzugrenzen sind, zum anderen wurden deutliche Worte zum Wahlverfahren gesprochen. Nun wird zu sehen sein, wie sich die Änderung des Auszählverfahrens hin zu D'Hondt auswirkt und ob dann immer noch derartige Diskrepanzen entstehen.
@Stresemann - Wieso kann man Ihnen keine Post zukommen lassen?
Verfasst: Di 23. Feb 2010, 20:37
von Richard Stresemann
Original von Hajo Poppinga
@Stresemann - Wieso kann man Ihnen keine Post zukommen lassen?
Kann man das nicht?
Verfasst: Di 23. Feb 2010, 21:03
von Ot Helfsen
Original von Hajo Poppinga
Nun wird zu sehen sein, wie sich die Änderung des Auszählverfahrens hin zu D'Hondt auswirkt und ob dann immer noch derartige Diskrepanzen entstehen.
Wurde auf Auszählung nach D'Hondt umgestellt?
Der Stimmenwert könnte ja auch schon wegen der nur 4 zur Wahl stehenden Listen ausgeglichener sein.
Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 14:08
von Hajo Poppinga
Original von Richard Stresemann
Kann man das nicht?
Nein, der Empfang von PNs ist ausgestellt.
Verfasst: Do 25. Feb 2010, 22:19
von Richard Stresemann
Original von Hajo Poppinga
Nein, der Empfang von PNs ist ausgestellt.
Merkwürdig. Kann mich nicht erinnern, das so eingestellt zu haben.
Habe es geändert.