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Gesetz zur Streichung des Artikel 62 - Absatz 1 der Unionsverfassung

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 10:32
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Sehr geehrte Damen und Herren,

die FDU-Fraktion beantragt das folgende Gesetz:
Gesetz zur Streichung des Artikel 62 - Absatz 1 der Unionsverfassung

§1 Artikel 62 - Absatz 1 der Unionsverfassung wird gestrichen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Die Aussprache wurde beantragt. Ich erteile mir zur Antragsbegründung das Wort. ;)

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 10:42
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Sehr geehrte Damen und Herren,

das folgende Gesetz soll einen Satz aus unserer Verfassung streichen. In Artikel 62 - Absatz 1 steht, ich zitiere:

(1) Mitglieder des Unionsparlamentes dürfen nicht gleichzeitig dem Unionsrat angehören.

Die FDU möchte mit der Streichung also bewirken, dass es künftig möglich ist, dass Unionsparlamentarier gleichzeitig im Unionsrat sitzen dürfen.
Wie Sie bemerken, bedeutete dieser Schritt eine große Änderung und mag dem ein oder anderen grotesk vorkommen, weil er eine Aufweichung des Verhältnisses zwischen Parlament und Rat bedeutet.
Doch wenn wir uns die augenblickliche Lage der Union anschauen, werden wir schnell feststellen, dass dieser Schritt leider notwendig ist.
Den Ländern fällt es immer schwerer überhaupt Kandidaten für ihr Landesoberhaupt zu finden, das Unionsparlament krank ebenfalls. Nur noch 6 von 11 Parlamentariern sind anwesend.
Grund dafür ist die extrem dünne Personaldecke, die wir zur Zeit in Ratelon haben. Mit einer Streichung dieser Unvereinbarkeit lösen wir selbstverständlich nicht das komplette Problem, aber wir tragen zu einer Lockerung der Lage bei.

Vielen Dank.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 10:49
von Joeli Veitayaki
Werter Kollege, da bleibt mir nur fassungslos den Kopf zu schütteln

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 14:45
von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich befürworte das Gesetz.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 14:47
von SRM
Der Antrag ist weder Fisch noch Fleisch. Das Ziel muss die Zusammenlegung beider Kammern sein und keine Aufweichung der Verhältnisse.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 17:05
von Hans Sack
Das währe ja als währe ich Bauunternehmer und geleichzeitig der entscheidungsträger des Zuständigen Amtes und würde mir meine Bauvorhaben selbst genehmigen.

Klare Ablehnung.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 17:30
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
der Antrag der FDU ist alles andere als durchdacht. Denn während das Unionsparlament die gewählte Volksvertretung der Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene ist, ist der Unionsrat die Vertretung der Unionsländer auf Unionsebene, um dort ihre Interessen auf Unionsebene zu vertreten und Einfluss auf die Unionspolitik zu nehmen.

Die KDU wird diesem Antrag daher nicht zustimmen.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 18:38
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Das ist eine Aufweichung der Gewaltenteilung zwischen Ländern und Union, sowie eine Schwächung des Förderalismus, dies lehne ich ab.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 20:37
von Hajo Poppinga
Und wenn man dann in beiden Kammern ist, stimmt man mal hü und mal hott? Das erscheint mir hier alles wenig durchdacht.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 22:18
von Hans Sack
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich befürworte das Gesetz.
Sie befürworten scheinbar jeden Dreck, sollange dieser keinen bezug zur Realität hat.