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Vertrag über gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Demokratischen Union und dem Kaiserreich

Verfasst: Do 14. Jan 2010, 18:21
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unionsregierung bringt folgenden Vertrag ein. Frau Unionskanzlerin, Sie haben das Wort zur Begründung.

Vertrag über gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Demokratischen Union und dem Kaiserreich Dreibürgen

Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
bestrebt, ihre guten nachbarschaftlichen Beziehungen auf eine solide Grundlage zu stellen,
geeint in dem Willen, durch friedliche Kooperation Frieden, Wohlstand und Sicherheit zu fördern,
überzeugt, dass Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen sind und
in gegenseitigem Respekt voreinander und in Anerkennung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität,
haben,
vertreten durch
Seine Majestät, dem Kaiser des Kaiserreichs Dreibürgen
und
Seine Exzellenz, dem Unionspräsidenten der Demokratischen Union
sich auf folgenden Vertrag über gutnachbarschaftliche Beziehungen geeinigt:

Artikel 1
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erkennen einander als unabhängige Staaten an. Sie verpflichten sich insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, bestehende Differenzen, Streitigkeiten oder Konflikte nur friedlich und auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Artikel 2
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, Botschafter auszutauschen, die ihren Sitz am Sitz der jeweiligen Regierung haben werden.
(2) Die Botschafter und das übrige diplomatische Personal genießen diplomatische Immunität.
(3) Das Botschaftsgebäude darf nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Botschafter von Sicherheitskräften oder anderen Vertrern von Behörden des jeweiligen Gastlandes betreten werden.

Artikel 3
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sichern einander Amtshilfe in den Fällen von Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung.
(2) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind.
(3) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann nicht ausgeliefert werden, wenn diese die Staatsbürgerschaft des jeweils anderen Vertragspartners haben.

Artikel 4
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sind sich darin einig, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Jugend- und Kulturarbeit, der Wirtschaft und Wissenschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt, der Kriminalitätsbekämpfung oder des Grenuverkehrs und Grenzkontrolle anzustreben und in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.
(2) Bürger der beiden Vertragspartner sollen auf dem Hoheitsgebiet der beiden Vertragspartner volle Niederlassungsfreiheit erhalten. Dies beinhaltet auch die volle Gewerbefreiheit und die Freiheit zur Aufnahme eine bezahlten nichtgewerblichen Tätigkeit.
(3) Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen durch Gerichte der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des jeweils anderen Vertragspartner verhängt wurden.
(4) Artikel 4 Absatz 2 darf in seiner Gültigkeit im Krisen- oder Katastrophenfall zeitlich befristet ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der jeweils andere Vertragspartnert unter Angaben der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.

Artikel 5
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von Regierungskonsultationen, die mindestens einmal abwechselnd in Dreibürgen und der Demokratischen Union stattfinden sollen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag kann einsreitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den den Vertragsparteien zu führen.
(2) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhalts sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden können.
(3) Dieser Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner und der Ratifizierung durch die dafür zuständigen Organe in Kraft.

Unterschrieben zu … am …

Für das Kaiserreich Dreibürgen

Für die Demokratische Union

Verfasst: Do 14. Jan 2010, 18:56
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Vertrag über gutnachbarschaftliche Beziehungen spiiegelt, wie der Name bereits andeutet, den Willen beider Seiten wider, ihre bilateralen Beziehungen auf eine stabile Grundlage und im Geiste guter Nachbarschaft zu gestalten und ist Bestandteil der Strategie der Unionsregierung, zu allen Nachbarstaaten freundschaftliche Beziehungen zu etablieren.
Neben Selbstverständlichkeiten, wie der gegenseitigen Anerkennung, wurde im Vertragstext der Wille zu einer engen Zusammenarbeit etwa auf den Gebieten der Jugend- und Kulturarbeit, der Wirtschaft und Wissenschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt, der Kriminalitätsbekämpfung oder des Grenzverkehrs und Grenzkontrolle festgeschrieben.

Verfasst: Do 14. Jan 2010, 20:06
von Hans Sack
Ich wüsste nicht was gegen einen solchen Vertrag sprechen sollte. Im Umgang mit gewissen Elementen könnten wir von Dreibürgen sogar noch etwas lernen.

Von meiner seite Zustimmung.

Verfasst: Sa 16. Jan 2010, 15:05
von Târâ Kasturbai Gyatso
Bei einem Staat wie Dreibürgen reicht da nicht erst einmal ein Nicht-Angriffs-Pakt, bis die sich politisch gemäßigt haben.

P.S.: Politisch mäßigen sollte sich allerdings auch die derzeitige Regierung der DU, ist ja zum Oppositionelle vergraulen, die Politik die die KDU derzeit veranstaltet! Da meint man die KDU möchte einen Ein-Parteien-Staat!

Verfasst: So 17. Jan 2010, 01:59
von Hans Sack
Also ich kann die Politik Dreibürgens nur befürworten.

Verfasst: So 17. Jan 2010, 16:55
von Helen Bont
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Bei einem Staat wie Dreibürgen reicht da nicht erst einmal ein Nicht-Angriffs-Pakt, bis die sich politisch gemäßigt haben.

P.S.: Politisch mäßigen sollte sich allerdings auch die derzeitige Regierung der DU, ist ja zum Oppositionelle vergraulen, die Politik die die KDU derzeit veranstaltet! Da meint man die KDU möchte einen Ein-Parteien-Staat!
Wir alle pflegen gerne unsere Vorurteile. Nicht wahr, Frau Kollegin?

Verfasst: So 17. Jan 2010, 17:31
von Târâ Kasturbai Gyatso
Wieso Vorurteile? - Man siehe sich doch nur mal die Geschehnisse in letzter Zeit an!

Verfasst: So 17. Jan 2010, 17:46
von Helen Bont
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Wieso Vorurteile? - Man siehe sich doch nur mal die Geschehnisse in letzter Zeit an!
Ja und? Worauf wollen Sie hinaus? Dass wir uns unsere Nachbarn in Zukunft nach unseren Wünschen backen sollen?

Verfasst: So 17. Jan 2010, 18:56
von Târâ Kasturbai Gyatso
Nein, aber bevor man einen weitreichenden Austausch macht, erst mal schaut ob die Staaten diesen Austausch auch verdient haben.

Verfasst: So 17. Jan 2010, 19:17
von Helen Bont
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Nein, aber bevor man einen weitreichenden Austausch macht, erst mal schaut ob die Staaten diesen Austausch auch verdient haben.
Und, Frau Kollegin Gyatso, haben wir ihn verdient?