Zweites Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes
Verfasst: Do 14. Jan 2010, 18:18
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitten stimmen Sie über folgenden Entwurf der FDU-Fraktion ab. Bitte votieren Sie innerhalb von 96 Stunden mit Ja, Nein oder Enthaltung.
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Zweites Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes
§ 1 Der § 12 (1) wird wie folgt neu gefasst: "(1) Eine gültiger Wahlvorschlag muss mindestens drei Personen umfassen, die das passive Wahlrecht besitzen."
§ 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.