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Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

Verfasst: Di 17. Nov 2009, 22:30
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Unionsrat hat folgendes Gesetz beschlossen.
Die Aussprache ist hiermit eröffnet.
Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

§ 1
Der § 12 (1) wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Eine gültiger Wahlvorschlag muss mindestens zwei Personen umfassen, die das passive Wahlrecht besitzen."

§ 2
Der § 17 (2) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlvorschläge erfolgt nach dem Verfahren nach d'Hondt. Dafür werden jeweils die auf die Kandidaten eines Wahlvorschlages entfallenden Stimmen addiert. Würde das letzte zu verteilende Mandat auf mehrere Wahlvorschläge entfallen, entscheidet das vom Unionswahlleiter zu ziehende Los."

§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Di 17. Nov 2009, 22:33
von Hans Sack
Ich hatte mich bereits seiner zeit im Rat dazu geäußert. Klares Nein.

Verfasst: Di 17. Nov 2009, 23:57
von pjotr
Ich halte das für eine kluge Lösung um die Regierungsgfähigkeit in unserem Land in Zukunft wieder zu verbessern.

Verfasst: Mi 18. Nov 2009, 08:15
von SRM
Ein Nein meinerseits. Der Ausschluss von Einzelkandidaten ist nicht der richtige Weg hin zu einer optimierten Entscheidungsfindung.

Verfasst: Mi 18. Nov 2009, 09:23
von Joeli Veitayaki
Als Befürworter der Parteienwahl werde ich dem zustimmen. Das große Problem der Einzelkandidaten haben wir in dieser Legislaturperiode wieder, ein untragbarer Zustand, unabhängig von den Personen.

Verfasst: Mi 18. Nov 2009, 10:42
von Fiete Schulze
Auch von meiner Seite wird es eine Zustimmung geben.

Verfasst: Mi 18. Nov 2009, 10:46
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Zustimmung auch meinerseits.

Verfasst: Mi 18. Nov 2009, 15:01
von Freiherr von Stern
Ich möchte folgenden Änderungsantrag stellen
Änderungsantrag zum Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

1.
Paragraph 1 wird gestrichen.

2.
Die Paragraphen 2 und 3 werden die Paragraphen 1 und 2.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass es eine Wahlrechtsreform geben soll, die einer Zersplitterung des Parlaments entgegenwirkt. Die Zuteilung nach D'Hondt dürfte dabei vor dem Verfassungsgericht Bestand haben und kann das daher am Besten.

Dagegen kann Paragraph 1 meine Zustimmung nicht finden. Erstens beißt sich die hier vorgeschlagene Bestimmung mit § 10 (1) des Wahlgesetzes, in dem es heißt: "Die Teilnahme an den Wahlen zum Unionsparlament steht grundsätzlich allen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten offen." Es ist also handwerklich schlecht gemacht, wenn man keine Einzelbewerber will, wofür es gute Gründe gibt, muss man an dieser Stelle ansetzen. (Hätte im Fall dieser Wahl wohl die Einzelkandidaturen Sendler und Janeway getroffen, während die "Liberale Liste" ja eine dauerhafte politische Vereinigung ist.)

Es erschließt sich jedoch keine sachliche Notwendigkeit die Zahl der Kandidaten auf einer Liste zu reglementieren. Auch könnte es als ein zu großer Eingriff in das passive Wahlrecht angesehen werden.

Verfasst: Di 24. Nov 2009, 17:52
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ich lasse zuerst über den Ursprungsantrag abstimmen.

Verfasst: So 29. Nov 2009, 12:47
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ich lasse nun über den Entwurf des Abgeordneten von Stern abstimmen.