Antrag 2009/10/19
Verfasst: Mo 19. Okt 2009, 21:22
Ich eröffne auf Antrag von Frau Janeway die Debatte zu folgendem Gesetzentwurf.
Das Wort hat die Antragstellerin.Imperialgesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
§ 1 Änderung
(1)§ 2 Abs. 1 Satz 1 wird folgendermaßen geändert:
Das Wort "oder" vor den Worten "als Pulver" wird gestrichen und durch ein Komma ersetzt. Hinter das Wort "Pulver" werden die Worte "oder in Form getrockneter Pflanzenteile" eingefügt.
(2)Dem Gesetz wird ein § 2a zugefügt. Dieser hat folgenden Wortlaut:
Nikotin- oder alkoholhaltige Waren müssen mit einem deutlich sichtbaren Warnhinweis auf der Verpackung versehen sein. Dieser muss die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gegebenen Gesundheitsgefahren benennen.
(2)Dem Gesetz wird ein § 2b zugefügt. Dieser hat folgenden Wortlaut:
Die Abgabe von Alkohol- oder nikotinhaltigen Waren an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Zuwiderhandlung wird entsprechend § 2 Abs. 3 bestraft.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.