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Übersicht der haupt- und nebenamtlichen Unionsrichter
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 10:15
von Amber Marie Ford
Vielleicht könnte man hier, oder an anderer geeigneter Stelle, einmal eine laufend aktualisierte Übersicht der amtierenden haupt- und nebenamtlichen Unionsrichter aushängen?
Und was genau bezweckt die Unterscheidung in haupt- und nebenamtliche Unionsrichter? Das Unionsparlament hat jüngst Enno Janßen - auch mir noch als Poppinga'sche Neben-ID bekannt - zum nebenamtlichen Unionsrichter gewählt, sowie einen Freiherrn zu Hochstett zum hauptamtlichen Unionsrichter. Letzteren nicht im BNet verzeichnet gefunden zu haben wirft jetzt meine Theorie über den Haufen, nebenamtliche Unionsrichter wären eben Neben-IDs, und hauptamtliche Unionsrichter Haupt-IDs?
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 10:21
von Bodo von Kurzschluss
RE: Übersicht der haupt- und nebenamtlichen Unionsrichter
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 15:18
von Hajo Poppinga
Original von Amber Marie Ford
Letzteren nicht im BNet verzeichnet gefunden zu haben wirft jetzt meine Theorie über den Haufen, nebenamtliche Unionsrichter wären eben Neben-IDs, und hauptamtliche Unionsrichter Haupt-IDs?
Das war auch bisher meine Annahme. War ja auch so gedacht.
Also meines Wissens nach sind hauptamtliche Richter
Schrobi
William Ashcraft
und nunmehr Freiherr zu Hochstett
Keine Ahnung, was mit der Neben-ID von Brandt/Hammersmith/etc. ist - Alexandra soundso (?) die war ja auch mal hauptamtliche Richterin.
Naja, und wie gesagt, ich glaube meine Neben-ID ist der einzige nebenamtliche Unionsrichter.
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 15:21
von Hajo Poppinga
Zur Unterscheidung zwischen haupt- und nebenamtlichen Unionsrichtern, Fräulein Ford, verweise ich auf
folgende Stelle im UGBl.
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 20:08
von Amber Marie Ford
Was der Unterschied zwischen haupt- und nebenamtlichen Unionsrichtern
bedeutet hatte ich dem Unionsgesetzblatt bereits entnommen, Herrlein Poppinga

Ich fragte danach, was er
bezweckt.
Ausweislich des BNet sind sowohl Herr Janßen als auch Herr von Hochstett Neben-IDs - warum wurde der eine als haupt-, und der andere nebenamtlicher Unionsrichter vorgeschlagen und gewählt?
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 20:21
von Hajo Poppinga
Ich war bereits verheiratet, Fräulein Ford. Davon abgesehen, ist mir nicht bekannt, weshalb Herr Hochstett als hauptamtlicher Richter gewählt wurde. Nach meiner Auffassung steht für Personen mit Einreiseantragt nur das Nebenamt zur Verfügung.
Zweck der Regelung ist den Richtermangel am Unionsgericht und die dadurch teilweise unzulässig lange Verfahrensdauer zumindest in erstinstanzlichen Verfahren zu beheben, indem man Personen in die Richterschaft holt, die über juristischen Sachverstand verfügen, aber aus diversen Gründen nicht im Obersten Unionsgericht tätig sein sollen.
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 20:42
von pjotr
Original von Hajo Poppinga
Ich war bereits verheiratet, Fräulein Ford. Davon abgesehen, ist mir nicht bekannt, weshalb Herr Hochstett als hauptamtlicher Richter gewählt wurde. Nach meiner Auffassung steht für Personen mit Einreiseantragt nur das Nebenamt zur Verfügung.
Bereits im letzten Jahr waren zwei der drei hauptamtlichen Unionsrichter nicht mit den vollen Bürgerrechten ausgestattet: UR Dr. Schrobi und URin Hildebrand.
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 20:42
von Amber Marie Ford
Und ich bin, nur weil ich noch nie verheiratet war, keine weniger vollständige oder vollwertige Frau, Herrlein Poppinga.
Die von Ihnen erläuterte Differenzierung zwischen haupt- und nebenamtlichen Unionsrichtern halte ich nicht nur für schlüssig, sondern hätte sie mir auch von mir aus so erklärt. Nur wurde ja nun aus irgend einem kühlen Grunde eine Person, welche nach unser beider Verständnis nicht hauptamtlicher Unionsrichter sollte sein können, zu eben diesem gewählt.
Wurde der Hintergrund der Unterscheidung zwischen haupt- und nebenamtlichen Unionsrichtern im Rahmen der parlamentarischen Beratungen über die entsprechende Gesetzesnovelle nicht erläutert?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 11:54
von William C. Ashcraft
Was der Grund hierfür nicht, dass die Richter nicht mehr ausschließlich an das Amt gebunden sind, sondern auch noch weitere Ämter annehmen können.
Ich meine mich daran zu erinnern.