Seite 1 von 1

[Abstimmung] Gesetz zum Schutz der Gewässer des Freistaat Freistein

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 17:42
von Gerhard Cheman
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Zur Abstimmung steht nachfolgende Vorlage:
Gesetz zum Schutz der Gewässer des Freistaat Freistein
§1 Einleitung
Dieses Gesetz dient dem Schutze der Gewässer und des Grundwassers des Freistaat Freistein zur Sicherung sauberer Trinkwasserquellen und zum Schutze für zukünftige Generationen.

§2 Wasserschutzgebiete
(1) Gewässer auf einem solchen Gelände sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und jede vermeidbare Beeinträchtigung zu unterbleiben hat.
(2) Das Verunreinigen des Wassers oder auch des Grundwassers ist strengstens verboten und wird mit Geldstrafen ab 1 000 Bramer bestraft.
(3) Von diesem Gebiet sind mögliche Verunreinigungsquellen fern zu halten. Verstöße werden mit Ordnunggeldern zwischen 50 und 1 000 Bramern versehen.
(4) Die Gebiete können per Rechtsverordnung ausgewiesen werden.

§3 Richtlinien zu Abwasser
(1) Das Deponieren, oder Ausschütten ungeklärter Abwässer ins Grundwasser oder in Gewässer des Freistaat Freistein ist verboten.
(2) Verstöße sind mit Geldstrafen ab 5 000 Bramer zu bestrafen, sowie die Übernahme der zum Aufräumen anfallenden Kosten. Bei mehrfachem Verstoß drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Monat.

§4 Richtlinien zu Tankern
(1) Tanker ohne Doppelrumpf sowie Tanker, die länger als 25 Jahre in Betrieb sind, dürfen weder Häfen des Freistaat Freistein anlaufen noch Gewässer des Freistaat Freistein befahren.
(2) Die Küstenwache des Freistaat Freistein ist beauftragt für die Einhaltung dieses Gesetzes zu sorgen und bei Verstoß notfalls dafür zu sorgen, dass der jeweilige Tanker in internationale Gewässer begleitet wird.
(3) Verstöße sind mit Geldstrafen ab 5 000 Bramer und bei wiederholtem Verstoß mit Enteignung zu bestrafen.
(4) In Ausnahmefällen, wie Seeunfällen und Seenot, entscheidet das Landesinnenministerium über Sondergenehmigung. Hierbei gilt es vorher das Kontaminationsrisiko einzuschätzen und möglichst gering zu halten.

§5 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
Stimmen Sie der Vorlage zu?

[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung

Die Abstimmung dauert mindestens 120 Stunden an.

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 17:46
von Gerhard Cheman
[ja]

Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 11:11
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ja

Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 13:42
von joukersendler
ja

Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 14:57
von Roland Neugebauer
ja

Verfasst: So 11. Okt 2009, 17:26
von Helmut Hennrich
Ja.

Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 06:51
von Gerhard Cheman
Hiermit beende ich die Abstimmung.

Es wurden 5 gültige Stimmen abgegeben.

5 Landtagsmitglieder stimmten mit JA.

Das Gesetz ist somit angenommen und tritt hiermit in Kraft.