Herr Parlamentspräsident,
sie sollten sich schon an meinen Antrag halten, ich wollte die Aussprache zur "Richterwahl" und nicht zur "Richterarbeit" oder "Richtersituation".
Liebe Parlamentskolleginnen und -kollegen,
die Wahl der hauptamtlichen und nebenamtlichen Richter für die Unionsgerichte ist, mit einer Ausnahme, scheinbar äußerst schlecht abgelaufen. Es ist kein gutes Zeichen, wenn die gewählten Parlamentsvertreter es nicht fertig bringen, zu solch wichtigen Wahlen vollständig zu erscheinen. Sie erhalten dafür schließlich ein fürstliches Salär, so dass man es von Ihnen auch erwarten kann, an den Abstimmungen teilzunehmen. Die Entscheidungen pro oder contra des Bewerbers ist hierbei zunächst nicht von Bedeutung, aber ich darf sie daraufhinweisen, dass nur eine ausreichende Zahl an befähigten Richtern für die Durchsetzung von Recht und Gesetz zeitnah sorgen kann.
Das zweite Dilemma bei der Richterwahl ist die derzeitige Gesetzeslage hierzu. Es gibt keine Regelung, wer für die Vorauswahl der Unionsrichter zuständig ist. Dies ist schon daran zu erkennen, dass vor kurzem auch der Unionsrat "seine" Kandidaten wählen wollte, die bei der Vorauswahl durch das Ministerium für die Justiz durch das Raster gefallen sind.
Artikel 59 der Unionsverfassung besagt:
Mitglieder des Unionsgerichts
Unionsrichter werden vom Unionsparlament und vom Unionsrat jeweils in geheimer Einzelwahl mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen in beiden Kammer gewählt und vom Unionspräsidenten ernannt.
Das bedeutet übrigens derzeit, dass Richter Schrobi noch nicht rechtskräftig wiedergewählt wurde, da die Bestätigungswahl im Unionsrat fehlt !!!
Daher scheint es mir dringend geboten, das Gesetz zur Richterwahl dahingehend abzuändern, dass die Wahl GEMEINSAM und GLEICHZEITIG durch beide Kammern erfolgen sollte. Es sollte außerdem eine gesetzliche Basis geschaffen werden, in der festgelegt wird, wer sich bewerben kann und wer entscheidet, ob eine Bewerbung zur Wahl zu gelassen wird. Sicherlich kann man das auch im Rahmen der Vorstellungsrunde mache, aber eine gewisse Vorauswahl anhand der beruflichen Voraussetzungen die das Richteramt mit sich bringen, sollte dem Unionsministerium für die Justiz schon eingeräumt werden.
Außerdem sollte es möglich sein, amtierende Richter auf einfache Art und Weise in ihren Amt für ein weiteres Jahr zu bestätigen, sofern es keine rechtlichen Hindernisse (Dienstpflichtsverletzungen o.ä.) gibt.
Die dritte Frage wird durch die nicht erfolgte Wiederwahl von Richter Ascraft aufgeworfen. Ich habe es bereits eingangs erwähnt, die Abstimmungsmoral hierzu war lausig. Aber das war nicht der Grund für das Scheitern. "Gescheitert" ist er an den Berechnungskünsten und der Auslegung der Unionsverfassung durch den stellvertretenden Parlamentspräsidenten.
Graf von Falkenstein verkündete folgendes:
An der Abstimmung nahmen sieben Abgeordnete teil. Fünf stimmten mit Ja. Zwei mit Nein. Es waren acht Stimmen erforderlich. Die Wahl ist gescheitert.
7 Stimmen wurden abgegeben, davon 5 ja, 2 nein. wieviel sind 2/3 von 7 ?
2/3 von 7 sind gerundet 4,67 und somit weniger als 5. Die Unionsverfassung besagt "mit der Mehrheit von
mindestens zwei Dritteln aller
abgegebenen Stimmen". Von 2/3 Mehrheit aller möglichen Stimmen ist nicht die Rede. Somit darf ich das Präsidium bitten, diesen Rechen- und Auslegungsfehler zu beheben.
Die vierte Frage ist das Ergebnis der Abstimmung "Freiherr zu Hochstett".
Graf von Falkenstein verkündete hier folgendes:
Ich schließe die Abstimmung. An der Abstimmung nahmen acht Abgeordnete teil. Sieben stimmten mit Ja. Einer mit Nein. Es waren acht Stimmen erforderlich. Die Wahl ist gescheitert.
8 Stimmen wurden abgegeben, davon 7 ja, 1 nein. wieviel sind 2/3 von 8 ?
2/3 von 8 sind gerundet 5,33. 7 sind mehr als 5,33, daher ist er gewählt worden! Nochmals zur Wiederholung: Die Unionsverfassung besagt "mit der Mehrheit von
mindestens zwei Dritteln aller
abgegebenen Stimmen". Somit darf ich das Präsidium bitten, auch diesen Rechen- und Auslegungsfehler zu beheben.
Und die fünfte Frage, selbes Spiel, diesmal bei der Wahl zum nebenamtlichen Richter, Herrn Janßen
Graf von Falkenstein verkündete:
Ich schließe die Abstimmung. An der Abstimmung nahmen acht Abgeordnete teil. Sechs stimmten mit Ja. Zwei mit Nein. Es waren acht Stimmen erforderlich. Die Wahl ist gescheitert.
8 Stimmen wurden abgegeben, davon 6 ja, 2 nein. wieviel sind 2/3 von 8 ?
2/3 von 8 sind gerundet 5,33. 6 sind mehr als 5,33, daher ist auch er gewählt worden!
Somit haben wir derzeit drei hauptmatliche Richter, die Herren Schrobi, Ascraft und zu Hochstett, sowie den nebenamtlichen Richter Herrn Janßen. Deren Wahl muss nun der Unionsrat quasi nur noch bestätigen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.