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Konferenzraum III
Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 18:46
von Helen Bont
Betritt gemeinsam mit Reichskanzler McClane den Konferenzrraum
Bitte, Herr Reichskanzler, nehmen Sie doch Platz.
Darf ich Ihnen etwas anbieten - Tee, Kaffee oder etwas anderes?
Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 20:41
von Dr. Friedrich McClane
Merci beaucoup, votre Excellence. Ein Kaffee wäre fein, danke.
Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 00:48
von Helen Bont
Lässt durch eine Bedienung zweiTassen Kaffee bringen. Milchkännchen und Zucker werden auf den Tisch gestellt, so dass man sich selbst bedienen kann. Ausserdem wird eine kleines Schälchen mit Gebäck serviert.
Nachdem sie sich etwas Milch und Zucker in den Kaffee gerührt hat:
Ich denke, Exzellenz, wir sollten mit dem Grundlagenvertrag beginnen.
Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 18:22
von Dr. Friedrich McClane
Ich bedanke mich.
Votre Excellence,
ich stelle mit Freuden fest, daß Sie sogleich konkret werden. Nun, meine Regierung pflegt, bevor Sie Verträge schließt, grundlegende Übereinkünfte sowie Bestrebungen allenfalls in einem Executivabkommen zu regeln. Die Erfahrung zeigte uns, daß sich dieses Verfahren verschiedentlich gegenüber Vertragsschließungen für uns bewährte. Für meine Regierung zählen in erster Linie Taten und diese sind meist nicht durch einen Vertrag zu erzielen, mit anderen Worten: Verträge sind für uns nebensächlicher Natur, zumal wir jeden Staat politisch anerkennen. So Sie wünschen, lege ich Ihnen einen entsprechenden Entwurf vor.
Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 19:03
von Helen Bont
Ich bitte darum, Exzellenz.
Vielleicht aber könnten Sie mir noch kurz den juristischen Stellenwert eines Exektivabkommens in ihrem Land erläutern, da mir so eine Art des Abkommens neu ist.
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 10:49
von Dr. Friedrich McClane
Executivabkommen werden zwischen den Regierungschefs geschlossen. Zwar sind die Verträgen völkerrechtlich gleichgestellt, allerdings ist ihre völkerrechtliche Bindungskraft eine geringere. Bislang schloß das EU Exekutivabkommen dieser Art:
Vereinbarung zwischen Seiner Exzellenz dem Unionskanzler der Demokratischen Union und Seiner Exzellenz dem Reichskanzler des Vereinigten Kaiserreichs der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil
Seine Exzellenz der Unionskanzler der Demokratischen Union, stellvertretend für die Regierung der Demokratischen Union, und Seine Exzellenz der Reichskanzler des Vereinigten Kaiserreichs der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil, stellvertretend für die Regierung des Vereinigten Kaiserreichs, sind im Bemühen, die Sicherheit ihrer Völker heute und in Zukunft zu wahren, zu folgender Vereinbarung gekommen:
1. Die Demokratische Union und das Vereinigte Kaiserreich erkennen sich gegenseitig als souveraine Staaten an und werden die Grenzen der jeweils anderen Partei als unverletzlich achten.
2. Beide Regierungen werden sich - unter Berücksichtigung von Einschränkungen, die sich aus nationalem Recht oder internationalen Verpflichtungen ergeben - dafür einsetzen, den freien Warenverkehr zwischen ihren Staaten zu ermöglichen und zu fördern.
3. Ebenso werden beide Regierungen Anstrengungen unternehmen, dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander aufzunehmen. Diplomatische Vertreter einer Partei erhalten dabei im Hoheitsgebiete der anderen Partei diplomatische Immunität.
Über inhaltliche Detailfragen läßt sich jedoch stets sprechen. Mir schwebt überdies vor, ein separates Exekutivabkommen zu schließen, in dem der Reiseverkehr an unserer gemeinsamen Grenze geregelt wird; dazu aber erst später mehr.
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 16:33
von Helen Bont
Exzellenz, ich fürchte, hier stoßen wir von seiten der Demokratischen Union an unsere Grenzen. Das Problem ist, dass unser Rechtssystem das Instrument des Exekutivabkommens nicht kennt. Vielmehr sieht die Verfassung nur Verträge mit ausländischen Mächten vor, die zwar von der Unionsregierung ausgehandelt werden, aber zwingend der Zustimmung des Parlaments bedürfen und der Unterzeichnung durch den Unionspräsidenten bedürfen.
Ich denke, es bleibt uns keine andere Wahl als den vertraglichen Weg zu gehen, da keiner Seite gedient ist, wenn später das Unionsgericht das Exekutivabkommen für nichtig erklären würde, weil es der Ansicht ist, dass es auf seiten der Demokratischen Union verfassungswdrig in Kraft gesetzt wurde.
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 19:51
von Dr. Friedrich McClane
In diesem Falle wäre mir lieb, könnten wir der Entwicklung der Beziehungen unserer Länder ein wenig Zeit geben, um den Grundlagenvertrag auf eine solide Basis zu stellen. Gemeinsame Projekte, ich denke an die noch zu besprechende Eisenbahnverbindung, sind dem sicherlich dienlich.
Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 18:54
von Helen Bont
Original von Dr. Friedrich McClane
In diesem Falle wäre mir lieb, könnten wir der Entwicklung der Beziehungen unserer Länder ein wenig Zeit geben, um den Grundlagenvertrag auf eine solide Basis zu stellen. Gemeinsame Projekte, ich denke an die noch zu besprechende Eisenbahnverbindung, sind dem sicherlich dienlich.
Einverstanden. Ich schlage vor, dass wir zunächst skizzieren, was der Grundlagenvertrag enthalten soll. Anschließend könnten wir uns der detaillierten Formulierung zuwenden.
Verfasst: Do 8. Okt 2009, 09:55
von Dr. Friedrich McClane
Ich fürchte, hier liegt ein Mißverständnis vor, votre Excellence. Bevor das EU einen Vertrag schließt, möchte es die Gewißheit haben, daß dieser mit Leben erfüllt wird und nicht nur ein beschriebenes Blatt Papier ist. Das braucht Zeit, aber diese kann gut genutzt werden; beispielhalb durch das von mir angedachte Eisenbahnprojekt.