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[Aussprache] Geändertes Polizeigesetz

Verfasst: Fr 2. Okt 2009, 04:09
von Gerhard Cheman
Hiermit eröffne ich die Aussprache zum geänderten Polizeigesetz. Sie dauert mindestens 72 h:

Polizeigesetz
§1 Allgemeines
(1) Der Freistaat Freistein richtet unter dem Namen "Landespolizei des Freistaates Freistein" (im folgenden Landespolizei genannt) eine Polizeibehörde ein.
(2) Diese Behörde ist dem Innenministerium direkt unterstellt.
(3) Die Landespolizei gliedert sich in die Schutzpolizei, die Kriminalpolizei, die Küstenwache und das Sondereinsatzkommando.
(4) Für die Zusammenarbeit mit der Unionsbehörde für polizeiliche Arbeit bildet die Landespolizei eine Sonderabteilung. Diese dient vor allem zum Schutz vor terroristischen Angriffen.

§2 Aufgaben
(1) Die Polizei ist zuständig für
a. die Ermittlung über die Umstände, Motive und Täter von Verbrechen
b. das Beenden von Geiselnahmen,
c. Sondereinsätze im Rahmen der Gesetze,
d. das Eindämmen und Verhinderungen von Unruhen,
e. den Schutz der Bevölkerung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung,
f. das Bearbeiten von Anzeigen aus der Bevölkerung,
g. die Regelung des Verkehrs,
h. den Personenschutz,
i. die Prävention von Verbrechen,
j. die Aufklärung der Bevölkerung.
Die Aufteilung der Aufgaben auf die Schutzpolizei, die Kriminalpolizei und das Sondereinsatzkommando legt die Landespolizei selbständig fest.
(2) Die Küstenwache
a. sichert die Küsten des Freistaates Freistein im Rahmen der Gesetze von Union und Land,
b. übernimmt Einsätze bei Seenot von Schiffen zur Unterstützung der Seenotrettungskräfte.

§3 Kompetenzen
(1) Die Landespolizei ist im Rahmen ihrer Aufgaben dazu berechtigt, Waffengewalt einzusetzen, wenn eine andere Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der Ordnung und des Gesetzes nicht gegeben ist.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der erzielte Nutzen nicht in einer vernünftigen Relation zum Aufwand steht.
(3) In jedem Fall ist der geringstmögliche körperliche und Sachschaden anzustreben. Das Leben darf nur im Falle der Bedrohung eines Opfers gefährdet werden.

§4 - Nutzung personenbezogener Daten
Die Landespolizei kann, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten, die sie bei Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung über eine einer Straftat verdächtige Person erlangt hat, speichern und nutzen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren im Rahmen der Landespolizei obliegenden Aufgaben erforderlich ist.

§ 5 - Sicherheitsstufen
(1) Ist Freistaat Freistein von einer Gefahr bedroht, die den Bestand des Freistaat Freistein gefährdet, oder liegen Hinweise für diesen Fall vor, so ist Ministerpräsident dazu befugt die Sicherheitsstufe zu erhöhen.
(2) Jede Sicherheitsstufe beinhaltet auch die besonderen Sicherheitsvorkehrungen der niedrigeren Sicherheitsstufen.
(3) Es gibt 4 Sicherheitsstufen
a. Sicherheitsstufe 1 (Grün): Es gibt keine Anzeichen für direkte Gefahren oder Bedrohungen.
Besondere Sicherheitsvorkehrungen: Keine.
b. Sicherheitsstufe 2 (Gelb): Es gibt allgemeine Anzeichen für direkte Gefahren oder Bedrohungen.
Besondere Sicherheitsvorkehrungen: Erhöhung der Präsenz der Landespolizei; Überwachung von öffentlichen Plätzen; verstärkte Ausweiskontrollen.
c. Sicherheitsstufe 3 (Orange): Es gibt konkrete Anzeichen für direkte Gefahren oder Bedrohungen.
Besondere Sicherheitsvorkehrungen: Verhängung von Ausgangssperren bis maximal 4 Stunden möglich; ständiger Schutz von Verfassungsorganen durch die Sondereinsatzkommandos.
d. Sicherheitsstufe 3 (Rot / Notstand): Direkte Gefahren oder Bedrohungen stehen unmittelbar bevor. Besondere Sicherheitsvorkehrungen: Verhängung von Ausgangssperren bis maximal 24 Sunden möglich; weiträumiges Abriegeln von Gefahrenzonen; Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl sind möglich.

§6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft.

Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 12:23
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Verehrter Herr Ministerpräsident,

könnten Sie bitte dem Landtag mitteilen, was Sie am bestehenden Gesetz ändern? Oder sollen wir Mitglieder das nun selbst raten?

Weshalb nennen wir das denn nun Landespolizei? Ich meine ein Polizeigesetz im Kopf zu haben, wonach es Staatspolizei heißt; die Ämter heißen ja auch Staatsminister usw. und die Verfassung Staatsverfassung.

Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 17:24
von Gerhard Cheman
Man könnte ja einfach mit dem vorhandenen Gesetz vergleichen. Aber natürlich teile ich gern mit, was wir geändert haben:

Wir haben die Sicherheitsstufen hinzugefügt. Der Name Landespolizei war vorher bereits vorhanden, aber man kann natürlich diskutieren, ihm wie vorgeschlagen zu ändern und dann abzustimmen.

Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 21:16
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Danke für Ihre Ausführungen.

Über den Namen sollten wir grundsätzlich diskutieren, damit wir hier nicht ein wirr an Namen haben; mal Landes-xy und mal Staats-xy. Es sollte hier schon einheitlich sein.

Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 22:08
von joukersendler
Ausgangsperren - igitt!!

Überwachung von öffentlichen Plätzen - igitt!!

Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl - igitt!!

Sind wir hier ein Polizeistaat ?(

Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 23:25
von Roland Neugebauer
Die vom werten Herrn Sendler angesprochenen Punkte sind auf keinen Fall hinnehmbar. Das ginge mehr als nur einen Schritt zu weit!

Verfasst: Di 6. Okt 2009, 00:00
von Gerhard Cheman
Nein es ist kein Polizeistaat und soll es auch nie werden. Aber wir müssen die Bürgerinnen und Bürger jederzeit gut schützen können.
Die von Ihnen zitierten Passagen sind Maßnahmen in Ausnahmesituationen die dann nur der MP verordnen könnte. Glauben Sie mir, wir leben in Demokratie, sollte der MP nur einmal eine Situation falsch einstufen, könnte und würde ihm das Volk bzw. der Landtag sofort das Vertrauen entziehen.
Wir brauchen hier Regelungen für Notfälle und die bekommen wir dadurch. Wir wollen niemanden überwachen sondern auch in Extremfällen die Bürger beschützen. Über die Notwendigkeit der Gesetzesänderung diskutiere ich nicht, wenn Sie Vorschläge haben, gern aber über die andere Massnahmen.

Kleine Anmerkung: Auch andere Unionsländer leben gut mit solch Sicherheitsstufen.

Verfasst: Di 6. Okt 2009, 00:39
von Franz Sendlhofer
*ruft von der Besuchertribüne*

Das eigene Volk durch Überwachung schützen? Cheman, lassen's.

Verfasst: Di 6. Okt 2009, 00:41
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Original von Roland Neugebauer
Die vom werten Herrn Sendler angesprochenen Punkte sind auf keinen Fall hinnehmbar. Das ginge mehr als nur einen Schritt zu weit!
Ich dachte der hier eingebrachte Antrag ist ein Antrag der Staatsregierung aber da Sie scheinbar mit der Vorlage nicht konform gehen, spricht dies dafür, dass das Papier zuvor im Kabinett nicht durchgesprochen wurde.

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 17:17
von Gerhard Cheman
Es geht doch nicht um Überwachung. Es geht um absolute Ausnahmefälle und in diesen Notsituationen brauchen wir als Regierung die Möglichkeit, die Bevölkerung schützen zu können.
Also hören Sie endlich auf, mich als den Überwacher überhaupt hinzustellen. Ich möchte die Leute auch in schwierigen Zeiten (die hoffentlich nie kommen werden) schützen können.

Ich biete hiermit aber an, über einige Massnahmen verhandeln zu wollen. Wenn alle ein bisschen Zugeständnisse machen werden wir gute Massnahmen im Gesetz haben. Die Notwendigkeit sehe ich wie gesagt, aber wir können gerne über die Hausdurchsungen und die Ausgangssperren reden. Ich könnte mir jeweils einen Absatz "bei konkreter und direkter Gefahr" vorstellen. Ist das möglich darüber zu reden?

Zum anderen Thema: Wir besprechen viel im Kabinett, gelegentlich bespreche ich Dinge aber auch nur mit den dirketen Ressort - Ministern. Jeder Minister darf aber immer seine eigene Meinung haben, ich finde es nicht schlimm, auch mal zu diskutieren.