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[Aussprache] Haushaltsgesetz

Verfasst: Fr 2. Okt 2009, 03:56
von Gerhard Cheman
Hiermit eröffne ich die Aussprache über das neue Haushaltsgesetz des Freistaats Freistein. Sie wird mindestens 72 h dauern.

Haushaltsgesetz des Freistaat Freistein (HaushaltsG)
§1 Aufgaben des Haushaltsplanes
Ein Haushaltsplan regelt alle planbaren staatlichen Einnahmen und Ausgaben des Freistaat Freistein.

§2 Gültigkeit des Haushaltsplanes
(1) Der Haushaltsplan ist in jedem Quartal neu zu fassen. Ein neuer Haushaltsplan tritt jeweils am Anfang eines Monats in Kraft. Dies ist jeweils der erste Kalendertag eines Monats.
(2) Für Änderungen, die Einnahmen oder Ausgaben außerordentlicher Natur betreffen, nicht aber Einnahmen oder Ausgaben, die sich aus der gewöhnlichen Tätigkeit des Landes ergeben, besteht die Möglichkeit der Erstellung eines Nachtragshaushaltes, der entsprechenden Landeshaushalt ändert.

§3 Zustandekommen des Haushaltsplanes
(1) Der Haushaltsplan wird als Entwurf bis spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten von der Landesregierung im Landtag vorgelegt.
(2) Sollte die Landesregierung nicht rechtzeitig einen Entwurf einreichen, so kann der Landtag einen Vorschlag erarbeiten. Bestimmungen dieses Gesetzes gelten dabei analog.
(3) Der Landtag berät vor einer Abstimmung öffentlich über den eingebrachten Entwurf.

§4 Inkrafttreten des Haushaltsplanes
(1) Der eingebrachte Entwurf eines Haushaltsplanes gilt als angenommen, wenn der Landtag mit der einfachen Mehrheit dem Entwurf zustimmt.
(2) Der angenommene Entwurf tritt zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats in Kraft und eröffnet eine neue Haushaltsperiode.
(3) Bei nicht rechtzeitigem Inkrafttreten eines Haushaltes wird eine Haushaltssperre verhängt. In diesem Falle darf die Landesregierung nur über Ausgaben verfügen, die gesetzlich vorgeschrieben und von für die Tätigkeit des Landes gewöhnlicher Natur sind. Außerordentliche Ausgaben sind in diesem Zeitraum nicht zugelassen.

§5 Nichtinkrafttreten des Haushaltsplanes
(1) Der Entwurf tritt nicht in Kraft, wenn dieser bei der Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat und abgelehnt wurde.
(2) Ein abgelehnter Entwurf wird anschließend gemeinsam von Landesregierung und Landtag erneut beraten.
(3) Dabei ist von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Landtag ein endgültiger Haushaltsentwurf zu erstellen.
(4) Dieser endgültige Entwurf tritt in Kraft, wenn er in einer Abstimmung im Landtag die einfache Mehrheit der Mitglieder erhält.
(5) Sollten sich die Landesregierung und der Landtag nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen, so kann der Landtag auch gegen den Willen der Landesregierung des Freistaat Freistein einen Haushaltsplan beschließen.

§6 Form des Haushaltsplans
(1) Der Haushaltsplan ist in tabellarische Form aufzustellen.
(2) Ausgaben und Einnahmen werden voneinander getrennt betrachtet.

§7 Vorschriften zur Haushaltserstellung
(1) Ein Landeshaushalt muss immer ausgeglichen und vollständig sein.
(2) Posten von Einnahmen und Ausgaben müssen immer einzeln bewertet werden und dürfen nicht zusammengefasst werden.
(3) Einnahmen und Ausgaben werden nach materiell und formal kontinuierlich bewertet und bezeichnet.
(4) Zu erwartende Einnahmen, die zum Stichtag noch nicht in die Landeskassen eingestellt wurden, dürfen im Haushaltsplan nicht berücksichtigt werden.
(5) Geplante Ausgaben, dessen Höhe nicht eindeutig bekannt ist, werden so bewertet, dass der maximal anzunehmende Ausgabewert eingestellt wird.

§8 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt zum XX.XX. 2009 in Kraft.

RE: [Aussprache] Haushaltsgesetz

Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 12:25
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Original von Gerhard Cheman
§8 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt zum XX.XX. 2009 in Kraft.
Weshalb tritt das Gesetz nicht mit Verkündung in Kraft?

Im Übrigen steht auch wieder Landeshaushalt im Gesetzesentwurf.

Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 17:27
von Gerhard Cheman
Das mit dem Verkündungsdatum kann geändert werden. Auch die Namensänderung auf Staatshaushalt ist möglich. Kein Problem.

Verfasst: Di 6. Okt 2009, 00:25
von Gerhard Cheman
Gibt es hier noch Aussprache Bedarf? Ansonsten folgt in Kürze die Abstimmung.

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 17:33
von Gerhard Cheman
Hiermit schliesse ich die Aussprache und gehe zur Abstimmung über.