Der Unionsrat kann natürlich gar nichts machen, solange ihm nichts zugeleitet wird.(2) Der Unionsrat kann innerhalb von vierzehn Tagen nach Zuleitung des Gesetzentwurfes Einspruch gegen ein vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz einlegen. [...]
Wenn der Unionsrat seine internen Arbeitsabläufe nicht organisiert bekommt (Präsidentenwahl), ist das eine Sache und in der Konsequenz das Problem der Länder.
Die andere Sache ist eine Entschuldigung der UFD an das Volk: Wir hatten gedacht, der Warnschuss vor den Bug in Form eines Misstrauensantrags gegen ihn (für den wir auch eine Mehrheit gehabt hätten, das war nicht schwer) würde ihm genügen. Hat es nicht. Stattdessen macht er da weiter, wo er vor dem Forencrash aufgehört hat: beim Nickerchen im Büro, beim Schlafen daheim - was auch immer. Jedenfalls arbeitet er nicht.