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Angekündigter Verstoß gegen die UFB-Satzung

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 17:08
von Alexander Schwarz
Herr SRM plant einen gewollten Verstoß gegen die UFB-Satzung!

Protokoll aus dem Thread:
Abstimmung: Abwahl des UFB-Präsidenten
Original von SRM

2/3 der abgegebenen Stimmen, da spielt die absolute Anzahl der Stimmberechtigten keine Rolle. ;)
Original von SRM

Das ändert an der Ergebnisfeststellung nichts.
Original von SRM

Ich bin der Meinung, dass 2/3 der abgegebenen Stimmen genügen. Der Rechtsweg steht freilich offen.
abschließend dazu:

Bei dieser offensichtlichen gewollten Rechtsbeugung bin ich geneigt dem UFB den Rücken zuzukehren. Dann hätten Sie für Ihre Machenschaften auch wieder Kritiker weniger und könnten unbeschwert irgendwelche Regeln nach Ihrem Interesse auslegen!

Bin ich der Einzige, dem dieser widerliche geplante Verstoß gegen die Satzung widerstrebt?

Sollte nach Ende der 10 Tagen keine notwendige 2/3-Mehrhet gem. der Satzung vorliegen, gilt Herr Newitt als nicht abgewählt - und das ist Fakt!

Was sagen die anderen dazu?

RE: Angekündigter Verstoß gegen die UFB-Satzung

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 17:18
von Kauli
Original von Alexander Schwarz
[...]
§ 8 IV der Satzung:
"4) Der Vorstand kann mit 2/3 der abgegebenen Stimmen der Mitglieder seines Amtes enthoben werden."
[...]
Ich verstehe das so, das nur Mitglieder ihre Stimme abgeben dürfen und das 2/3 dieser Stimmen (und nicht der Mitglieder) notwendig sind, um den Präsidenten seines Amtes zu entheben.

Wobei für mich auch Enthaltungen abgegebene Stimmen sind...

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 18:24
von McBryan
Also, Enthaltungen sind Enthaltungen und werden nicht als Nein oder Ja gezählt. Ich glaub so haben wirs auch in der realen Politik bei abstimmungen gemacht. Weiß nicht was daran so schwer ist. ;)

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 18:50
von Kauli
Sie zählen aber zu den abgegebenen Stimmen. Oder ist eine Enthaltung keine Stimme, die abgegeben wurde?

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 19:16
von McBryan
Doch das schon, ich dacht du zählst sie zu den Nein oder Ja stimmen. ;)

RE: Angekündigter Verstoß gegen die UFB-Satzung

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 19:38
von Cik Czaikowski
Original von Kauli
Ich verstehe das so, das nur Mitglieder ihre Stimme abgeben dürfen und das 2/3 dieser Stimmen (und nicht der Mitglieder) notwendig sind, um den Präsidenten seines Amtes zu entheben.

Wobei für mich auch Enthaltungen abgegebene Stimmen sind...
Das würde ich auch eher so interpretieren. Sonst gäbe es im UFB auch nie eine Abwahl eines Präsidenten, selbst wenn dieser schon tot wäre. ;)

RE: Angekündigter Verstoß gegen die UFB-Satzung

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 21:09
von SRM
Original von Kauli

Ich verstehe das so, das nur Mitglieder ihre Stimme abgeben dürfen und das 2/3 dieser Stimmen (und nicht der Mitglieder) notwendig sind, um den Präsidenten seines Amtes zu entheben.

Wobei für mich auch Enthaltungen abgegebene Stimmen sind...
So sehe ich das auch.

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 21:33
von Alexander Schwarz
OK - ich wurde überzeugt und ich lag völlig falsch.

An dieser Stelle möchte ich mich 1.) für diese riesige Welle entschuldigen und 2.) Herrn SRM um Verzeihung bitten, dass ich ihn öffentlich grundlos angegriffen habe!

Sorry: Echt!

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 21:48
von Cik Czaikowski
Original von Alexander Schwarz
Sorry: Echt!
:klatsch:

Es ist vollkommen in Ordnung, wenn man auf die Einhaltung von Regeln besteht. Es ist menschlich, wenn man mal etwas zu schnell reagiert und auch mal übertreibt. Und wenn man sich dafür ehrlich entschuldigt ist das nobel.

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 23:10
von SRM
Original von Alexander Schwarz
OK - ich wurde überzeugt und ich lag völlig falsch.

An dieser Stelle möchte ich mich 1.) für diese riesige Welle entschuldigen und 2.) Herrn SRM um Verzeihung bitten, dass ich ihn öffentlich grundlos angegriffen habe!

Sorry: Echt!
Absolut kein Problem. Lieber einmal zu oft diskutiert, als einmal zu wenig :)