Original von Patrick Behrens-Nilsson
...
Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
bevor ich mit meinen Ausführungen beginne, gestatten Sie mir bitte, mich bei meinem Amtsvorgänger, Herrn Jouker Sendler, für seine bisherige Arbeit im Unionsministerium des Auswärtigen zu bedanken. Er hat eine sehr gute Vorarbeit geleistet, auf die ich nun aufbauen kann.
Die Ernennung meiner Person zur Aussenministerin, zusätzlich zum Amt der Unionsministerin der Verteidigung, hat in der Öffentlichkeit eine positive Reaktion ausgelöst, für die ich dankbar bin. Diese Reaktion hat aber auch gezeigt, dass es einen sehr großen Bedarf an Informationen bezüglich der Aussen- und Sicherheitspolitik gibt. Diesem Bedarf entgegenzukommen, dient diese Regierungserklärung. Aussen- und Sicherheitspolitik bedarf aber auch der Kontinuität und der Verlässlichkeit über mögliche Regierungswechsel hinaus. Daher dient diese Regierungserklärung auch der Aussprache zwischen den politisch Verantwortlichen in Regierung und Opposition, um festzustellen, wo Einvernehmen und wo Dissenz besteht.
Hauptgrundlage der Aussen- und Sicherheitspolitik der Unionsregierung ist die, bereits unter der Kanzlerschaft von Unionskanzler Sylvain Rousseau-Mason vertretene These des demokratischen Friedens. Diese These besagt, dass demokratisch verfasste Staaten untereinander keine Kriege führen, und bestrebt sind, zwischen ihnen bestehende Konflikte auf friedlichem Wege und durch friedlichen sowie einvernehmlichen Ausgleich zu lösen. Demokratien sind des weiteren bestrebt, in ihren Kontakten untereinander auf den verschiedenensten Feldern der Politik, der Wirtschaft, der Wissenschaft oder Kunst so in Beziehung zu treten, dass es für alle Seiten vorteilhaft ist.
Ausgehend von dieser These, stehen für die Unionsregierung zwei Hauptziele im Vordergrund: das eine Hauptziel ist der enge Schulterschluss mit den Demokratien der Welt. Dafür strebt sie die Gründung einer internationalen Wirtschafts- und Sicherheitsorganisation an, der diejenigen Staaten angehören sollen, die die Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Wirtschaft, der Menschenrechte und der Menschenwürde verinnerlicht haben.
Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir das zweite Hauptziel verwirklichen: nämlich die Zusammenarbeit innerhalb dieser Wirtschafts- und Sicherheitsorganisation so gestalten, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft eine solche Attraktivität entfalten, dass es in den autoritär oder diktatorisch regierten Staaten zu einem Systemwechsel kommt.
Wie die Unionsregierung diese Ziele erreichen will, werde ich Ihnen nun erläutern:
Die Unionsregierung hat die derzeit stattfindenden US-DU-Regierungskonsultationen, zu der die Regierung Albernias eingeladen wurde, genutzt, um der astorischen Seite folgenden Vorschlag zur Gründung einer Wirtschafts- und Sicherheitsorganisation zu unterbreiten:
I. Mitgliedschaft
Mitglied können diejenigen Staaten werden, die
1. demokratisch verfasst sind,
2. deren Staatsaufbau rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt,
3. die das selbe Wertesystem teilen wie Astor, Albernia oder die DU.
II. Aufgabenbereich
1. Koordinierung (nicht Gleichschaltung) der gemeinsamen Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik,
2. gemeinsame Rüstungspolitik (Forschung, Entwicklung, Ausrüstung) bezüglich der Ausstattung der Streitkrâfte,
3. Schaffung einer gemeinsamen Freihandelszone (freier Handel, freier Kapitalverkehr sowie Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit),
4. gemeinsame Forschungsprojekte ( z. B. auf dem Gebiet der Raumfahrt, der Medizin oder anderen Gebieten),
5. gemeinsame Verkehrsprojekte ( z. B. bei der Entzicklung u. Beschaffung von Passagierflugzeugen, der gegenseitigen Gewährung von Start- und Landerechten)
III. Innerer Aufbau
1. mindestens Vierteljährliches Treffen auf Ebene der Regierungschefs und der Fachminister (Regierungsrat),
2. danaben ein ständiger Botschafter- und Militärattache-Rat (BMR)
3. die Regierungschefs benennen einen Generalsekretär, der dem BMR vorsitzt,
4. der BMR erarbeitet Empfehlungen und Vorschläge, die vom Regierungsrat auf ihren Sitzungen besprochen und entschieden werden.
Das Papier wird derzeit intensiv beraten. Ich bin zuversichtlich, dass bald ebenfalls Vertreter der albernischen Regierung hinzukommen und an den Beratungen teilnehmen werden.
Die Unionsregierung sieht unter anderem in Astor und Albernia strategische Partner und Freunde, mit denen wir nicht nur dieselben demokratischen, rechtsstaatlichen und wirtschaftlichen Grundlagen, sondern auch die Werte wie Menschenrechte und Menschenwürde teilen. Aus diesem Grunde habe ich einen erneuten Anlauf unternommen, um die bilateralen Beziehungen zu Albernia auf eine vertragliche solida Basis zu stellen und Premierministerin Shark um ein Treffen gebeten, bei dem unter anderem der vor einiger Zeit, in der Hitze der politischen Atmosphäre, gescheiterte Grundlagenvertrag noch mal überarbeit werden soll.
Um Ängsten und Befürchtungen vorzubeugen: die Unionsregierung will nicht die Gründung eines exklusiven Clubs, bei dem die "Guten" drin und die "Bösen" draussen sind. Was wir anstreben ist eine enge Vernetzung zum Wohle aller Beteiligter, weil wir überzeugt davon sind, dass ein freier Handel Wohlstand für alle Beteiligten bedeutet, weil wir überzeugt sind, das der freie Austausch von Wissenschaft, Bildung und Kultur für alle Beteiligten von Nutzen und ist, und weil wir der Überzeugung sind, dass einzelne Staaten auf sich allein gestellt, die Freiheit, den Wohlstand und die Sicherheit ihrer Bürger nicht gewährleisten können, geschweige denn Frieden und Stabilität.
Dafür brauchen wir verlässliche Freunde und Partner.
Wir wollen auch nicht den Rat der Nationen marginalisieren. Im Gegenteil: der RdN ist eine wichtige Plattform, um alle Staaten an einen Tisch zu bringen und international gültige völkerrechtliche Standards zu schaffen. Die Debatte in der RdN-Generalversammlung über die Menschenrechtserklärung oder die Etablierung einer Rdn-Friedenstruppe einschließlich des dazugehörigen Regelwerks veranschaulichen, wie wichtig der RdN in solchen Fragen ist. Wer die Debatten aber in der letzten Zeit mitverfolgt hat, der sieht aber auch, wie schwer sich die Generalversammlung mit der Verabschiedung völkerrechtlich bindender Regeln tut. Deshalb ist es wichtig, dass eine Gruppe von Staaten gibt, die mithilft, den Entscheidungsfindungsprozess zu beschleunigen.
Die Unionsregierung bekennt sich zum Konzept der RdN-Friedenstruppe: wo Massenvertreibungen oder Massenmord stattfindet, wo Kriege oder Bürgerkriege das Leben von Tausenden bedroht werden, darf die Weltgemeinschaft nicht hilflos danebenstehen oder sich die Täter in dem Konzept des Einmischungsverbots in innerstaatliche Angelenheiten verstecken. In solche muss die Weltgemeinschaft in die Lage versetzt werden, einzugreifgen, um die Lage zu beruhigen, so dass Gespräche zwischen den Konfliktparteien möglich werden oder die Menschen vor Übergriffen geschützt werden.
Und drittens: die Unionsregierung meidet nicht den Umgang mit bestimmten Staaten. Aus diesem Grund habe ich den neugewählten assakhischen Staatspräsidenten Chatami um ein Treffen gebeten, damit der, von der Vorgängerregierung Waylan-Majere mit dem ehemaligen assakhischen Präsidenten Rahninedschad ausgehandelte Grundlagenvertrag überarbeitet und in Kraft gesetzt werden kann.
Und aus diesem Grunde hat mein Vorgänger, Herr Sendler, Kontakt mit der grasonceschen Regierung aufgenommen.
In beiden Fällen geht es nicht nur um das Aushandeln von Grundlagenverträgen - wir wollen und wir suchen den Dialog.
Wenn Assakhien im Rahmen seiner Staatsbildung nach nationaler Identität sucht, dann ist das gut so. Wenn aber im Manifest des Panassakhismus festgehalten wird, man wolle ein Großassakhisches Reich schaffen, indem auf fremden Territorien bewaffnete Kämpfe angezettelt werden, dann müssen wir den Mut aufbringen, der assakhischen Seite klar zu machen, dass Gewalt niemals Mittel der Politik sein kann und sein darf.
Genauso suchen wir den Dialog mit Grasonce. Die Unionsregierung begrüßt es ausdrücklich, dass die Spirale der Gewalt auf den grasonceschen Westlichen Inseln durch ein Referendum durchbrochen werden konnte; wir rufen alle, insbesondere die Unterlegenen, auf, die Ergebnisse zu respektieren und nicht wieder zur Gewalt zurückzukehren.
Einen weiteren Aspekt möchte ich ansprechen: dass die Aussenpolitik in die ausschließliche Kompetenz der Unionsebene gelegt wurde, hat einen gewichtigen Grund: Wenn die Unionsebene auf internationalem Parkett einen besonders hohen Wirkungsgrad ihres aussenpolitischen Einflusses erzielen und die Interessen der Union effektiv vertreten soll, dann kann sie das nur erreichen, wenn alle Fäden über das Auswärtige Amt laufen, die Aussenpolitik aus einem Guss erfolgt. Wo die Demokratische Union anfängt, mit verschiedenen Akteuren, seien es die Unionsländer oder andere, aufzutreten, besteht de Gefahr der Verzettelung, besteht die Gefahr, dass der eine Akteur nicht weiss, was der andere vereinbart hat oder dass die Akteure gegeneinander ausgespielt werden.
Daher, und dass ich in aller Klarheit und Deutlichkeit, steht die aussenpolitische Alleinkompetenz der Unionsebene für mich nicht zur Diskussion und nicht zur Disposition. Und aus genau diesem Grunde werde ich demnächst beim Unionsgericht ein Grundsatzurteil anstreben, welches diese Haltung bestätigt. Ich will Ihnen die Rechtsauffassung der Unionsregierung erläutern:
Nach Artikel 16 Absatz 1 der Unionverfassung ist die Demokratische Union eine föderale Republik, also eine Verbindung zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten. Die Führungsrolle der Unionsebene gegenüber den Unionsländern ist unter anderem in Artikel 22 Absatz 3 der Unionsverfassung festgeschrieben, wonach Unionsrecht Landesrecht bricht.
Artikel 22 Absatz 2 der Unionsverfassung beschränkt die Unionsländer bei der Ausübung ihrer staatlichen Befugnisse auf ihr eigenes Territorium, während in Artikel 47 Absatz 1 Punkt 1 der Unionsverfassung die Aussen- und Verteidigungspolitik in die alleinige Kompetenz der Unionsebene legt.
Die Aussenpolitik, deren Formulierung und Implementierung sowie die aussenpolitische Vertretung der gesamten Demokratischen Union - des Gesamtstaates, wie der Gliedstaaten - , sei es gegenüber ausländischen und anderen aussenpolitischen Akteuren oder in internationalen Organisationen, ist somit ein zentraler Gestaltungsbereich der Unionsexektutive und somit alleinige Sache der Unionsregierung. Ein Vertretungsanspruch der Unionsländer in eigener Sache gegenüber ausländischen Mächten, Akteuren oder internationalen Organisationen schließt die Unionsverfassung damit kategorisch aus.
Ich habe bereits vor dem Plenum des Unionsrates auf eine Anfrage des roldemischen Premierministers erklärt, dass sich die Unionsländer jederzeit mit ihren aussenpolitischen Wünschen und Vorstellungen an die Unionsregierung wenden können; sie werden immer ein offenes Ohr und einen ernsthaften Gesprächspartner finden.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
ich komme zum Schluss meiner Ausführungen: die Beschäftigung mit der Aussen- und Sicherheitspolitik, auch ihre kontroverse Debatte, ist mir - und ich hoffe uns allen - wichtig. Denn nur so kann Transparenz hergestellt werden, nur so können wir als politische Akteure, aber auch als Gesellschaft, herausfinden, wohin die Reise gehen soll, und nur so lassen sich ein breiter Konsens und damit Kontinuität und Verlässlichkeit gewährleisten, die Grundlage dafür sind, dass die Demokratische Union als zuverlässiger Partner in der Welt angesehen wird.
Ich Danke Ihnen für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit.