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Ernennung Staatsminister des Inneren und Stellvertreter

Verfasst: Fr 11. Sep 2009, 23:18
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich ernenne kraft des mir verliehenen Amtes hiermit Gerhard Cheman zum stellvertretender Ministerpräsidenten und zugleich zum Staatsminister des Inneren des Freistaats Freistein.

Ich bitte ihn hiermit den Amtseid abzulegen.

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von Freistein widmen, seine Verfassung und die Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde."

Die Beifügung einer religiösen Beteuerung steht frei.

Verfasst: Sa 12. Sep 2009, 06:54
von Gerhard Cheman
*legt die Hand auf die Verfassung des Freistaats Freistein*

Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von Freistein widmen, seine Verfassung und die Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mit Gott helfe.

Verfasst: Sa 12. Sep 2009, 11:31
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich wünsche Ihnen ein glückliches Händchen bei Ihrer Amtsführung. :)

Verfasst: So 13. Sep 2009, 12:40
von Francis Taubenschlag
Original von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich ernenne kraft des mir verliehenen Amtes hiermit Gerhard Cheman zum stellvertretender Ministerpräsidenten und zugleich zum Staatsminister des Inneren des Freistaats Freistein.
Auf eine aktive und konstruktive Amtsführung. :)

Verfasst: So 13. Sep 2009, 17:40
von Gerhard Cheman
Vielen Dank.

Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern von Freistein an dieser Stelle nochmals mitteilen dass ich das Amt des stellv. Ministerpräsidenten und Innenministers angenommen habe, um bereits jetzt Verantwortung zu übernehmen und um mich bereits jetzt einarbeiten zu können. Ich habe bereits jetzt alle vorhandenen Gesetze gesichtet, bin nun besser informiert über die internen Dinge im Freistaat und arbeite bereits an der Entwicklung neuer Gesetze und Verordnungen um meinen Freistein Plan nach der nächsten Wahl umgehend umsetzen zu können.
Selbstverständlich möchte ich weiterhin nach der Wahl Verantwortung als Ministerpräsident übernehmen, trotz allem hilft mir mein Amt auch jetzt schon, mich auf die nächste Aufgabe vorzubereiten.

Freistein kann es besser - packen wir es an......

MfG
Gerhard Cheman

PS.: Francis, lies doch mal deine PN.....

Verfasst: Sa 19. Sep 2009, 17:12
von Bodo von Kurzschluss
Warum tritt Frau Ritchie-Variabel nicht gleich zurück?

Verfasst: So 20. Sep 2009, 00:51
von Gerhard Cheman
Ich denke diese Entscheidung muss unsere Ministerpräsidentin selbst treffen, aber ich denke sie weiß, das Freistein aktive Politik braucht. Das dies derzeit leider von Ministerpräsidentinnen-Seite nicht passiert ist richtig. Dass eine frühere Wahl Sinn machen würde stimmt, durch meinen Freistein Plan habe ich gezeigt, dass ich bereit bin sofort Verantwortung zu übernehmen und das auch will. Abschließend gesagt, es ist ihre Entscheidung aber Freistein
braucht ganz schnell aktive Ideen und Konzepte und dafür stehe ich.

MfG

Verfasst: So 20. Sep 2009, 09:54
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Original von Bodo von Kurzschluss
Warum tritt Frau Ritchie-Variabel nicht gleich zurück?
Weil es leider nichts bringt.

"(4) Bei Tod, Rücktritt oder Verlust der Staatsbürgerschaft des Ministerpräsidenten übernimmt der Stellvertreter des Ministerpräsidenten als geschäftsführender Ministerpräsident die Regierungsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten. Existiert kein Stellvertreter des Ministerpräsidenten, übernimmt das dienstälteste Mitglied des Landtags die Regierungsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten."

Verfasst: So 20. Sep 2009, 10:23
von Bodo von Kurzschluss
Welcher Idiot hat sich das denn ausgedacht?

Verfasst: So 20. Sep 2009, 14:27
von Helmut Hennrich
Wie wär'S hiermit?
Artikel 22 - Misstrauensvotum, Vertrauensfrage
(1) Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, wenn er mit der absoluten Mehrheit einen neuen Ministerpräsidenten wählt. Der Antrag eines Misstrauensvotum muss von mindestens zwei von zehn Mitgliedern des Landtags unterstützt werden.
(2) Findet ein Antrag des Ministerpräsidenten, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit des Landtags, so ist eine Neuwahl für das Amt des Ministerpräsidenten anzusetzen.