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[Aussprache] 2008/56 Gesetz über das Unionsverwaltungsverfahren (UVvG) (Unionsparlament)

Verfasst: Mi 26. Aug 2009, 00:34
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:

Gesetz über das Unionsverwaltungsverfahren (UVvG)

§1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Verfahren der Verwaltung von Unions- und Landesbehörden und Obersten Unionsbehörden, soweit nicht für einzelne Behörden durch Unionsgesetz etwas anderes bestimmt ist.

§2 Einzelverfügung

(1) Oberste Unionsbehörden, sowie Unions- und Landesbehörden stellen auf Antrag Einzelverfügungen zu individuellen Sachverhalten aus. Grundlage hierfür ist, dass ein Gesetz sie zu solchem Handeln ermächtigt.

(2) Einzelverfügungen sind per Bescheid bekannt zu geben. Dieser muss den Verwaltungsakt, die Rechtsgrundlage, die Begründung und die Rechtsbelehrung enthalten.

§3 Erlasse

(1) Oberste Unionsbehörden, sowie Unions- und Landesbehörden können Erlasse an untergeordnete Behörden ergehen lassen.

(2) Erlasse gelten der Organisation sowie der Erfüllung der Dienstpflichten der Behörden oder beruhen auf einer gesetzlichen Grundlage.

§4 Verordnungen

(1) Verordnungen können von den Obersten Unionsbehörden und den Obersten Landesbehörden erlassen werden. Sie dienen dabei der Organisation und Struktur der Obersten Unionsbehörden und der Obersten Landesbehörden oder einer untergeordneten Behörde oder sie beruhen auf einer gesetzlichen Grundlage.

(2) Verordnungen sind im Unionsgesetzblatt zu veröffentlichen.

§5 Inkrafttreten

Das Gesetz über das Unionsverwaltungsverfahren tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das Unionsverwaltungsaktsgesetz in seiner Fassung vom 28.03.2007 (UVaG).

Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Einspruchsgesetz, die Einspruchsfrist endet am 31. August 2009.

Verfasst: Mi 26. Aug 2009, 00:42
von Fabian Montary
Ich weiß nicht, wie die Unionsbehörden mit einem solchen unzulänglichen Gesetz arbeiten sollen. Dann sollte es doch besser beim Gewohnheitsrecht bleiben... Roldem wird sich enthalten.

Verfasst: Mi 26. Aug 2009, 03:33
von Hans Sack
Dieses Gesetz scheint auch mir nicht ganz Gar. der tiefere Sinn ist eventuell in Ansätzen sichtbar doch vermisse ich die Tatsächliche Zweckmäßigkeit.

Verfasst: Do 10. Sep 2009, 20:42
von Joeli Veitayaki
Man muss dieses Gesetz in Verbindung mit dem Gesetz über den Verwaltungsakt sehen.
Leider wurde dieses bisher nicht in die Aussprache gebracht. Eine unentschuldbare und unnötige Verzögerung.

Der tatsächliche Zweck begründet sich aus der nun genau definierten Anwendbarkeit im Gegensatz zu dem Gesetz, das abgelöst werden soll.

Verfasst: Do 10. Sep 2009, 20:43
von Joeli Veitayaki
Original von Fabian Montary
Ich weiß nicht, wie die Unionsbehörden mit einem solchen unzulänglichen Gesetz arbeiten sollen. Dann sollte es doch besser beim Gewohnheitsrecht bleiben... Roldem wird sich enthalten.
Nicht schön, dass Roldem immer nach dem Gewohnheitsrecht und nicht nach Recht und Gesetz handeln möchte.

Verfasst: Do 10. Sep 2009, 20:56
von Fabian Montary
Original von Joeli Veitayaki

Nicht schön, dass Roldem immer nach dem Gewohnheitsrecht und nicht nach Recht und Gesetz handeln möchte.
Nicht schön, dass die Union den Ländern eine Rechtstradition aufoktroyieren möchte. Wir lebten eine zeitlang unter der albernischen, die die Grundlagen gelegt hat und später Einflüsse der imperianischen hatte und dann aus beidem das beste gefiltert hat. Gewohnheitsrecht ist sehrwohl Recht, wenn auch nicht geschriebenes. :rolleyes:

Verfasst: Sa 12. Sep 2009, 10:48
von Joeli Veitayaki
Sie befinden sich aber nun seit vielen Jahren unter den Fittichen der Demokratischen Union, da wird es Zeit, dass sich ihr Rechtssystem dem der Union anpasst.

Verfasst: Sa 12. Sep 2009, 11:50
von Fabian Montary
Sie verstehen also die Union als Gleichmacherwerkstatt? Ja, warum gibt es denn dann noch die Länder? Sie wollen die Kulturen der Union unterdrücken? Sie gehören nicht auf den Posten, den Sie bekleiden! Sie sind eine Schande. Und wem sollen wir uns anpassen? Den Westlichen Inseln? Imperia? Katista? Überlegen Sie mal, was Sie da sagen! Die Union wird gespeist aus den Ländern, machen Sie sich dieses Faktum endlich mal klar. Die Länder bestehen nicht aufgrund Unionswillen, sondern die Union aufgrund des Zusammenschlusses der Länder. Jedes Land hat seine Kultur, auch seine Rechtskultur. Die Union speist sich aus denen. Wie die Union ihr Recht umsetzt, das wird auf Unionsebene entschieden. Wie die Länder aber ihr Recht umsetzen, ist deren Sache. X(

Verfasst: Sa 12. Sep 2009, 12:33
von Joeli Veitayaki
Kommen sie mal wieder runter von ihrem üblichen hohen Ross. Hier geht es nicht um Gleichmacherei, sondern um ihren Standardspruch vom "Gewohnheitsrecht". Gewohnheitsrecht als Rechtskultur zu bezeichnen ist schon hanebüchend. Aber das ist man von ihnen ja gewohnt. :rolleyes:

jedes Unionsgesetz ist auch für die Länder rechtsgültig, oder wollen sie etwa der Unionsverfassung widersprechen? Was sie persönlich von der Union halten, sieht man ja schon in ihrem außenpolitischen Spielchen, die sie betreiben.

Verfasst: Sa 12. Sep 2009, 12:41
von Fabian Montary
Sie halten also bspw. die Rechtskultur von Albernia oder den Vereinigten Staaten als hanebüchen? Was ist denn Bitte das Common Law? Recht, welches auf Gewohnheits- und Richterrecht fußt... Ihre andere Aussage verstehe ich nicht. Natürlich gilt Unionsrecht in den Ländern, das leugne ich aber nicht. Aber die Rechtsanwendung wird durch Unionsbehörden durchgeführt und im Streitfall durch Unionsgerichte entschieden. Das ist alles Unionsrecht und damit haben die Länder nur insofern zu tun, als dass dieses Recht auf die Bürger die Länder direkt durchwirkt. Natürlich hat das Einfluss auf das Landesrecht, insbesondere die Unionsverfassung, aber das heißt noch lang nicht, dass die Länder genauso verfasst sein müssen. Die Landesgerichte arbeiten nach ihren Rechtsauffassungen und wenn dazu neben dem Statutory Law auch Common Law liegt, dann ist das Sache der Landesbehörden und Landesgerichte. Würden diese Unionsrecht durchsetzen und entscheiden müssen, dann müssten diese natürlich nach einem unionseinheitlichen Prozess verfahren, aber da dem nicht so ist, ist die Trennung schärfer als in irgendwelchen Feriennation wie die häufig zu Rat gezogene Bundesrepublik Deutschland, in der die Länder in aller Regel auch das Bundesrecht umsetzen müssen.