
Sehr geehrte Vertreter,
ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:
Gesetz zur Reform der Ehe
§1 Im Buch V. des Zivilgesetzbuches wird §1 wie folgt geändert:
§1 Ehe
(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Besteht zwischen einem der beteiligten Personen ein Eheverhältnis, müssen die die Ehepartner der betreffenden dem neuen Eheverhältnis zustimmen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Soll der Unionsrat Einspruch gegen diesen Antrag einlegen?
Sie haben die Möglichkeit, einem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).
Die Abstimmung dauert 120 Stunden. Die Einspruchsfrist endet am 20. August 2009