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Will sich die FDU unlautere finanzielle Vorteile im Wahlkampf verschaffen?
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 14:41
von Freiherr von Stern
Die FDU hat heute einen Gesetzentwurf ins Unionsparlament eingebracht, wonach Parteien pro erhaltener Stimme 25 Bramer Wahlkampfkostenerstattung erhalten sollen. Sehr interessant ist dabei §2
§2 Von dieser Regelung erfasst sind Listen, auf denen nur Personen aus der selben im Bürgernetz eingetragenen Partei gelistet sind. Listen von Parteilosen oder Listen auf denen Personen aus verschiedenen Parteien geführt sind, erhalten keine Wahlkampfkostenerstattung.
Das würde dazu führen, dass die momentanen konservativen und linken Wahlbündnisse keine Wahlkampfkostenerstattung erhielten und daher prinzipiell gegenüber einzelnen Parteien benachteiligt werden. Es würde im Übrigen auch dazu führen, dass Parteien, die Parteilose in ihre Listen aufnehmen, keine Wahlkampfkostenerstattung erhalten würden.
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 15:10
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Dieser Punkt stammt aus unserem Wahlprogramm und soll nun deshalb auch in die Beratung kommen.
Ziel ist es mit dieser Regelung die Parteien zu stärken, die zur Zeit ziemlich schwach da stehen. Anstatt hier unsinnige polemische Kommentare loszulassen, Herr von Stern, hätten Sie sich mal die Diskussionen, die erst vor ein paar Wochen geführt worden sind, anschauen sollen.
Um es noch einmal zu betonen: Die FDU will nicht sich, sondern die Parteien stärken. Deswegen steht dieser Entwurf jetzt zur parlamentarischen Debatte.
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 15:20
von Freiherr von Stern
Polemisch war mein Kommentar sicher, gegen die Bezeichnung als "Unsinn" verwahre ich mich.
Ich habe nur auf tatsächliche Folgen der Regelung, wie sie jetzt im Gesetz steht, hingewiesen. Die FDU bekäme Geld, die Linke Liste als ein Bündnis mehrerer Parteien z.B. nicht. Damit stärkt es einige Parteien gegenüber anderen.
Die offenbar unerwünschten Einzelkandidaturen ließen sich mit zwei Änderungen des Wahlgesetzes ausschließen:
- einer Regelung wonach eine Kandidatenliste zum Unionsparlament mindestens zwei Kandidaten enthalten muss um zugelassen zu werden
- einer Regelung, dass nur politische Vereinigungen - Parteien, Parteibündnisse, politische Bündnisse von Personen auf Vereinsbasis - Wahlvorschlagsträger sein können.
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 17:16
von Joeli Veitayaki
Dieser Gesetzentwurf zielt eindeutig auf die politischen Gegner, die der FDU so zu schaffen machen. Vielleicht ist es ja aber auch ein Versuch, die Listen und Einzelpersonen in Parteien zu zwingen, damit sie Wahlkampfkosten, und vermutlich auch für fehlenden Wahlkampf, erstattet bekommen.
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 17:36
von Fabian Montary
Wahlkampfkostenerstattung? Das ist vielleicht lächerlich. Wo entstehen den Parteien denn Wahlkampfkosten? Es gibt doch gar keinen Wahlkampf, da können auch Kosten sein... :rolleyes:
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 21:51
von Richard Stresemann
Das möchte ich sehen, wie die Freidemokraten das vor dem Unionsgericht rechtfertigen.
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 21:59
von joukersendler
Na Viel Spass mit den 1500 Bramer, Viel kann man damit nicht anfangen.
Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 09:47
von Lord Macshire
Soviel ich weiß, haben wir ein Listenwahlrecht und kein Parteienwahlrecht. Für eine Ungleichbehandlung zugunsten der Parteien fehlt daher in meinen Augen jedweder sachliche Grund.
Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 13:25
von Rufus Constantius
Original von Fabian Montary
Wahlkampfkostenerstattung? Das ist vielleicht lächerlich. Wo entstehen den Parteien denn Wahlkampfkosten? Es gibt doch gar keinen Wahlkampf, da können auch Kosten sein... :rolleyes:
*simoff* klingt simschweinisch *simon*
Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 13:36
von Richard Stresemann
Original von Lord of Macshire
Soviel ich weiß, haben wir ein Listenwahlrecht und kein Parteienwahlrecht. Für eine Ungleichbehandlung zugunsten der Parteien fehlt daher in meinen Augen jedweder sachliche Grund.
Und jede verfassungsrechtliche Rechtfertigung.