Seite 1 von 1

Gesetz über das Unionsverwaltungsverfahren (UVvG)

Verfasst: Mo 3. Aug 2009, 19:55
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Sehr geehrte Damen und Herren!

Stimmen Sie diesem Gesetz zu? Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden. Danke.

Gesetz über das Unionsverwaltungsverfahren (UVvG)

§1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Verfahren der Verwaltung von Unions- und Landesbehörden und Obersten Unionsbehörden, soweit nicht für einzelne Behörden durch Unionsgesetz etwas anderes bestimmt ist.

§2 Einzelverfügung

(1) Oberste Unionsbehörden, sowie Unions- und Landesbehörden stellen auf Antrag Einzelverfügungen zu individuellen Sachverhalten aus. Grundlage hierfür ist, dass ein Gesetz sie zu solchem Handeln ermächtigt.

(2) Einzelverfügungen sind per Bescheid bekannt zu geben. Dieser muss den Verwaltungsakt, die Rechtsgrundlage, die Begründung und die Rechtsbelehrung enthalten.

§3 Erlasse

(1) Oberste Unionsbehörden, sowie Unions- und Landesbehörden können Erlasse an untergeordnete Behörden ergehen lassen.

(2) Erlasse gelten der Organisation sowie der Erfüllung der Dienstpflichten der Behörden oder beruhen auf einer gesetzlichen Grundlage.

§4 Verordnungen

(1) Verordnungen können von den Obersten Unionsbehörden und den Obersten Landesbehörden erlassen werden. Sie dienen dabei der Organisation und Struktur der Obersten Unionsbehörden und der Obersten Landesbehörden oder einer untergeordneten Behörde oder sie beruhen auf einer gesetzlichen Grundlage.

(2) Verordnungen sind im Unionsgesetzblatt zu veröffentlichen.

§5 Inkrafttreten

Das Gesetz über das Unionsverwaltungsverfahren tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das Unionsverwaltungsaktsgesetz in seiner Fassung vom 28.03.2007 (UVaG).

Verfasst: Mo 3. Aug 2009, 22:29
von pjotr
ja

Verfasst: Mo 3. Aug 2009, 23:45
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ja.

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 11:13
von Pierre Lemarchal
Ja

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 11:48
von Montgomery Scott
Ja.

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 17:22
von Joeli Veitayaki
8o

ja

Verfasst: Fr 7. Aug 2009, 21:01
von Helen Bont
Ja.

Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 17:09
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich schließe die Abstimmung, es wurden sechs Ja-Stimmen abgegeben. Das Gesetz wurde einstimmig beschlossen.