Seite 1 von 2
Anfrage an Unionskanzler Veitayaki
Verfasst: Mi 29. Jul 2009, 18:17
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Pierre Lemarchal hat folgende Anfrage an Herrn Veitayaki gestellt:
Anfrage an Herrn Veitayaki
- Was qualifiziert Herrn zu Hochstett für das Amt des hauptamtlichen Unionsrichters?
- Welche Abschlüsse kann Herr Alexander Freiherr zu Hochstett vorweisen?
- Welche Ämter bekleidete Herr zu Hochstett in den letzten 12 Monaten hier in der Demokratischen Union?
Die Fragen sollten innerhalb der nächsten 7 Tage beantwortet werden.
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 10:24
von Joeli Veitayaki
zu 1: Seine bisherige Arbeit als nebenamtlicher Richter
zu 2: siehe Bewerbungsunterlagen:
Name: Freiherr zu Hochstett
Vorname: Alexander Oskar Maria
wohnhaft in Hochstett, Imperia
In den frühen 80er Jahren studierte ich Politik- und Rechtswissenschaften. Mein politikwissenschaftliches Studium schloss ich mit einer Arbeit zum Thema Terrorismusforschung als lic. rer. pol. ab und bildete mich im Anschluss zum Magister der Verwaltungswissenschaften fort. Ein Jahr später schloss ich mein Erstes Staatsexamen der Rechtswissenschaft summa cum laude ab. Meinen Vorbereitungsdienst leistete ich in verschiedenen Amtsgerichten in Imperia und Freistein, Staatsanwalten im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Muxt und in der Rechtsabteilung der Unionspolizeidirektion Nusteria.
Ich schloss mein nachfolgendes Doktorstudium erfolgreich ab und wurde in den Staatsdienst bei der Oberstaatsanwaltschaft Mixoxa berufen.
Nach mehreren Wechseln in verschiedene Positionen in Staatsanwalten im Bereich der OStAen Mixoxa und St. Pierre wurde ich 2004 schließlich zum Oberstaatsanwalt und zum Leiter der Staatsanwaltschaft Bad Altwasser ernannt. Dort war ich bis zu meiner Berufung in den Unionsdienst tätig.
2009 wurde ich als Oberstaatsanwalt im Unionsdienst in die Unionsanwaltschaft berufen; wenig später wählte mich das Unionsparlament zum nebenamtlichen Unionsrichter.
zu 3: siehe 2, letzter Absatz der Bewerbung
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 15:29
von Pierre Lemarchal
Original von Joeli Veitayaki
zu 1: Seine bisherige Arbeit als nebenamtlicher Richter
[...]
Diese Antwort lasse ich so nicht gelten. Ich wollte von Ihnen wissen was Herrn zu Hochstett qualifiziert. Sie haben Ihn ausgewählt, also müssen Sie ja wissen warum. Also?!
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 16:06
von Christopher Adomeit
schüttelt ob des Verhaltens seines Staatssekretärs den Kopf und macht sich einige Gedanken
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 16:07
von Joeli Veitayaki
Sind sie wirklich so blöd, Herr Lemarchal, oder wollen sie es einfach nicht begreifen?
Genau das qualifiziert ihn, seine bisherige Arbeit. Wollen sie ihm seine Qualifikation absprechen? Er wurde immerhin zum nebenamtlichen Richter von UP und UR gewählt.
Ich werde hierzu keine weiteren Angaben machen, mir ist das jetzt zu blöd.
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 18:19
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Herr Unionskanzler, ich rufe Sie hier mit zur Ordnung. Mäßigen Sie Ihren Tonfall und begründen Sie bitte die Antwort der Frage 1 und beantworten Sie Frage 2 und 3 ordentlich.
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 19:15
von Joeli Veitayaki
Die Anfrage ist beantwortet. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Offensichtlich ist der Herr Abgeordnete nicht in der Lage meine Angaben umzusetzen. Dafür bin ich aber nicht verantwortlich.
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 19:53
von Pierre Lemarchal
Sie haben Herrn zu Hochstett doch mit Sicherheit nicht nur ausgewählt, weil er schon nebanamtlich als Richter tätig war. Es hat doch mit Sicherheit noch einen anderen Grund gegeben oder?
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 20:48
von Joeli Veitayaki
Dann hätte ich ihn sicher erwähnt. Was wollen sie mir unterstellen?
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 21:48
von Pierre Lemarchal
Ich möchte Ihnen rein gar nichts unterstellen. Ich versuche mir nur ein umfassendes Bild zu machen.