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Wiederwahl Unionsrichter: Ashcraft
Verfasst: Mi 29. Jul 2009, 18:11
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unionsregierung hat die Wiederwahl des Unionsrichters Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft beantragt. Ich habe beantragt den Antragssteller Unionskanzler Veitayaki zur Antragsbegründung zu hören. Herr Unionskanzler, bitte.
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 10:23
von Joeli Veitayaki
Meine Damen und Herren,
um die Reputation des Unionsrichters Ashcraft gibt es unserer Ansicht keine großen Diskussionen. Auch wenn hin und wieder gewisse Ausfallzeiten in Kauf genommen werden mussten (wie bei vielen Amtsinhabern der DU) ist er ohne Wenn und Aber wieder zum Unionsrichter zu wählen.
Vielen Dank
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 11:36
von pjotr
Ihnen ist aber klar, dass wir nur zwei der drei vorgeschlagenen Unionsrichter wählen können?
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 12:37
von Joeli Veitayaki
Häh ? Wieso ? Schrobi und Ashcraft in Wiederwahl und zu Hochstett als dritter hauptamtlicher Richter als Ersatz für Hildebrand
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 12:48
von pjotr
Hildebrands Amtszeit läuft noch bis zum Oktober.
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 14:02
von Joeli Veitayaki
[so] "Früher" endete das Amt des Richters durch Tod oder Verlust der Staatsbürgerschaft. Hildebrand ist eine NebenID von Thorstein Richter, der ausgebürgert wurde. Insofern hätte auch Hildebrand nach alter Gesetzeslage das Amt verloren. Nach derzeitiger Rechtslage ist das aber wohl uninteressant. Somit müsste man im Eilverfahren das Gerichtsgesetz ändern oder (oder/und) bis Oktober warten.[/so]
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 14:52
von pjotr
[meta]So schaut es aus. Ich würde eine Änderung des UGerG befürworten, um solchen Fällen auch in Zukunft vorzubeugen.[/meta]
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 15:03
von Fabian Montary
Simoff: Ich denke, wer hier mit Neben-IDs Ämter ausfüllen möchte, soll erst einmal eine Haupt-ID haben. Dementsprechend verfielen Ämter der NIDs nach der Ausbürgerung der HIDs. Alles andere ergibt in meinen Augen auch keinen Sinn.
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 15:26
von pjotr
Aber das Gesetz sagt eindeutig, dass die Amtszeit 12 Monate beträgt.
Wir sollten halt Tod, Verlust der Staatsbürgerschaftr und Rücktritt mitaufnehmen. Und wir müssen die Richterabwahl regeln.
Verfasst: Do 30. Jul 2009, 15:31
von Fabian Montary
Wenn man allein am Wortlaut kleben bleiben möchte, ja. Wenn man das Gesetz im Lichte seines Zweckes auslegt, auch im Bewusstsein, dass dieses Spiel aktive Mitspieler braucht, um funktionieren zu können, dann kommt man doch nur darauf, dass die Figur Hildebrand gar nicht mehr Richterin sein kann...
Wir sind nicht in Nordkorea, da geht so etwas, dass der tote Kim Il Sung auch noch Staatschef ist.
