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Wahl eines nebenamtlichen Unionsrichters: Janßen

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 19:36
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Unionskanzler Veitayaki hat beantragt Herrn Enno Janßen zum nebenamtlichen Unionsrichter zu wählen. Der Herr Abgeordnete Jerkov hat hierzu die Aussprache beantragt. Ich habe beantragt, Herrn Unionskanzler Veitayaki zuerst zu hören und übergebe diesem das Wort.

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 19:44
von Joeli Veitayaki
Meine Damen, meine Herren,

wie bereits erwähnt erbrachte die Ausschreibung zum hauptamtlichen Richter vier Bewerbungen, wobei zwei in die engere Wahl kamen. Auf Freiherr zu Hochstett fiel die erste Wahl, da er sich bereits in seiner Tätigkeit als nebenamtlicher Richter am Unionsgericht zur Zufriedenheit bewährt hatte. Da im Falle einer Wahl, von der wir ausgehen, die Stelle als nebenamtlicher Richter vakant wäre, kommt hier der zweite Bewerber, Herr Janßen zum Zuge.

Herr Janßen ist Mitarbeiter der Advocatur Poppinga und als Repetitor tätig. Sein Lizentiat der Rechtswissenschaften hat er an der Katistianischen Nationalakademie mit der Arbeit zum Thema "Materielles Prüfungsrecht des Unionspräsidenten" erworben, derzeit arbeitet er an seiner Dissertation zum Thema "Die Unionsexekution - Rechte und Pflichten des Unionskommissars".

Bereits seit langem unterstützt er Prof. Poppinga in Prozessen und sonstiger rechtlicher Tätigkeit und konnte sich so eine umfangreiche und profunde Kenntnis des Unionsrechtes erwerben.

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 19:57
von Fabian Montary
Sie sagen, es gab vier Bewerber. Wie hießen die nicht berücksichtigten?

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 20:06
von Vincenzo De Luca
Man mag es mir bitte nachsehen, aber ich finde im Art. 59 der Unionsverfassung und im Unionsgerichtsgesetz kein Vorschlagrecht der Unionsregierung für die Besetzung der Richterstellen, weshalb ich eine Auswahl der Unionsregierung für problematisch halte, auch wenn ich weiß, dass es bisher so gehandhabt worden ist. Insofern würde ich mich der Frage des Kollegen Montary anschließen und um Veröffentlichung aller Bewerbungsschriften bitten möchte.

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 20:13
von Pierre Lemarchal
Original von Vincenzo De Luca
Man mag es mir bitte nachsehen, aber ich finde im Art. 59 der Unionsverfassung und im Unionsgerichtsgesetz kein Vorschlagrecht der Unionsregierung für die Besetzung der Richterstellen, weshalb ich eine Auswahl der Unionsregierung für problematisch halte, auch wenn ich weiß, dass es bisher so gehandhabt worden ist. Insofern würde ich mich der Frage des Kollegen Montary anschließen und um Veröffentlichung aller Bewerbungsschriften bitten möchte.
Ich würde auch gerne die anderen Bewerber kennenlernen.

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 20:23
von Joeli Veitayaki
In Art. 59 UVerf. heißt es auch nur, dass das UP und der UR die Richter wählen. Im Grund könnte jeder von den Mitglieder beider Kammern vorgeschlagen werden. Die Unionsregierung hat sich auf diese beiden Personen als Vorschlag geeinigt.

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 20:32
von Vincenzo De Luca
Original von Joeli Veitayaki
In Art. 59 UVerf. heißt es auch nur, dass das UP und der UR die Richter wählen. Im Grund könnte jeder von den Mitglieder beider Kammern vorgeschlagen werden. Die Unionsregierung hat sich auf diese beiden Personen als Vorschlag geeinigt.
Ich glaube, dass die Frage nicht wirklich verstanden worden ist. Es ist löblich, wenn die Unionsregierung sich auf diese beiden Person als Vorschlag geeinigt hat. Aber ich hätte gerne auch ungefilterte Informationen. Also einen gesamten Eindruck und den kann ich mir zuverlässig nur machen, wenn ich alle Details kenne, die zu diesem Vorschlag geführt haben. Also auch die Namen der anderen Person und den Inhalt der Bewerbungsschreiben.

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 20:38
von pjotr
Das Unionsgericht ist derzeit überlastet. Ich könnte mir also durchaus die Einstellung von mehr als einem nebenamtlichen Unionsrichter vorstellen.
Ich würde also auch gerne die restlichen Bewerber kennenlernen.

Verfasst: Di 28. Jul 2009, 13:05
von Joeli Veitayaki
Bewerbungsunterlagen Janßen:
Sehr geehrter Herr Minister Adomeit,
hiermit bewerbe ich mich auf die ausgeschriebene Stelle als Unionsrichter.

Derzeit bin ich Mitarbeiter der Advocatur Poppinga und als Repetitor tätig. Mein Lizentiat der Rechtswissenschaften habe ich an der Katistianischen Nationalakademie mit einer Arbeit zum Thema "Materialles Prüfungsrecht des Unionspräsidenten" erworben, derzeit arbeite ich an meiner Dissertation zum Thema "Die Unionsexekution - Rechte und Pflichten des Unionskommissars".

Ebenso erstelle ich zusammen mit der KNA und Herrn Poppinga die "Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht" (ZGU), die die erste juristische Zeitschrift der Union werden wird.

Bereits seit langem unterstütze ich Hajo Poppinga in Prozessen und sonstiger rechtlicher Tätigkeit und konnte mir so eine umfangreiche und profunde Kenntnis des Unionsrechtes erwerben.

Für weitere Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Enno Janßen, lic.iur.

Verfasst: Di 28. Jul 2009, 13:31
von Fabian Montary
Und wer waren die anderen Bewerber?