Gesetz zur Reform der Ehe
Verfasst: Mi 22. Jul 2009, 15:20

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Gesetz zur Reform der Ehe
§1 Im Buch V. des Zivilgesetzbuches wird §1 wie folgt geändert:
§1 Ehe
(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Besteht zwischen einem der beteiligten Personen ein Eheverhältnis, müssen die die Ehepartner der betreffenden dem neuen Eheverhältnis zustimmen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.