Seite 1 von 3
Gesetz über das Unionsverwaltungsverfahren (UVvG)
Verfasst: Mi 15. Jul 2009, 23:27
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Abgeordnete Veitayaki beantragt das folgende Gesetz. Der Abgeordnete Lemarchal hat die Aussprache verlangt. Der Antragsteller hat das Wort. Bittesehr!
Gesetz über das Unionsverwaltungsverfahren (UVvG)
§1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Verfahren der Verwaltung von Unions- und Landesbehörden und Obersten Unionsbehörden, soweit nicht für einzelne Behörden durch Unionsgesetz etwas anderes bestimmt ist.
§2 Einzelverfügung
(1) Oberste Unionsbehörden, sowie Unions- und Landesbehörden stellen auf Antrag Einzelverfügungen zu individuellen Sachverhalten aus. Grundlage hierfür ist, dass ein Gesetz sie zu solchem Handeln ermächtigt.
(2) Einzelverfügungen sind per Bescheid bekannt zu geben. Dieser muss den Verwaltungsakt, die Rechtsgrundlage, die Begründung und die Rechtsbelehrung enthalten.
§3 Erlasse
(1) Oberste Unionsbehörden, sowie Unions- und Landesbehörden können Erlasse an untergeordnete Behörden ergehen lassen.
(2) Erlasse gelten der Organisation sowie der Erfüllung der Dienstpflichten der Behörden oder beruhen auf einer gesetzlichen Grundlage.
§4 Verordnungen
(1) Verordnungen können von den Obersten Unionsbehörden und den Obersten Landesbehörden erlassen werden. Sie dienen dabei der Organisation und Struktur der Obersten Unionsbehörden und der Obersten Landesbehörden oder einer untergeordneten Behörde oder sie beruhen auf einer gesetzlichen Grundlage.
(2) Verordnungen sind im Unionsgesetzblatt zu veröffentlichen.
§5 Inkrafttreten
Das Gesetz über das Unionsverwaltungsverfahren tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das Unionsverwaltungsaktsgesetz in seiner Fassung vom 28.03.2007 (UVaG).
Verfasst: Do 16. Jul 2009, 15:17
von Joeli Veitayaki
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits in der Begründung zum beantragten Unionsgesetz über den Verwaltungsakt erwähnt, beabsichtigen wir, das Verwaltungsaktverfahren innerhalb der DU zu strukturieren und beiden Seiten eine Rechtssicherheit zu geben. Dem rechtsunterworfenen Bürger ebenso, wie dem Verwaltungsbeamten, der sich als ausführende Hand an eindeutige gesetzliche Regelungen halten kann und muss.
Es regelt die Handlungsweise zwischen der Union und ihren Ländern und gibt dem rechtsunterworfenen Bürger die Sicherheit, dass er in jedem Unionsland gleiche Voraussetzungen vorfinden kann.
Das bisherige Unionsverwaltungsaktsgesetz ist hier zu ungenau und nach unseren Ansichten nicht weitreichend genug gefasst.
Verfasst: Do 16. Jul 2009, 18:09
von Pierre Lemarchal
Ich danke für Ihre Ausführungen. Was macht Sie so sicher, dass dieses Gesetz Rechtssicherheit gibt? Und zwar auf beiden Seiten?
Verfasst: Sa 18. Jul 2009, 18:48
von Joeli Veitayaki
Da die bisherigen Regelungen zu ungenau waren, hat man sich speziell bei den Verfügungen, Erlassen und Verordnungen eine genaue Ausarbeitung vorgenommen. Auf Grund der, unserer Ansicht nach, besseren Definition der Begriffe sind wir uns sicher, dass die Rechtssicherheit auf beiden Seiten vorhanden ist.
Verfasst: So 19. Jul 2009, 10:18
von Rex Marker
Ein Stück Rechtssicherheit mehr, absolut begrüßenswerte Initiative.
Verfasst: So 19. Jul 2009, 13:16
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
ich begrüße ausdrücklich diese Gesetzesinitiative, die, wie der Unionskanzler bereits sagte, ein Mehr an Rechtssicherheit. Insbesondere die Vorschrift, wonach Einzelverfügungen den Verwaltungsakt, die Rechtsgrundlage, die Begründung und die Rechtsbelehrung enthalten müssen, ist ein sehr großer Schritt in diese Richtung.
Verfasst: So 19. Jul 2009, 15:01
von Fabian Montary
Was hat das Gesetz denn mit Verwaltungsverfahren zu tun? Dort sind doch nur Verwaltungsformen niedergelegt?!
Verfasst: So 19. Jul 2009, 15:26
von Joeli Veitayaki
"Verwaltungsform" ist die Struktur innerhalb der Verwaltung, innerhalb der Union oder Länder. "Verwaltungsverfahren" sind die Verfahren, die die jeweilige Verwaltungsbehörde anwendet.
Verfasst: So 19. Jul 2009, 15:29
von Fabian Montary
Das hier sind aber die Dinge, die letztlich hinten rauskommen. Ihr Verwaltungsaktsgesetz beinhaltet das Verwaltungsfahren, welches zu einem Verwaltungsakt führt.
Und natürlich sind die hier aufgeführten Dinge Handlungsformen der Verwaltung. Was Sie beschreiben, ist richtig die Verwaltungsstruktur. Die hat aber mit dem Gesetz hier nichts zu tun...
Verfasst: So 19. Jul 2009, 16:55
von Joeli Veitayaki
Das Verwaltungsaktgesetz beschreibt das Verfahren innerhalb des Verwaltungsaktes, das Verwaltungsverfahrensgesetz die Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung.