Seite 1 von 3

Anfrage 2009/30 an die Unionsregierung

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 23:18
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Der Vertreter der Republik Roldem beantragte gemäß § 6 I GOUR eine Anfrage an die Unionsregierung. Dem Antrag wird stattgegeben, ich bitte die zuständigen Minister hierauf zu antworten. vielen dank.

1. Wie schätzen die verfassungsrechtliche Kompetenz und Zuständigkeit der Länder zur Einrichtung von militärischen oder paramilitärischen Kräften zur Unterstützung der Unionsstreitkräfte und der Polizeibehörden ein? Ich bitte Sie um Belegung mit den einschlägigen Rechtsquellen.
2. Wie sehen Sie die Kompetenzen um den Grenzschutz der Union?
3. Welche Beziehungen werden derzeit zu den Vereinigten Staaten von Astor und dem Dominion Cranberra unterhalten? Bitte nennen Sie auch die oberen Repräsentanten der Union in diesen Ländern.
4. Wie schätzen Sie die imperiale Rhetorik ein, die die albernische Regierung seit einigen Monaten anschlägt? Sehen Sie eine Gefahr für die Integrität der Union darin, insbesondere in Bezug auf die ehemalige albernische Kolonie im heutigen Roldem?
5. Wie sehen Sie den Minderheitenschutz in der Union, speziell in Roldem realisiert? Bitte nennen Sie auch mögliche Verbesserungsmöglichkeiten.
6. Wen sehen Sie für die Realisierung eines Verkehrsrechts in der verfassungsmäßigen Verantwortung?
7. Welche Projekte sind im Ressort der Umwelt angedacht? Bitte gehen Sie hier auch auf die veranschlagte Rolle der Länder ein.
8. Welche Projekte sind im Ressort der Arbeit und des Sozialen angedacht? Bitte gehen Sie hier auch auf die veranschlagte Rolle der Länder ein.
9. Wie schätzen Sie fiskalisch die Einführung einer sog. Flat Tax ein? Bitte gehen Sie dabei auch auf die nötige Höhe einer solchen im Lichte der derzeitigen Steuereinnahmen ein.
10. Wo in Roldem unterhalten die Unionsstreitkräfte Stützpunkte? Bitte schlüsseln Sie diese nach Art der Stützpunkte auf.

Die Unionsregierung hat nun eine Woche Zeit, die Fragen zu beantworten. Danach sind eventuelle Nachfragen gestattet.

Verfasst: Sa 11. Jul 2009, 13:44
von Joeli Veitayaki
Wurde der zuständige Minister unterrichtet?

Verfasst: Sa 11. Jul 2009, 13:51
von Fabian Montary
Original von Joeli Veitayaki
Wurde der zuständige Minister unterrichtet?
Die Anfrage geht durchaus an mehrere Minister. Und da Sie die Anfrage gerade gesehen haben, können Sie Ihre Kollegen sicherlich gleich unterrichten. :)

Verfasst: Sa 11. Jul 2009, 19:18
von Helen Bont
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
gerne beantworte ich Ihnen die Fragen 1 und 10, die in den Zuständigkeitsbereich des Unionsministeriums der Verteidigung fallen:

"1. Wie schätzen die verfassungsrechtliche Kompetenz und Zuständigkeit der Länder zur Einrichtung von militärischen oder paramilitärischen Kräften zur Unterstützung der Unionsstreitkräfte und der Polizeibehörden ein? Ich bitte Sie um Belegung mit den einschlägigen Rechtsquellen."

Derzeit sehe ich für die Länder keine verfassungsrechtliche oder andere gesetzliche Legitimation zur Aufstellung von militärischen oder paramilitärischen Kräften. Dies ergibt sich aus Artikel 17a Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 47 Absatz 1 Punkt der Unionsverfassung, wonach es die Unionsebene ist, die Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt, so Artikel 17a Absatz 1, und es die Union ist, in deren alleinige Gesetzgebungs- und Ausgestaltungskompetenz liegt.
Mir sind keine weiteren gesetzlichen oder anderweitigen Regelungen bekannt, nach denen die Unionseben hier Kompetenzen doer Rechte an die Unionsländer delegiert hätte.

"10. Wo in Roldem unterhalten die Unionsstreitkräfte Stützpunkte? Bitte schlüsseln Sie diese nach Art der Stützpunkte auf."

In Roldem ist die 8. Armee des Unionsheeres stationiert, dessen Hauptquartier sich in Fort Mason befindet.Die 8. Armee gliedert sich auf in das 21. und 14. Korps. Das 21. Korps umfasst die 19. Panzerdivision, die 18. und 81. Infanteridivision sowie die 101. und 102. Gebirgsjägerdivision, während das 14. Korps die 10. und 12. Gebirgsjägerdivision, die 35. Panzerdivision und die 82. Infanterierdivision umfasst.
Zudem ist in roldem die Ost-Galvantik-Flotte der Unionsstreitkräfte stationiert. Diese umfasst insgesamt drei Fotillen: die 10. Flottille in Leela City sowie die 33. und 34. Flottille in Port Victora.
Über eventuelle Stationierungsorte der Luftwaffe in Roldem liegen mir derzeit keine Infomationen vor; ich werde diese recherchieren udn so schnell wie möglich nachreichen.

Verfasst: Sa 11. Jul 2009, 19:58
von Fabian Montary
Vielen Dank für die Antworten, Frau Ministerin, meine Einschätzung nach sind Sie aber nicht gänzlich auf die Frage 1 eingegangen. Ich entnehme Art. 17a I UVerf, dass die Union Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt und in Art. 47 I Nr. 1 Alt. 2, dass die Verteidigung alleinige Gesetzgebungskompetenz zur Verteidigung hat; jedoch bezog sich meine Frage auch auf den polizeilichen Einsatz von paramilitärischen Einheiten im Innern.
Ich bitte Sie darum, darauf noch einzugehen. :)

Verfasst: So 12. Jul 2009, 14:01
von Rex Marker
Frage 9:

Leider kann man nicht genau sagen wieviel % der Einkommenssteuer innerhalb der aktuellen 3 Stufen erhoben wird. Für die weitere Berechnung kann daher nur geschätzt werden. Im Schnitt werden 50000 Bramer Steuereinnahmen einem Steuersatz von ca. 15% entsprechen. Das macht ein gesamtes zu versteuerndes Einkommen von ca. 333333 Bramer.

Kalkuliert man anhand der aktuellen Staatsausgaben, die bei ca. 75000 Bramer liegen, wäre eine Flat Tax von ca. 22,5% notwendig.

Ob es sinnvoll ist eine Flat Tax einzuführen ist noch nicht diskuttiert worden. Auch ich beschäftige mich erst seit kurzem damit. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, somit kann ich die Frage nicht beantworten ob die Flat Tax sinnvoll wäre.

RE: Anfrage 2009/30 an die Unionsregierung

Verfasst: So 12. Jul 2009, 15:57
von Victoria Sewell
2. Wie sehen Sie die Kompetenzen um den Grenzschutz der Union?
...
7. Welche Projekte sind im Ressort der Umwelt angedacht? Bitte gehen Sie hier auch auf die veranschlagte Rolle der Länder ein.

Zu 2.: Im Zuge einer dezentralen bzw. subsidiären Aufgabenteilung sehe ich hier die Länder an der Basis zuständig, den Unionsgrenzschutz als koordinierenden Überbau und für spezielle Aufgaben.

Zu 7.: Zunächst ist die "Umweltkonferenz" angedacht. In dieser ständig tagenden Einrichtung könnten die Kommunen, Regionen und Unionsländer ihre Ideen und Projekte zum Umweltschutz vorschlagen und eventuell - bei qualifizierten Konzepten - Finanzierungsunterstützung von Unionsebene erhalten. Durch die Umweltkonferenz könnten auch größere, z.B. länderübergreifende Projekte koordiniert werden und mit den betreffenden Unionsländern die Finanzierung erörtert werden.

Im Verlaufe der Legislaturperiode soll auch über den "Energiemix 2010" beraten werden. Hierbei sollen alternative Energiequellen ebenso wie alle anderen Energieformen auf dem neuesten Stand der Forschung zusammen vorgestellt und auf ihre ökonomischen und ökologischen Effizienzen geprüft werden.
Im Rahmen dieser Energiedebatte sollen auch die Unionsländer möglichst jeweils eigene Energiekonzepte vorstellen, die den jeweiligen Stärken des Unionslandes entsprechen, z.B. Windkraft auf Katista etc.

Verfasst: So 12. Jul 2009, 20:57
von Joeli Veitayaki
Es wäre nett, wenn der Antragsteller seine Fragen nicht durcheinander stellen würde, sondern wenigstens sortiert nach Fachministerium. Und nebenbei, eine Unterrichtungspflicht habe ich schon gar nicht, ich bin nicht ihr Postbote. Wenn sie möchten, dass die Anfrage beantwortet wird, dann müssen sie auch die zuständigen Ressortminister verständigen. Keiner schaut täglich hier rein.

Verfasst: So 12. Jul 2009, 21:12
von Fabian Montary
Original von Joeli Veitayaki
Es wäre nett, wenn der Antragsteller seine Fragen nicht durcheinander stellen würde, sondern wenigstens sortiert nach Fachministerium.
Was weiß ich denn, wer sich in Ihrer Regierung verantwortlich fühlt?
Original von Joeli Veitayaki
Und nebenbei, eine Unterrichtungspflicht habe ich schon gar nicht, ich bin nicht ihr Postbote. Wenn sie möchten, dass die Anfrage beantwortet wird, dann müssen sie auch die zuständigen Ressortminister verständigen. Keiner schaut täglich hier rein.
Eine Unterrichtungspflicht hat der Unionsrat ebenfalls nicht, jedoch besteht eine Reaktionspflicht seitens der Unionsregierung. Ihre fehlende Postenboteneigenschaft gilt für mich gleichermaßen.

Verfasst: Mo 13. Jul 2009, 11:38
von Helen Bont
Original von Fabian Montary
Vielen Dank für die Antworten, Frau Ministerin, meine Einschätzung nach sind Sie aber nicht gänzlich auf die Frage 1 eingegangen. Ich entnehme Art. 17a I UVerf, dass die Union Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt und in Art. 47 I Nr. 1 Alt. 2, dass die Verteidigung alleinige Gesetzgebungskompetenz zur Verteidigung hat; jedoch bezog sich meine Frage auch auf den polizeilichen Einsatz von paramilitärischen Einheiten im Innern.
Ich bitte Sie darum, darauf noch einzugehen. :)
Gerne, Herr Premierminister, doch ist die Beantwortung in meinen Augen nicht ganz einfach. Gestatten Sie mir daher, dass ich kurz auf den Begriff "Paramilitär" eingehe, um dann auf den rechtlichen Aspekt einzugehen: nach allgemeinem Sprachgebrauch, werden jene Gruppen als Paramilitärs bezeichnet, die selbständig das heißt neben - daher das Wort "para" - den regulären Streitkräften agieren, jedooch mit miliotärischem Gerät oder militärischer Gewalt oder beidem ausgestattet sind. Auch Polizeitruppen können paramilitärische Verbände sein, etwa zum Zwecke der Grenzsicherung oder des Küstenschutzes. Da es sich auch bei der Küste im Grenze handelt, fallen beide Bereiche laut Artikel 47 Absatz 1 Punkt 2 Unionsverfassung in den Zuständigkeitsbereich der Union.
Bevor ich zum Einsatz paramilitärischer Verbände im Rahmen polizeilicher Arbeit im Innern zu sprechen kommen, lassen Sie mich bitte kurz anmerken, dass das Gesetz über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union hier keine Delegierung von Kompetenzen an die Unionsländer vorsieht. Darüber hinaus überträgt das Unionspolizeigeetz in den Paragraphen 5, 6 und 7, in Konkretisierung von Artikel 47 I Punkt 2 Unionsverfassung, die Grenzsicherung zu Lande und zu Wasser der Unionspolizei, wobei sie zu Wasser von der Unionsmarine unterstützt werden kann.
Nun zum Einsatz von paramilitärischen Polizeieinheiten im Innern: es gibt meines Erachtens nur wenige Situationen, in denen der Einsatz von paramilitärischen Polizeieinheiten im Innern sinnvoll sein könnten, und das wäre, wenn in einer Situation extremer gewalttätiger Aufstände oder plötzlicher bürgerkriegsähnlicher Zustände, die Unionsstreitkräfte nicht unmittelbar einsatzbereit oder präsent wären. Angesichts der Präsenz der Unionsstreitkräfte in allen Unionsländern ist dies jedoch eine - ehrlich gesagt - eher unwahrscheinliche Fälle.
Zum Schluss gestatten Sie mir bitte die Bemerkung, dass ich derzeit von der inneren wie äußeren Gefährdungslage her keinen Bedarf an paramilitärischen Verbänden feststellen kann, zumal, wie zuletzt im Einsatz gegen aufständische gewalttätige Sezessionisten in Freistein gesehen, die derzeitigen Unionsstreitkräfte ausreichend sind, um die innere Ordnung und den Frieden im Lande wiederherzustellen.
Auch habe ich erhebliche Zweifel, ob eine Militarisierung der Polizei - wenn auch nur Teile von ihr - tatsächlich wünschenswert ist, zumal zum Beispiel bei Demonstrationen die Anwesenheit paramilitärischer Polizeiverbände zur Unterstützung der Bereitschaftspolizei eher eskalierend wirken könnte.
Kurz gesagt: sowohl auf verfassungsrechtlicher als auch auf einfacher gesetzliche Ebene, gibt es derzeit keine Grundlage für die Unionsländer paramilitärische Einheite aufzustellen - eben weil sie mit militärischen Waffen oder militärischer Gewalt ausgestattet werden; und abgesehen von der rechtlichen Beurteilung erscheint mir die Aufstellung paramilitärischer Einheiten auch nicht sinnvoll zu sein.