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Gesetz zur Reform der Ehe
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 15:27
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Abgeordnete Lemarchal beantragt das folgende Gesetz:
Gesetz zur Reform der Ehe
§1 Im Buch V. des Zivilgesetzbuches wird §1 wie folgt geändert:
§1 Ehe
Die Ehe ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Ich habe die Aussprache beantragt. Der Antragsteller hat das Wort. Bittesehr!
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 18:43
von Pierre Lemarchal
*tritt an das Rednerpult*
Werte KollegInnen,
ich möchte Ihnen heute diesen Gesetzesentwurf näher bringen.
Als nächtes möchte ich diesesn natürlich begründen. Aus Sicht von uns, den Liberalen ist es eine Vorstellung von gestern, dass man nur eine Person - als einen Partner oder eine Partnerin - lieben kann. Es gibt auch polygame Partnerschaften, die wunderbar funktionieren und in denen sich die Beteiligten alle lieben, wertschätzen und vor allem wo alle für den anderen da sind. Wir wollen eine moderne Gesellschaft und wollen deshalb diese Änderung. Denn jedem sollte es freigestellt sein, zu lieben wen er möchte und wie viele er möchte.
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 18:56
von Joeli Veitayaki
Ich bin zu konservativ für diesen Schei... Anscheinend gibt es in der FDU nichts wichtigeres wie Polygamie hoffähig zu machen.
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 19:22
von Fabian Montary
Die Republik Roldem findet diesen Schritt begrüßenswert, jedoch wird es wohl rechtliche Schwierigkeiten in Bezug auf § 4 I ZGB V geben. Wie werden Sie versuchen, diese aufzulösen?
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 19:32
von Pierre Lemarchal
Im Moment sehe ich hier keine wirklichen juristischen Schwierigkeiten.
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 20:00
von Joeli Veitayaki
§ 4 Absatz 1 zielt auf die Geschäftsfähigkeit und nicht auf die zwischenmenschliche Bindung ab.
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 22:13
von Rex Marker
Kann mir jemand erklären was das Problem mit § 4 I ZGB V sein soll?
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 22:22
von Montgomery Scott
Würde mich ebenfalls interessieren.
Der Vollständigkeit halber:
Zivilgesetzbuch
(...)
Buch V: Ehe- und Familienrecht
(...)
§ 4 Elterliche Sorge
(1) Die Eltern eines Kindes haben das Recht und die Pflicht, für gemeinsame minderjährige Kinder zu sorgen. Sie sind berechtigt, das geschäftsunfähige Kind rechtskräftig zu vertreten.
(2) Sind die Eltern des Kindes nicht zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge in der Lage oder gewillt, so kann die elterliche Sorge durch Gerichtsbeschluss zeitweilig oder endgültig ganz oder teilweise auf eine geschäftsfähige Person oder ein Ehepaar gemeinschaftlich übertragen werden.
(3) Das Nähere regeln Landesgesetze.
Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 00:20
von Fabian Montary
Die Feststellung der Eltern ist bei einer solchen Art der Ehe schwieriger, wenn mehr als zwei Menschen beteiligt sein können. Bei einer legalisierten Monogamie kann man das Kind einfach dem Ehepartner zuschreiben, denn das Bild der mongamen Ehe sieht das so vor.
Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 01:22
von Montgomery Scott
Juristische Probleme gibt es trotzdem nicht, da ja eindeutig von Eltern die Rede ist.