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Anfrage an Justizminister Adomeit (Prof. Jerkov)

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 17:23
von Patrick van Bloemberg-Behrens
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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Abgeordnete Proj. Jerkov von der Linksfraktion stellt folgende Anfrage an den Unionsjustizminister Adomeit.

Die Beantwortung hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Herr Minister Adomeit, bittesehr!

1) Wie schätzen Sie derzeit die Handlungsfährigkeit der Justiz in unserem Land ein?

2) Wann haben Sie vor, einen Termin für die bevorstehenden Richterwahlen zu planen?

3) Wie schätzen Sie die Arbeit der bisherigen 3 hauptamtlichen und des einen nebenamtlichen Unionsrichter ein? Bitte gehen Sie auch auf die einzelnen Personen ein.

4) Wollen Sie an den Unionsrichtern Ashcraft und Schrobi festhalten? Wenn nein: Welche Kandidaten haben Sie für die Richterneuwahlen im Auge?

5) Hat sich das System der nebenamtlichen Unionsrichter seit seiner Einführung Ihrer Meinung nach bisher bewährt?

6) Wie schätzen Sie die Arbeit des Obersten Unionsanwaltes ein?

7) Im Hinblick auf das Verfahren "Die Demokratische Union vs. Bergmann": Was gedenken Sie gegen inaktive Landesgerichte zu tun?

8) Wollen Sie weiter am Gesetz zur Vitalisierung der Landesgerichtsbarkeit festhalten?

9) Wie schätzen Sie die Zulässigkeit der Organklage gegen das Unionsparlament ein?

10) Welche Rechtsbindung kann Ihrer Meinung nach ein solches Urteil für das Unionsparlament entfalten?

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 17:28
von Pierre Lemarchal
*Sehr gute Fragen. Die Antworten interessen mich auch*

Verfasst: Mo 6. Jul 2009, 17:15
von Christopher Adomeit
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Prof. Jerkov,

gerne beantworte ich die vorliegenden Fragen.

1) Wie schätzen Sie derzeit die Handlungsfährigkeit der Justiz in unserem Land ein?

Im Grunde genommen bin ich der Meinung, dass es nich angebracht ist, als Teil der Exekutive über die Judikative unseres Landes ein bewertendes Urteil abzugeben. So viel sei jedoch gesagt: Fakt ist, dass das Unionsgericht unterbesetzt ist. Diesen Zustand gilt es, zu ändern.

2) Wann haben Sie vor, einen Termin für die bevorstehenden Richterwahlen zu planen?

Entsprechende Termine sind bereits geplant. Dies werden Sie der öffentlichen Ausschreibung, die innerhalb der nächsten Tage veröffentlich wird, entnehmen können.

3) Wie schätzen Sie die Arbeit der bisherigen 3 hauptamtlichen und des einen nebenamtlichen Unionsrichter ein? Bitte gehen Sie auch auf die einzelnen Personen ein.

Auch an dieser Stelle meine Anmerkung: Ich halte es nicht für angebracht, bewertende Urteile über die Qualität der Richterschaft abzugeben. Ich bin mir allerdings sicher, dass alle gewählten Richter ihrer Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen nachkommen.

4) Wollen Sie an den Unionsrichtern Ashcraft und Schrobi festhalten? Wenn nein: Welche Kandidaten haben Sie für die Richterneuwahlen im Auge?

Ich sehe zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung dazu, die Unionsrichter Ashcraft und Schrobi durch andere Richter zu ersetzen.

5) Hat sich das System der nebenamtlichen Unionsrichter seit seiner Einführung Ihrer Meinung nach bisher bewährt?

In Zeiten chronischen Personalmangels handelt es sich hierbei um eine praktikable Lösung.

6) Wie schätzen Sie die Arbeit des Obersten Unionsanwaltes ein?

Angesichts der derzeitigen Klagewelle gibt es keine Veranlassung, sich zu beschweren.

7) Im Hinblick auf das Verfahren "Die Demokratische Union vs. Bergmann": Was gedenken Sie gegen inaktive Landesgerichte zu tun?

Wenn ein Landesgericht seine Kompetenzen nicht wahrnehmen kann, weil es inaktiv ist, ist dass für die Justiz unseres Landes, aber auch für die Länder, die ihre Rechte dadurch nicht wahrnehmen, sehr schade. Im Einzelfall ist ein inaktives Landesgericht jedoch Angelegenheit des entsprechenden Unionslandes - ein direkter Eingriff der Union für einen konkreten Fall ist daher nicht zu erwarten, hiermit werde ich mich jedoch mit meiner Antwort auf die nächste Frage näher beschäftigen.

8) Wollen Sie weiter am Gesetz zur Vitalisierung der Landesgerichtsbarkeit festhalten?

Angesichts der Tatsache, dass in den meisten Ländern der Demokratischen Union ein alarmierender Personalmangel herrscht, muss ernsthaft überlegt werden, die Kompetenzen der Rechtssprechung wieder vollständig auf die Union zu übertragen. Hierbei darf jedoch nicht vergessen werden: Die Demokratische Union ist eine föderative Nation; sollte sich die Personalsituation entspannen, kann die Rechtssprechung den Ländern übertragen werden. Hierzu wird die Unionsregierung an Lösungen arbeiten, die sowohl die Interessen der Länder, als auch die Interessen einer gesunden Rechtsprechung berücksichtigen.

9) Wie schätzen Sie die Zulässigkeit der Organklage gegen das Unionsparlament ein?

Die Unionsverfassung sieht ein Rederecht der Mitglieder des Unionsrates im Unionsparlament vor. Entsprechende Organklage könnte daher zulässig sein. Dies ist jedoch Sache der Unionsjustiz, weshalb ich mich nicht näher dazu äußern werde.

10) Welche Rechtsbindung kann Ihrer Meinung nach ein solches Urteil für das Unionsparlament entfalten?

Ein Urteil dieser Art wäre rechtsbindend.

Verfasst: Mo 6. Jul 2009, 18:15
von Montgomery Scott
Original von Christopher Adomeit
Im Grunde genommen bin ich der Meinung, dass es nich angebracht ist, als Teil der Exekutive über die Judikative unseres Landes ein bewertendes Urteil abzugeben.

(...)

Auch an dieser Stelle meine Anmerkung: Ich halte es nicht für angebracht, bewertende Urteile über die Qualität der Richterschaft abzugeben. Ich bin mir allerdings sicher, dass alle gewählten Richter ihrer Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen nachkommen.
Sie sind also nicht der Meinung, dass es zu Ihren Aufgaben als Justizminister gehört, die Handlungsfähigkeit der Justiz zu beurteilen?

Verfasst: Mo 6. Jul 2009, 19:27
von Joeli Veitayaki
Unter der Art und Weise der Fragestellung zu 1) würde ich auch eine bewertende Antwort im Sinne von Schulnoten erwarten. Und eine solche Bewertung steht der Exekutive nicht zu. Vielleicht ist die Frage auch etwas unglücklich von Herr Jerkov formuliert worden.

Zu den Aufgaben des Justizministers gehört es natürlich die Handlungsfähigkeit der Gerichte sicher zu stellen, jedoch gehört es nicht zu den Aufgaben über deren Arbeit zu urteilen. Das Justizministerium ist die oberste Dienstbehörde und es obliegt ihm die politische Leitung und Verantwortung, nicht aber die Bewertung. Und die Handlungsfähigkeit der Unionsgerichtsbarkeit ist durchaus gegeben, Probleme sind derzeit nur in der Landesgerichtsbarkeit von Katista erkennbar.

Verfasst: Mo 6. Jul 2009, 20:26
von Pierre Lemarchal
*Ist mit den Antworten nicht wirklich zufrieden und überlegt Nachfragen zu stellen*

Verfasst: Mo 6. Jul 2009, 22:27
von Montgomery Scott
Original von Joeli Veitayaki
Unter der Art und Weise der Fragestellung zu 1) würde ich auch eine bewertende Antwort im Sinne von Schulnoten erwarten. Und eine solche Bewertung steht der Exekutive nicht zu. Vielleicht ist die Frage auch etwas unglücklich von Herr Jerkov formuliert worden.

Zu den Aufgaben des Justizministers gehört es natürlich die Handlungsfähigkeit der Gerichte sicher zu stellen, jedoch gehört es nicht zu den Aufgaben über deren Arbeit zu urteilen. Das Justizministerium ist die oberste Dienstbehörde und es obliegt ihm die politische Leitung und Verantwortung, nicht aber die Bewertung. Und die Handlungsfähigkeit der Unionsgerichtsbarkeit ist durchaus gegeben, Probleme sind derzeit nur in der Landesgerichtsbarkeit von Katista erkennbar.
Herr Professor Jerkov hat auch ausdrücklich nach der Beurteilung der Handlungsfähigkeit gefragt, nicht nach der Gesamtbeurteilung.

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 01:25
von Rex Marker
Original von Pierre Lemarchal
*Ist mit den Antworten nicht wirklich zufrieden und überlegt Nachfragen zu stellen*
In 10 Tagen ;)

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 15:58
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki
Unter der Art und Weise der Fragestellung zu 1) würde ich auch eine bewertende Antwort im Sinne von Schulnoten erwarten. Und eine solche Bewertung steht der Exekutive nicht zu. Vielleicht ist die Frage auch etwas unglücklich von Herr Jerkov formuliert worden.
Meinetwegen können Sie die Handlungsfähigkeit auch in Schulnoten bestimmen, das wäre mir als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage aber zu mau.
Wie will das Unionsministerium bitte Handeln, wenn es sich nicht zuständig erklärt, einzuschätzen was in der Justiz läuft.
Meine Frage war nicht falsch formuliert, sondern wurde bewusst falsch verstanden.

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 16:10
von pjotr
Ich habe noch einige Nachfragen und Kommentare dazu. Die Nachfragen müssen auch beantwortet werden.
Damit Sie Fragen und Kommentare auch nicht verwechseln, habe ich die Fragen vorsorglich mit einem Fragezeichen gekennzeichnet.
Original von Christopher Adomeit
1) Wie schätzen Sie derzeit die Handlungsfährigkeit der Justiz in unserem Land ein?

Im Grunde genommen bin ich der Meinung, dass es nich angebracht ist, als Teil der Exekutive über die Judikative unseres Landes ein bewertendes Urteil abzugeben. So viel sei jedoch gesagt: Fakt ist, dass das Unionsgericht unterbesetzt ist. Diesen Zustand gilt es, zu ändern.
Näheres dazu auch bereits in der Antwort auf den Kommentar des Unionskanzlers.
Frage hier: Was genau gedenken Sie zur Änderung der Situation zu unternehmen?
2) Wann haben Sie vor, einen Termin für die bevorstehenden Richterwahlen zu planen?

Entsprechende Termine sind bereits geplant. Dies werden Sie der öffentlichen Ausschreibung, die innerhalb der nächsten Tage veröffentlich wird, entnehmen können.
Was genau bezwecken Sie mit einer öffentlichen Ausschreibung? Die Frage zielt darauf, dass Sie exekutiv ja nicht die Möglichkeit zur Freihandvergabe der Richterposten haben.
3) Wie schätzen Sie die Arbeit der bisherigen 3 hauptamtlichen und des einen nebenamtlichen Unionsrichter ein? Bitte gehen Sie auch auf die einzelnen Personen ein.

Auch an dieser Stelle meine Anmerkung: Ich halte es nicht für angebracht, bewertende Urteile über die Qualität der Richterschaft abzugeben. Ich bin mir allerdings sicher, dass alle gewählten Richter ihrer Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen nachkommen.
Die Fragestellung und ihre Beantwortung muss erlaubt sein. Ich erachte es als Aufgabe des Justizministeriums, geeignete Vorschläge der Unionslegislative zur Abstimmung zuzuleiten.
Daher ist eine Einzelbewertung der Richter unablässig.
6) Wie schätzen Sie die Arbeit des Obersten Unionsanwaltes ein?

Angesichts der derzeitigen Klagewelle gibt es keine Veranlassung, sich zu beschweren.
Angesichts dieser Klagewelle zwei Nachfragen:
1) Planen Sie eine Aufstockung der Unionsanwaltschaft?
2) Sehen Sie die Einführung der "Gerichtskostenverordnung III" als adequates Mittel zur Ablinderung der Klagewelle?
8) Wollen Sie weiter am Gesetz zur Vitalisierung der Landesgerichtsbarkeit festhalten?

Angesichts der Tatsache, dass in den meisten Ländern der Demokratischen Union ein alarmierender Personalmangel herrscht, muss ernsthaft überlegt werden, die Kompetenzen der Rechtssprechung wieder vollständig auf die Union zu übertragen. Hierbei darf jedoch nicht vergessen werden: Die Demokratische Union ist eine föderative Nation; sollte sich die Personalsituation entspannen, kann die Rechtssprechung den Ländern übertragen werden. Hierzu wird die Unionsregierung an Lösungen arbeiten, die sowohl die Interessen der Länder, als auch die Interessen einer gesunden Rechtsprechung berücksichtigen.
Ehrlich gesagt, hat das Ganze weniger mit Förderalismus zu tun, sondern mit der Abwägung zwischen Subsidiarität oder effizienter Aburteilung von Unionsrecht.
Denn die Frage nach der Umsetzung der Landesgerichtsbarkeiten kann deren Sache bleiben. Hier behindert die Subsidiarität jedoch die Rechtsbewährung der Union und nicht die eines Landes.
10) Welche Rechtsbindung kann Ihrer Meinung nach ein solches Urteil für das Unionsparlament entfalten?

Ein Urteil dieser Art wäre rechtsbindend.
Da Sie nicht auf das eingegangen sind, worauf ich hinauswollte: Ist das nicht eine unzulässige Aufweichung der Gewaltenteilung, indem das Unionsgericht hier in die Selbstverfasstheit des Parlaments eingreift, die diesem nach Art. 27 I Satz 2 garantiert wird?