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Belgisches Rechtsverständnis ?

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 10:28
von Joeli Veitayaki
Im Auto vergessenes Baby stirbt in Belgien an Austrocknung

In Belgien ist ein elf Monate altes Mädchen gestorben, weil es sein Vater den ganzen Tag in seinem in der Sonne parkenden Auto vergessen hatte.

Das Mädchen sei an Austrocknung gestorben, berichtete die flämische Zeitung "Het Laatste Nieuws". Demnach war der Ingenieur zur Arbeit gegangen und hatte vergessen, das Kind in die Krippe zu bringen. Die Kleine saß den ganzen Tag bei Temperaturen von 21 Grad Celsius im Auto.

Der Vorfall ereignete sich laut dem Blatt bereits am vergangenen Donnerstag in der Nähe von Löwen, rund 30 Kilometer östlich von Brüssel. Als die Mutter am Nachmittag den Kindersitz aus dem Wagen ihres Mannes holen wollte, um ihre Tochter von der Krippe abzuholen, entdeckte sie den leblosen Körper des Babys.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, gegen die Eltern würden keine Ermittlungen eingeleitet. Es handle sich um einen "bedauerlichen Unfall", nicht um Misshandlung.
In Deutschland würde das so nicht stehen bleiben.

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 11:02
von Michael Schneider
Willentliche Tötung kann man wohl nicht annehmen. Unfall ist schon korrekt...nur die Sorgfaltspflicht sollte auch etwas zählen! Trotz eines Unfalls muss hier doch ermittelt werden meine ich.

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 11:05
von Lord Macshire
Wieso ? Wem nutzt denn ein solches Ermittlungsverfahren ?

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 11:22
von Palin Waylan-Majere
Diese Ehe ist wohl hinüber. ;)

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 12:34
von Michael Schneider
Dem Schutz potentiell anderer Kinder dieses Vaters nutzt es vielleicht.

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 12:37
von Sven Wenzel
Naja, man kann hier schon von fahrlässiger Tötung sprechen.

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 16:17
von Heinrich Julius von Jagonburg
Original von Michael Schneider
Willentliche Tötung kann man wohl nicht annehmen. Unfall ist schon korrekt...nur die Sorgfaltspflicht sollte auch etwas zählen! Trotz eines Unfalls muss hier doch ermittelt werden meine ich.
Weil ich Belgien gelebt habe und Verwandte dort habe, kenne ich mich ein wenig mit den dortigen Gepflogenheiten aus. Wenn die Sorgfaltspflicht verletzt wird und man eine Misshandlungsabsicht ausschließen kann, dann übernimmt in Belgien, zumindest aber mal in Flandern, nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Jugendfürsorge den Fall und beantragt dann bei einem Gericht eventuelle Sanktionen, die dann dort verhandelt werden. Insofern ist das Vorgehen schon korrekt.

Außerdem ist dieser Fall mit Vorsicht zu genießen, "Het Laatste Nieuws" berichtet zwar über diesen Fall, beruft sich damit aber auf irgendein Dorfblättchen aus der Löwener Umgebung. In den flämischen Nachrichten eben wurde auch über den Fall berichtet, aber der Staatsanwalt der für Haasrode zuständig ist dementiert den Bericht und dementiert auch den angeblichen Sprecher der Staatsanwaltschaft. Für mich hört es sich wie eine Ente an.

RE: Belgisches Rechtsverständnis ?

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 19:52
von Montgomery Scott
Original von Joeli Veitayaki

In Deutschland würde das so nicht stehen bleiben.
Stimmt, hier haben wir die BILD, die Jagd auf die fiesen Kindsmörder macht.

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 20:08
von Stigman
In so einem Fall ist ein Vater gestraft genug. Man sollte evtl. abchecken ob keine Absicht (warum auch immer) dahinter steckt.