Seite 1 von 9
Mitteilungen 28. Unionsparlament
Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 18:01
von Montgomery Scott
Der Thread für Mitteilungen.
Verfasst: Sa 27. Jun 2009, 12:26
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Fraktionsbildungen und Vorsitze
Ich bitte freundlichst um Mitteilung, welche Fraktionen gebildet wurden und wer jeweils den Vorsitz der Fraktion inne hat.
Verfasst: Sa 27. Jun 2009, 12:27
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Fraktion der Freien Demokatischen Union (FDU)
Behrens-Nilsson, Patrick (Vositzender)
Lemarchal, Pierre
Verfasst: Sa 27. Jun 2009, 13:11
von Montgomery Scott
Fraktion der Linken Liste ("Linksfraktion"):
Montgomery Scott, Fraktionsvorsitzender
Prof. Pjotr Jerkov
Verfasst: Sa 27. Jun 2009, 15:28
von Rex Marker
Grüne
Rex Marker
Verfasst: So 28. Jun 2009, 10:39
von Helmut Hennrich
SPDU
Helmut Hennrich
Verfasst: So 28. Jun 2009, 20:15
von Palin Waylan-Majere
Ich bin keine Fraktion, kann aber in dem anderen Thread nichts mehr schreiben, darum hier: Herzlichen Glückwunsch an Herrn Veitayaki zur Wahl.
Des weiteren möchte ich mich hiermit von den Damen und Herren Abgeordneten verabschieden. Auf Wiedersehen Ihnen allen!
Verfasst: So 28. Jun 2009, 20:19
von pjotr
Und die künftige Kanzlerfraktion hats noch nicht mal geschafft, sich anwesend zu melden..
Verfasst: Mi 1. Jul 2009, 14:51
von Joeli Veitayaki
Frau Sewell ist derzeit nicht erreichbar, daher die Verzögerung
Fraktion der Konservativ-Liberalen-Liste
Joeli Veitayaki, Fraktionsvorsitzender
Helen Bont
Victoria Sewell
außerdem melde ich mich vom 2.7. bis einschl. 5.7. abwesend. Herr Sendler wird noch zum Vizekanzler und damit zu meiner Vertretung ernannt werden.
Verfasst: So 5. Jul 2009, 00:11
von Fabian Montary
Ich widerspreche hiermit formell der Verhängung des Ordnungsgeldes in Höhe von 100 Bramern am 3. Juli 2009, 16:09 Uhr durch den Präsidenten des Unionsparlaments (Protokoll der Allgemeinen Aussprache «Organstreitverfahren einiger Unionsländer gegen das Unionsparlament»). Die Verhängung ist formell wie materiell rechtswidrig.
Zu den formellen Gründen:
I. Die Rechtsgrundlage für die Verhängung des Ordnungsgeldes wurde nicht benannt.
II. Das Oberste Unionsgericht hat im Rahmen seiner Verhandlung unter Az. ObUG 06/09 kurz zuvor die Anwendung des Passus der Geschäftsordnung des Unionsparlaments außer Kraft gesetzt. Damit ist dieser temporär als nichtig und damit von Beginn an als nicht rechtsgültig anzusehen.
Zu den materiellen Gründen:
Artikel 28 II UVerf enumeriert eindeutig die Mitglieder des Unionsrats als redeberechtigt im Unionsparlament. Diese stehen gleichberechtigt neben den dort ebenfalls enumerierten Ämtern des Unionspräsidenten, der Mitglieder der Unionsregierung und der Beauftragter dieser drei Fallgruppen aufgeführt. Der Verfassunggeber hat eine Ungleichbehandlung der Amtsträger demnach nicht vorgesehen.