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Öffentliche Debatte: Steuerzahlungen von Kommunen an die Union?
Verfasst: Do 18. Jun 2009, 00:22
von SRM
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich möchte hiermit eine öffentliche Diskussion um die Besteuerung von Kommunaleinnahmen eröffnen.
Derzeitig sind Einnahmen von Städten, Landkreisen und Kommunen voll zu besteuern. Kann dies aber Sinn der Sache sein? Kommunen, die sich selbst um Finanzierungsmöglichkeiten bemühen, sollten doch von der Unionssteuer befreit werden, da ansonsten bereits ein erheblicher Prozentsatz der Einnahmen bereits vor dem Zahlungseingang abgezogen würden.
Daher, wie ist die öffentliche Meinung? Sind Kommunen von der Unionssteuer zu befreien, um finanzpolitische Freiheit zu gewährleisten?
Verfasst: Do 18. Jun 2009, 01:18
von Târâ Kasturbai Gyatso
Meiner Meinung nach sind Kommunen staatliche Organisationen und als solche von der Steuer zu befreien.
Verfasst: Do 18. Jun 2009, 10:57
von Rex Marker
Kommunen werden von den Ländern bezahlt (zumindest deren Personal). Bisher ist nirgendwo ein eigenständiges Haushaltsrecht für Kommunen verankert. Von daher sind Sie normal zu besteuern.
Verfasst: Do 18. Jun 2009, 12:32
von SRM
Original von Rex Marker
Kommunen werden von den Ländern bezahlt (zumindest deren Personal). Bisher ist nirgendwo ein eigenständiges Haushaltsrecht für Kommunen verankert. Von daher sind Sie normal zu besteuern.
Wären nach dieser Argumentation die Steuern nicht duch die Länder einzutreiben?
Im RL sind Kommunen auch von der Einkommenssteuer befreit.
Verfasst: Do 18. Jun 2009, 12:35
von Richard Stresemann
Also, das soll nun nicht anmaßend klingen, wenn ich mich da zu Wort melde, aber ich sehe persönlich jedenfalls Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Verfassung, wenn Kommunen mit Unionssteuern belegt werden. In Imperia etwa sind die Kommunen ausdrücklich Verwaltungseinheiten der Länder. Art. 67 Abs. 2 der Unionsverfassung besagt, dass Union und Länder ihre Haushalte eigenständig führen. In gewisser Weise greift die Union hier in die Finanzhoheit der Länder ein.
Nun könnte man andererseits argumentieren, dass die Union aus ihrer eigenen Finanzhoheit und ihrer höherrangigen Rechtssetzung heraus auch die Länder besteuern darf. Auch das ließe sich meines Erachtens begründen.
Man kann wohl beide Auffassungen vertreten. Damit wäre entweder die Legislative durch eine Gesetzespräzisierung aufgefordert, für Klarheit zu sorgen, oder eine betroffene Kommune legt die Frage den Gerichten zur Klärung vor.
Verfasst: Do 18. Jun 2009, 14:46
von Rex Marker
Original von Richard Stresemann
...
Diese Auffassung kann ich teilen. Ich sehe hier eine rechtliche Lücke, die durch das Unionsparlament geschlossen werden sollte.
Verfasst: Do 18. Jun 2009, 14:47
von Erik Schott
Da das ja zukünftig in Ihr Ressort fällt, können Sie sich ja schon mal was einfallen lassen.
Verfasst: Do 18. Jun 2009, 14:52
von Rex Marker
Ich habe es mir bereits notiert und werde, sobald ich mein Amt antreten darf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten. Persönlich gesehen denke ich dass es das einfachste ist hier den Ländern einfach die Finanzaufsicht über die Kommunen zu übergeben. Auf der anderen Seite müsste die Union dann einen wichtigen Einnahmenposten kompensieren. Darüber muss diskuttiert werden.
Verfasst: Fr 19. Jun 2009, 13:42
von Fabian Montary
Original von Rex Marker
Kommunen werden von den Ländern bezahlt (zumindest deren Personal). Bisher ist nirgendwo ein eigenständiges Haushaltsrecht für Kommunen verankert. Von daher sind Sie normal zu besteuern.
In Roldem existiert selbstredend ein Haushaltsrecht der Selbstverwaltungseinheiten wie Kommunen oder Hochschulen. Dieses ist nur nicht kodifiziert, aber Common Law und gängige Verwaltungspraxis.
Verfasst: Fr 19. Jun 2009, 14:12
von Rex Marker
Wie die Verwaltung in Roldem arbeitet ist eine Sache, die andere ist die gesetzliche Grundlage. Und diese fehlt schlichtweg.