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Abstimmung 2009/49 Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte (Unionsparlament)

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 11:37
von Robert Cullen
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Sehr geehrte Vertreter,

ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:

Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

§1 Die Demokratische Union gewährt

a. Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben.
b. Unionskanzlern und ehemaligen Unionskanzlern
c. Unionspräsidenten und ehemaligen Unionspräsidenten

ein Staatsbegräbnis. Der Unionspräsident entscheidet zusammen mit dem Präsidenten des Unionsparlaments und dem Präsidenten des Unionsrats darüber, welche Personen von a.) erfasst werden.

§2 Neben oder anstelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.

§3 Anordnungen nach §1 und §2 trifft der Unionspräsident innerhalb von 4 Tagen nach Sterbedatum des Betroffenen in Absprache mit den Hinterbliebenen.

§4 Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Unionsinnenminister. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dem Unionskanzler.

§5 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Soll der Unionsrat Einspruch gegen diesen Antrag einlegen?

Sie haben die Möglichkeit, einem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).

Die Abstimmung dauert 120 Stunden. Die Einspruchsfrist endet am 23. Juni 2009.

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 11:43
von Robert Cullen
Nein

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 11:46
von Fabian Montary
Enthaltung.

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 12:17
von Vincenzo De Luca
Nein

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 17:48
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Nein

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 18:52
von Vanessa Garland
Enthaltung

Verfasst: So 21. Jun 2009, 22:21
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Nein

Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 16:32
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Ich schließe hiermit die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben.

abgegebene Stimmen: 6
- davon gültig: 6
- davon entfielen auf die Stimmoptionen
- Ja: 0
- Nein: 4
- Enthaltung: 2

Damit legt der Unionsrat keinen Einspruch gegen das Gesetz ein.

EDIT: Orthographie